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| Geschrieben am 14.12.2010 um 10:29 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von sansibar am 14.12.2010 um 10:46 Uhr ]
Moin
ich lese diesen Thread mit großem Interesse.... Da ich meinen R170 gerne im Originalzustand belassen würde, wäre ich an einer Tagfahrlicht Lösung z.B. über Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer interessiert!
Vermutlich wird diese Lösung aber an der deutschen Überbürokratisierung scheitern. Ich kann ohnehin nicht verstehen warum im Zeitalter von LED`s eine Umrüstung des Standlichtes (heller) nicht als Lösung infrage kam.....
Vermutlich brauchen die Lobbyisten der Automobilindustrie Kaufanreize um "Neuheiten" präsentieren zu können. Nach dem Motto: Du fährst eine Fahrzeug ohne serienmässige 3. Bremsleuchte und ohne Tagfahrlicht....: "Wie alt ist Deine Kiste eigentlich...."?
Die Lösung helleres Standlicht hätte den selben Zweck erfüllt, und wäre enorm kostengünstig gewesen. Aber wer will "kostengünstig" im Wirtschaftstandort D....
Besitzern von Oldtimern und solchen die es mit ihrem Kfz werden wollen, hätte man jedenfalls einen großen Gefallen getan!
Bitte berichtet weiter über Lösungen - Danke!
Grüsse Sansibar
PS. Hinzu kommt noch, dass jetzt Millionen Kfz täglich im Stadtverkehr mit Fahrlicht, teilweise mit Fernlicht bei Sonnenschein (weil sie die Lampe im Armaturenbrett nicht wahrnehmen) unterwegs sind.... Millionen Liter Mehrverbrauch an Benzin kommen zur Blendung (Xenon...) hinzu...... | Antworten
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| Geschrieben am 14.12.2010 um 11:35 Uhr  
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SilverSurfer200 schrieb:
(Dieses) scheint (...) legal zu sein (...)
"EMV geprüft mit einer E-Zulassung und somit für den Einbau in Kraftfahrzeuge zugelassen. "
Moin,
damit hat es zwar eine Zertifizierung seiner elektrischen Bauteile, aber keine Zulassung für die Benutzung im Straßenverkehr. Da ist dann noch eine Einzelabnahme bei den Herren im grauen Kittel angesagt.
Gruß
Michael | Antworten
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| Geschrieben am 14.12.2010 um 11:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SilverSurfer200 am 14.12.2010 um 11:51 Uhr ]
achso, der Einbau ist erlaubt, aber die Benutzung im Strassenverkehr untersagt?....
??????...oder was sollte der Satz dann aussagen?
sagt ja eigentlich nix aus, denn ich kann ja einbauen was immer ich will, solange ich damit nicht im öffentlichen Verkehr unterwegs bin (und es nicht abgenommen ist durcvh Tüv etc...) | Antworten
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| Geschrieben am 14.12.2010 um 12:21 Uhr  
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das Sülzkotlett schrieb:
SilverSurfer200 schrieb:
(Dieses) scheint (...) legal zu sein (...)
"EMV geprüft mit einer E-Zulassung und somit für den Einbau in Kraftfahrzeuge zugelassen. "
Moin,
damit hat es zwar eine Zertifizierung seiner elektrischen Bauteile, aber keine Zulassung für die Benutzung im Straßenverkehr.
Das ist bei der CE Kennzeichnung so.
Produkte mit E Zulassung können imho eingebaut werden.
Siehe hierzu Wikipedia:
Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Zulassung
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| Geschrieben am 14.12.2010 um 12:29 Uhr  
| Moin!
Der Jaguar XJ40 bzw. XJ81 wurde ab Ende der '80e in div. Länder mit zusätzl. "Stadtlicht" geliefert. In den Lichtmodulen wurde dann ganz simpel die normale Hauptbeleuchtung von 12V auf weniger Volt geschaltet.
In Deutschland damals wie heute natürl. nicht erlaubt... obwohl eigentl. eine einfache Lösung
Ciao Uwe
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