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| Geschrieben am 01.12.2010 um 21:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 01.12.2010 um 21:37 Uhr ]
Moin!
In Deutsch:
Der JMStV ist seit 2003 in Kraft und soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Medien (z.B. TV, Radio, Kino, Spiele, Internetdienste) gewähren. Er enthält Pflichten und Regelungen, die helfen sollen, Kinder und Jugendliche von «entwicklungsbeeinträchtigenden» Inhalten fern zu halten.
Welche Änderungen beinhaltet der JMStV ab 2011?
Die Betreiber von Websites und Blogs sollen ihre Inhalte ab sofort mit einer Alterskennzeichnung versehen. Ähnlich wie im Kino entstehen dann Internetbereiche für Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung, ab sechs, zwölf, 16 oder 18 Jahren, so das Gesetz. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) erläutert dies. Die Kennzeichnung unter zwölf Jahren ist freiwillig, ab zwölf Jahren nur unter bestimmten Bedingungen nötig. «Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel nur dann, wenn Inhalte ‹ab 16 Jahren› oder ‹ab 18 Jahren› angeboten werden.»
Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden und von wem?
Laut Gesetz müssen alle Inhalte gekennzeichnet werden. Eine entscheidende Einschränkung gibt es jedoch: «Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen» sowie jene Inhalte, bei denen ein «berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung» besteht, sind von einer Kennzeichnung ausgenommen. Ab wann von einem «berechtigten Interesse» gesprochen werden kann, wird aus dem Gesetz allerdings nicht klar ersichtlich.
Und so weiter und so fort...
Sind hier etwa sechsjährige gereggt die ihren SLK pimpen wollen?
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
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| Geschrieben am 01.12.2010 um 22:15 Uhr  
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Icke04 schrieb:
Olaf M schrieb:
Sind hier etwa sechsjährige gereggt die ihren SLK pimpen wollen?
... nein, aber manch' siebenjährige gefährliche Querdenker ...
Moin Bernd!
Siebenjährige Querdenker posten ja selbst entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte!
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Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
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