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Klatsch und Tratsch » » Thema: Volksentscheid der Schweizer zur "Ausschaffung" straffälliger Ausländer
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   mike_bu

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User seit 03.09.2006
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 Geschrieben am 29.11.2010 um 20:14 Uhr   
Die Schweizer Bürger haben mit einer Mehrheit von 52,9% die "Volksinitiative zur Ausschaffung straffälliger Ausländer" angenommen.

So soll in Zukunft automatisch das Aufenthaltsrecht bei schweren Straftaten, wie Mord, Vergewaltigung und Drogenhandel aber auch Sozialbetrug, entzogen werden.

Wie ist eure Meinung dazu?

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User seit 12.09.2008
 Geschrieben am 29.11.2010 um 20:28 Uhr   
Hallo zusammen.

Erstmal finde ich es gut, dass es in der Schweiz Volksentscheidungen zu wichtigen Themen gibt.

Desweiteren haben die Schweizer recht, wieso sollen sie solche Leute im Land behalten und auch noch den Gefängnisaufenthalt bezahlen?

Würdet Ihr einen Einbrecher, der bei euch ins Haus einbricht, bei euch aufnehmen?




--
Patrick

170, 200K

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   Sven_Kamm



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Beiträge: 7631
User seit 28.04.2003
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 29.11.2010 um 20:33 Uhr   
Hallo Mike,
klares "Jaein".

Bei allen "schweren" Straftaten (bis zur Vergewaltigung, einschließlich) hätte ich kein Problem damit, in ein Land abzuschiebenm das foltert und mordet.

Bei Sozialschwindel geht mir das zu weit - wenn ein Abschiebeland Gefahr für Leib und Leben bedeutet, sollte die "Schwere" der Tat für meine Begriffe eine Rolle spielen.

Das sind meine spontanen Gedanken dazu.

--
Sven Kamm
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   Diddy

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Beiträge: 173
User seit 31.05.2008
 Geschrieben am 29.11.2010 um 21:15 Uhr   
Ich lebe selber schon 2 Jahre in der Schweiz und ich muss sagen, ich bin absolut dafür. Ich hab hier am Rande schon öfters mitbekommen wie sich manche Migranten verhalten und sich teilweise masslos über die Gesetze erheben, von Sozialbetrug mal ganz abgesehen.

In puncto Sozialbetrug sehe ich das folgendermassen. Ich finde es eine frechheit wenn ein Mensch ein soziales Netz masslos ausnutzt ohne je dafür gearbeitet zu haben, ich würde sogar soweit gehen und fordern das Migranten ausgewiesen werden, die schon länger von Sozialhilfe leben. Denn hier gibt es meines erachtens genug Job´s man muss sich einfach nicht zu fein zum arbeiten sein. Selbst wenn es mich betreffen würde, würde ich dafür verständnis aufbringen können, denn ich bin nur Gast und ehrlich gesagt sehr froh das ich in der Schweiz gut aufgenommen wurde.

Um mal ein kleines Beispiel zu einem erlebten Sozialbetrug. Eine Türkische Migrantin hat mit 2 Kindern Asyl in der Schweiz beantragt. Hat noch nie in der schweiz gearbeitet. Bekommt vom Kanton jeden Monat 6500 CHF, fährt einen E320 4 Matic (muss man ja haben), Asyl hat sie bekommen, weil sie in der Türkei politisch verfolgt wird und im Sommer 2009 hat sie in dem Land wo sie politisch verfolgt wird 6 Wochen Urlaub gemacht.

Es gibt aber auch leider genug Deutsche in der Schweiz die dieses gute Sozialnetz schamlos audnutzen.

Um euch selber mal ein Bild zu machen einfach öfters mal http://www.blick.ch oder http://www.20minuten-online.ch lesen.

Gruss Diddy

--
Bremsen: Ist das Umwandeln mühevoll aufgebauter kinetischer Energie in nutzlose Wärme.

Leistung, ist wie schnell man gegen die Wand fährt
Drehmoment, ist wie fest ...

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 Geschrieben am 29.11.2010 um 21:29 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von gl171slk350 am 29.11.2010 um 21:40 Uhr ]



Sven Kamm schrieb:
...
wenn ein Abschiebeland Gefahr für Leib und Leben bedeutet, sollte die "Schwere" der Tat für meine Begriffe eine Rolle spielen.
...



Hallo Sven,

genau diese Gefahr sollte doch Grund genug sein, sich als Ausländer in einem Gastland so zu verhalten, dass man keine Veranlassung zur Abschiebung gibt.
Wer sich trotzdem etwas zu Schulden kommen lässt, der darf sich dann eben auch nicht wundern, wenn er dieser unmenschlichen Gefahr ausgesetzt wird. Es wird doch keiner gezwungen, eine Straftat zu begehen.
Insofern meine ich, muss man die Schwere der Tat nicht unbedingt berücksichtigen - es genügt schon die Tatsache, dass ein Vergehen begangen wurde.

Ich finde die Entscheidung der Schweizer absolut in Ordnung und nachvollziehbar.

Bei uns wäre so eine Entscheidung leider undenkbar, weil wir ja vorsorglich nicht gefragt werden und die, die uns regieren, trauen sich nicht so etwas offen zu befürworten, weil man sie sofort als ausländerfeindlich in die rechte Ecke stellen würde.

Gruß
Günther

--
PROJEKT 171 - http://www.thocon.de

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   mike_bu

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User seit 03.09.2006
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 Geschrieben am 29.11.2010 um 22:12 Uhr   


Sven Kamm schrieb:
Hallo Mike,
klares "Jaein".

Bei allen "schweren" Straftaten (bis zur Vergewaltigung, einschließlich) hätte ich kein Problem damit, in ein Land abzuschiebenm das foltert und mordet.

Bei Sozialschwindel geht mir das zu weit - wenn ein Abschiebeland Gefahr für Leib und Leben bedeutet, sollte die "Schwere" der Tat für meine Begriffe eine Rolle spielen.

Das sind meine spontanen Gedanken dazu.

--
Sven Kamm
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Hallo Sven
Da bin ich auch manchmal am überlegen, ob es nicht zu hart ist, die Leute auszuweisen, wenn sie z.B. Sozialbetrug machen.

Andererseits gilt für mich auch immer: Die Hand die mich füttert, beiß ich nicht. Im Klartext: Wenn man weiß, dass man auch bei Sozialbetrug ausgewiesen wird, überlegt man es sich ob man es macht.

Ich empfinde es inzwischen immer häufiger als unerträglich, wie sich einige (nicht alle, ich möchte das nicht verallgemeinern) Migranten und Gäste in den Gastländern benehmen.


--
------ mike -------
** carpe diem **

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   No_5
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 Geschrieben am 29.11.2010 um 23:36 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von No_5 am 29.11.2010 um 23:41 Uhr ]



gl171slk350 schrieb:



Bei uns wäre so eine Entscheidung leider undenkbar, weil wir ja vorsorglich nicht gefragt werden und die, die uns regieren, trauen sich nicht so etwas offen zu befürworten, weil man sie sofort als ausländerfeindlich in die rechte Ecke stellen würde.





Moin moin Günther,

genau dies stößt mir auch dollst auf dass unsere Regierungsvertreter immer wieder wegen dem Holocaust kuschen, ihn zudem immer wieder aufwärmen mit Zugeständnissen und devoten Gedenkfeiern.
Was hat die heutige Generation, dazu zähle ich auch mich mit 51 mit den Fehlern, Straftaten von damals zu tun?

Naive? Grüße
Frank

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User seit 04.08.2009
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 Geschrieben am 29.11.2010 um 23:54 Uhr   

Hallo Günther,

auch im deutschen Ausländerrecht finden sich ähnliche Regelungen.

In der deutschen Praxis funktionieren aufenthaltsbeendende Massnahmen aber nur, wenn kein besonderer Ausweisungsschutz hindert und sich ein sicherer Aufnahmestaat findet, und daran mangelt es in vielen Fällen.

Auch mit der jetzt beschlossenen Regelung und dem Verzicht auf Ausweisungsschutz wird es der Schweiz mangels Aufnahmestaat nicht gelingen, heimat- und staatenlose Ausländer auszuweisen.





--
Viele Grüße an die SLK-Fans

Jürgen

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User seit 24.02.2009
 Geschrieben am 30.11.2010 um 00:05 Uhr   
Hi Frank,

dazu passt doch auch wieder das Auftreten unseres Bundespräsidenten in Israel.
Deshalb wird es bei uns nie zu so etwas kommen.
Sagt man etwas in diese Richtung, wird man sofort in die rechtsextreme Ecke gedrängt

Wenn ich nur darüber nachdenke, dass ein Land, dessen Geschichte so sehr mit der unsrigen verknüpft ist, eine Mauer in die Höhe zieht, die Ulbricht vor Neid erblassen ließe . . . aber das ist wieder ein anderes Thema und für Deutschland ja eigentlich tabu.

Ich finde es richtig und mutig von den Schweizern, gerade während die Diskussionen in den Nachbarländern Österreich und Deutschland zum Thema Migration so hochkochen, solch eine Entscheidung zu treffen.

Grüße
Matthias

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 Geschrieben am 30.11.2010 um 00:06 Uhr   
in Deutschland können die machen was sie wollen, selbst bei Mord buffen die eine Deutsche an und können hier strafmildernd ihren "Geschäften" nachgehen, die Authisten in der Regierung bekommen eh nichts mit, wenn Du aber ein paar Euros in die Schweiz schaffst bist Du der Schmarotzer schlechthin, amen

--
Gruß
Thomas

schaut doch mal bei Xing.com da gibts auch SLK ler

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