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Klatsch und Tratsch » » Thema: An die Vermieter im Forum...
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   Loooser

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Beiträge: 109
User seit 12.02.2007
 Geschrieben am 25.10.2010 um 18:25 Uhr   
Hallo
hab da ein kleines Problem mit einem Mieter:
Das Haus: 11 Stockwerke, 55 Wohnungen BJ 1972

Unser Mieter hat die Miete um 10% gemindert, weil das kalte Wasser nicht kalt genug ist! Er hat eigene Bemessungen durchgeführt, das Wasser hat zwischen 18°C und 22°C.
Wir haben eine Firma beauftragt die Sache zu prüfen, alles in Ordnung. Zudem haben wir die Hausverwaltung befragt, bis jetzt hat sich kein anderer Mieter beklagt. Der Mieter hat nun einen Anwalt eingeschaltet. Dieser behauptet das kalte Wasser müsse 13°C haben und die Mietminderung wäre rechtens! Gibt es irgend ein Gesetz das die Temperatur von kaltem Wasser regelt? In der Trinkwasserverordnung stand einmal eine Höchsttemperatur von 25°C. Diese Regelung wurde in der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung von 2003 nicht mehr übernommen sondern Ersatzlos gestrichen!

Zudem behauptet er, die Heizung wäre zu unterdimensioniert, die Wohnung wäre nicht auf 20°C zu beheizen und droht mit einer weiteren Mietminderung von 15%.
Auch hier haben wir einen Handwerker beauftragt die Sache zu prüfen, alles in Ordnung, einzig die Thermostate könnten bei Gelegenheit ausgetauscht werden.

Wie sollen wir weiter vorgehen?

Gruß
Peter

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   eifeljanes

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Beiträge: 14
User seit 10.10.2010
 Geschrieben am 25.10.2010 um 18:51 Uhr   
Bin ex-Vermieter... Dein Mieter scheint einer derjenigen zu sein, der nach der Anmeldung eines Eigenbedarfs Deinerseits geradezu schreit.
Wasser zu warm, tstststststs...
Im Recht scheint er leider zu sein (vgl. http://www.trinkwasser-im-haus.de/). Heizung zu kalt... Mmmh, das ist definitiv ein Mangel, wenn's stimmt. Von daher: Thermostate tauschen und die Heizleistung optimieren und in Sachen Wasser mal 'nen Fachmann fragen.
Wobei der Knabe wahrscheinlich schon am nachmessen und anwaltlich am überprüfen ist, ob Stromschwankungen zwischen 217,5 und 223,8 V zulässig sind und wieviel Miete er dafür kürzen kann.

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   Olaf M

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Beiträge: 10867
User seit 04.11.2004
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 Geschrieben am 25.10.2010 um 18:59 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 25.10.2010 um 19:03 Uhr ]

Moin Peter!

Bei so einer Fragestellung weiss ich gar nicht ob ich mir auf die Schenkel klopfen soll oder besser einen Psychater anrufe der mir sowas auf der Couch erklären könnte. Wahrscheinlich sollte der Mieter einmal beim Psychater vorsprechen - denn eine Mietminderung weil "das Wasser nicht kalt genug ist" habe ich persönlich noch nicht gehört und ich kenne da auch keine Urteile - scheint doch ausgesprochen selten zu sein - genau wie diese Art von Mieter.

Ich kann das zwar so nicht korrekt beurteilen, aber wahrscheinlich testet der Mieter gerade aus wie man Kohle sparen kann.

Tips für so einen Irrsinn habe ich nicht, außer den Hinweis, dass der Mieter seine Minderungbeträge auf ein separates Sperrkonto einzahlen müsste...

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
V6 Kompressor - mehr braucht keiner! Lysholm, alter Schwede...!

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   SLK172

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Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.10.2010 um 19:07 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 25.10.2010 um 19:14 Uhr ]



Loooser schrieb:

Unser Mieter hat die Miete um 10% gemindert, weil das kalte Wasser nicht kalt genug ist! Er hat eigene Bemessungen durchgeführt, das Wasser hat zwischen 18°C und 22°C. Wir haben eine Firma beauftragt die Sache zu prüfen, alles in Ordnung.
Zudem haben wir die Hausverwaltung befragt, bis jetzt hat sich kein anderer Mieter beklagt. Der Mieter hat nun einen Anwalt eingeschaltet. Dieser behauptet das kalte Wasser müsse 13°C haben und die Mietminderung wäre rechtens! Gibt es irgend ein Gesetz das die Temperatur von kaltem Wasser regelt? In der Trinkwasserverordnung stand einmal eine Höchsttemperatur von 25°C.

Zudem behauptet er, die Heizung wäre zu unterdimensioniert, die Wohnung wäre nicht auf 20°C zu beheizen und droht mit einer weiteren Mietminderung von 15%. Auch hier haben wir einen Handwerker beauftragt die Sache zu prüfen, alles in Ordnung, einzig die Thermostate könnten bei Gelegenheit ausgetauscht werden.


Hallo Peter,

da sind wohl noch ein paar mehr Infos von dir nötig, damit man die Sache besser einschätzen kann:

- Wie lange wohnt der Mieter dort schon?
- Gab es anderen Ärger, oder ist er vom Typ "Querolant"? Dann wird es eh schwierig sich mit ihm zu einigen.
- Hat er dir eine angemessene Zeit gegeben, um den angeblichen Mangel "Kaltwasser zu warm" zu beseitigen oder einfach so die Miete gekürzt?
- Was heißt "wir haben es überprüfen lassen"? Wurden die Messwerte vom Handwerker bestätigt oder widerlegt? Oder meinst du damit, dass der Handwerker bestätigt hat, dass kein Mangel vorliegt? Wenn ja: worauf stützt sich dann seine Aussage?

In jedem Falle würde ich seine Minderung mit Hinweis auf DIN 806-2 und DIN 1988-20 zurückweisen. Die max 25° sind aus meiner Sicht richtig.

Bzgl. der angeblichen schlechten Heizbarkeit muss man wohl genauso vorgehen: nachmessen (lassen) und widerlegen.



eifeljanes schrieb:

Im Recht scheint er leider zu sein (vgl. http://www.trinkwasser-im-haus.de/).

Sehe ich nicht so. Auch unter diesem Link steht, Zitat: "In der Trinkwasserverordnung gibt es keinen Grenzwert für die Temperatur des Wassers. ". Ansonsten ist es natürlich schon so, dass zu warmes Kaltwasser grundsätzlich eine höheres Risiko der Verkeimung beinhaltet.

Gruß

Guido

--
*** E-Klasse Avantgarde schwarz/schwarz ***

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 Geschrieben am 25.10.2010 um 19:29 Uhr   
Hallo Peter,

wenn der Anwallt Deines Mieters behauptet, kaltes Wasser müsse 13°C haben, dann wird er diese Behauptung ja auch ganz leicht mit irgend einem Gesetz belegen können.
Da würde ich ihn doch einfach mal ganz freundlich drum bitten.
Entweder kann er das tatsächlich - was ich mir kaum vorstellen kann, oder er hofft eben darauf, dass seine Aussage als Anwalt so glaubwürdig rüber kommt, dass sie nicht angezweifelt wird.

Gruß
Günther


--
PROJEKT 171 - http://www.thocon.de

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   Olli aus Mainhattan



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Beiträge: 19088
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 Geschrieben am 25.10.2010 um 20:45 Uhr   
Hallo Peter,

für mich hört sich das eher nach nem Mieterwechsel an. Mit so einem Mieter wird man auf Dauer nicht glücklich.


Gude, Olli.

--
live vom TÜV aus Süderbrarup:

"Alles original AGM - das gehört so"

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   kauba1
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 Geschrieben am 25.10.2010 um 21:00 Uhr   
Hi!
Natürlich zurückweisen und Kündigung androhen, wenn er die Miete mindern sollte. Der kommt damit niemals durch. MfG Dieter.

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   Anlernschwabe



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Beiträge: 2468
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 Geschrieben am 25.10.2010 um 21:28 Uhr   
Hallo Peter,

Mann-o-Mann, was habt ihr euch denn da für Einen in die Wohnung gelassen ...

Auch wenn's eine Widerholung ist:
Hat er das Problem zuerst geschildert, gemeldet und ausreichend Zeit zur Behebung des "Mangels" gelassen? Ansonsten ist diese Adhoc-Mietminderung beileibe nicht rechtens.

Wenn er noch auskunftsfreudig ist, wäre es gut zu wissen, wie er gemessen hat, so dass der Handwerker das nachvollziehen oder wiederholen kann. Andere Installateure könnten eventuell wegen der Wassertemperatur und den Vorgaben weiterhelfen, so dass sich herumtelefonieren lohnen würde. Ich habe in Gesprächen mit Handwerkern festgestellt, dass die meist auch "einschlägige" Erfahrungen mit einer gewissen Gattung Mieter gemacht haben und diesbezüglich weiterhelfen könnten.

Das anwaltliche Statement würde ich erst mal nicht akzeptieren, wenn da keine Quellenangaben wie Gesetz, irgendeine Verordnung oder sonstige technische Erläuterung beiliegt.

Wegen der Heizung sollten man zuerst mal darauf hinweisen, dass die Thermostate, besonders jetzt mit dem Beginn der kalten Jahreszeit, immer ein wenig geöffnet sein sollten. Das Erwärmen der Räume ist ein Prozess, der eine gewisse Weile benötigt. Und dann die Gegenfrage, was ist seiner Meinung unterdimensioniert: Der Brenner oder die Heizkörper?

Wenn seine "Mängel" widerlegbar sind, der Mietkürzung widersprechen und kündigen. Nur ob der dann so leicht rauszukriegen ist, bezweifel ich. Solche Leute scheinen Langeweile zu haben und wollen andere beschäftigen.

--
Grüße
Bernd
______________________
Nicht ärgern, nur wundern.

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   Karin

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Beiträge: 458
User seit 13.05.2005
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 Geschrieben am 25.10.2010 um 22:26 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Karin am 25.10.2010 um 22:31 Uhr ]

Hallo,
als Vermieter habe ich so einiges hinter mir mit Mietverhältnissen, was auch der Grund ist, weshalb ich meine vermieteten Immobilien auf das absolute Minimum heruntergefahren habe.

Aber jetzt Du Deinem Problem:
ich habe ebenfalls nichts gefunden bzgl. Vorschriften für Kaltwasser, außer in der Schweiz. Dort ist es auf 20 Grad limitiert wg. Legionellen Gefahr. Welche Temperatur hat Dein Handwerker denn gemessen?

Ansonsten wie oben bereits gefragt:
Hat der Mieter den Mangel belegt (hat er offensichtlich nicht) und einen Termin gesetzt? Falls nein, ist die Mietminderung nicht rechtens und rechtfertigt vermutlich eine fristlose Kündigung.

Ich war Mitglied im Haus und Grund, dort könntest Du nachfragen wg. des Wasserproblems.

Zur Heizung kann ich nichts sagen, aber eine Wohnraumtemperatur von > 20 Grad muss sich vermutlich schon erzielen lassen, vorausgesetzt der Mieter öffnet die Ventile.

--
Karin.

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 Geschrieben am 25.10.2010 um 23:09 Uhr   
Ist wohl ein Mieter der die Mietzahlung mit allen Mitteln reduzieren will.
Hatte ich auch mal. Hat lange gedauert, jetzt darf er ausziehen.

Was das Kaltwasser angeht, habe ich folgendes gefunden:

Am 1. Januar 2003 trat die neue Trinkwasserverordnung.......
Vermeidung von Temperaturniveau (25-55 °C), weiche das Bakterienwachstum fördern. (d.h. Kaltwasser nicht über 25 °C; Warmwasser nicht unter 55 °C).

Nur mal als Tipp - wenn das Kaltwasser wirklich so warm ist, könnte auch eine defekte Mischbatterie die Ursache sein.

Gruß
Christian

--
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