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Klatsch und Tratsch » » Thema: Hilfe zu Versicherungsschaden benötigt!!! Nur Pech gehabt aber unglaublich |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 9
User seit 09.08.2009
| Geschrieben am 06.09.2010 um 20:32 Uhr  
| Hallo
bevor ich zur Frage komme mal eine Kurzgeschichte zu meinem SLK
Ich habe ihn am Sonntag gekauft top gepflegt günstig und genau so wie ich ihn haben wollte.
Meine Tochter ist mitgefahren da ich ihn ca 50km von zu Hause gekauft habe.
Sie nahm mich also mit ihrem MX5 den ich erst 2 Wochen vorher gekauft habe mit.
Auf dem Rückweg fuhr sie immer schön hinter mir.
Plötzlich krachte ihr ein Wagen hinten drauf ...Stoßstange Kaputt...super dachte ich mir Auto 2 Wochen alt und schon nen Schaden!!!
naja wenigstens hatte sie genug abstand zu meinem SLK!!!
Montag musste ich arbeiten konnte ihn daher nicht Fahren also Dienstag reingesetzt und zum Strassenverkehrsamt.
Mittwoch fahre auf der A 61 linke Spur bei Tempo 100 da ich noch etwas Zeit hatte als plötzlich ein LKW indem moment rüber zog als ich neben ihm war.
Totalschaden!!!!!!! ne nicht der LKW sondern mein 3 Tage alter SLK:
Ich meine Frau angerufen und die sagte mir am Telefon...Damit macht man keine Scherze!!!
?????Scherz???? das war kein Scherz.
Also in 3 Tagen Mx5 KAPUTT UND slk ZERSTÖRRT.
Gott lob an beiden Unfällen keine Schuld.
So nun zu der Hilfe die ich benötige!!!!!
Bei Mercedes und der Gutachter sagten mir das der Wagen Totalschaden ist.
Die Versicherung wird Versuchen den Wagen für mich zu Verkaufen.
Angenommen der Restwert ist 4000.-
Ich einen Käufer habe der mir 4000.- gibt und ich ihn dafür auch abgebe die Versicherung aber einen Käufer hat der 4500.- bezahlt hätte dürfen sie mir dann die Div abziehen oder müssen sie trotzdem den vollen betrag bezahlen?
Ich meine da es mein Auto ist darf ich ihn auch selbst Verkaufen oder?
Die Versicherung muß den Schaden des Gutachtens begleichen oder?
es wäre nett wenn mir da einer Helfen könnte bevor ich da noch was falsch mache. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 06.09.2010 um 21:17 Uhr  
| Hallo Namensvetter!
Kann Dir versicherungstechnisch nicht helfen (die Experten melden sich bestimmt gleich), aber schön, daß es Dir und Deiner Tochter gut geht und euch nix passiert ist! Blech kann man ersetzen, Menschenleben dagegen nicht. Den Rest kriegst Du sicher auch bald wieder hin, auch wenn es nun mit extra Aufwand und Stress verbunden ist.
Grüsse,
Achim
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 627
User seit 24.05.2003
| Geschrieben am 06.09.2010 um 23:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von pivi am 06.09.2010 um 23:46 Uhr ]
Hi,
Das mag jetzt nicht das sein, was du hören willst, aber ich möchte es jetzt mal etwas überspitzt formulieren:
warum sollte Dir die Versicherung (und damit die Solidargemeinschaft aller Versicherten) Dein magelhaftes Verkaufstalent vergüten?
Die Versicherung zahlt bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert abzüglich Zeitwert. Für den Wiederbeschaffungswert gibt es Listen, etc. (welcher Gutachten hat den denn festgestellt), für den Zeitwert (dito Gutachterfestlegung) hat sie dir ein Angebot ihres Aufkäufers vorgelegt. Danach wird sie abrechnen.
Im Rahmen der durch das Gutachten gegeben Größen kannst Du ohne finanzielle Einbusse selbst handeln.
Wenn Du Dir nun die Freiheit nehmen willst, ein schlechteres Angebot anzunehmen, kannst Du das gerne tun, dann aber auf eigene Kappe.
Problematisch ist doch eher der Fall, dass Dir die Versicherung einen Mondpreis als Zeitwert weismachen will (um ihre Haftung zu drücken), ohne darzustellen, wo der denn noch erzielbar sein soll. Oder Sie drückt den Wert der Wiederbeschaffung mit allen Mitteln.
bye | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7678
User seit 13.04.2003
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 9
User seit 09.08.2009
| Geschrieben am 08.09.2010 um 17:44 Uhr  
| erst mal vielen Dank für die Hilfe.
Ich hatte eine mail bekommen indem mir einer seine Tele gsendet hat leider ist die mail verschwunden daher wäre es nett wenn er sich nochmal bei mir melden könnte.
Es geht mir nicht um die 500.- zumal das jetzt ja auch nur eine Phantasiezahl war da ich das Gutachten ja noch nicht habe.
Es geht sich vielmehr darum ob ich den Wagen zum Restwert Verkaufen kann bevor ich ein Angebot von der Versicherung bekommen habe.
Ich war bei Mercedes und die zeigten Interesse an dem Wagen.
Das Gutachten ist jetzt auch schon da und er hat einen Restwert von 3000.-
Wenn Mercedes jetzt sagt wir kaufen ihn für 3000.- und ich der Versicherrung sage das er bereits Verkauft ist können die mir dann sagen...sie hätten einen höheren Betrag erwirtschaften können und deshalb wird der von der Erstattung abgezogen.
Mir gehts nicht darum das ich ein paar Euro Gewinn mache sondern eher darum das ich nicht Ärger bekomme von der Versicherung und die was abziehen.
Ich habe übrigens schon einen neuen in Aussicht und das ist doch schonmal Positiv
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 08.09.2010 um 21:29 Uhr  
|
Achimnrw09 schrieb:
...
Mir gehts nicht darum das ich ein paar Euro Gewinn mache sondern eher darum das ich nicht Ärger bekomme von der Versicherung und die was abziehen...
Hallo du Pechvogel,
genau, das könnte dir passieren, wenn die Versicherung in der Restwertbörse einen noch höheren Restwert erzielt. Es besteht hier eine Schadensminderungspflicht, so die Erklärung meines RA bei meinem Unfall in 2006. Empfohlen wurde mir die Veräußerung erst nach schriftl. Freigabe bzw. verbindl. Restwert-Angebot durch die Versicherung.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
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