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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R170
Tipps und Technik R170 » » Thema: Kurze Vorstellung und auch direkt ein paar Fragen. |
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User seit 22.08.2010
| Geschrieben am 26.08.2010 um 19:13 Uhr  
| Hallo zusammen,
als wir vor kurzen erfahren haben das unser Auto (Golf III Cabrio) nicht mehr so einfach über den TÜV kommt, standen wir vor der Endscheidung richtig Geld reinstecken, oder Lieber etwas anderes suchen. Wir haben uns dann für ein anderes Auto entschieden. Nach längerem Suchen und auch der ein oder anderen Probefahrt, haben wir uns dann, für einen SLK 230 Bj 5.2000 142tkm in schwarz entschieden. Gekauft beim freundlichen Mercedeshändler um die Ecke. Meine Frau war zwar am Anfang nicht ganz so begeistert, aber mittlerweile gefällt er Ihr immer besser.
Heute war ich dann beim ADAC zum Gebrauchtwagencheck. Leider wurden auch ein paar kleine Fehler festgestellt.
- die Spur muss eingestellt werden.
- Bremsbeläge hinten erneuern
- Querlenkerbuchsen vorne
- Fehlermeldung bei der Leuchtweitenregelung der Xenon
- Axialstange innen hat anfänglichen Spiel
- der Motor ist von unten verölt.
Hat da vielleicht jemand Erfahrungswerte bei dem einen oder anderen Problem?
Die Spur wird beim Wechsel auf Winterreifen eingestellt. Für den Rest suche ich eine gute, günstige Werkstatt im Raum Essen. Vielleicht kennt ja jemand eine?
So jetzt habe ich euch genug genervt
Habe schon viel hier gelesen und wichtiges Erfahren. Ich muß mal ein großes Lob an dieses Forum aussprechen. Ihr mach hier einen super Job.
Gruß Frank | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.08.2010 um 19:18 Uhr  
|
DFM90 schrieb:
Hallo zusammen,
als wir vor kurzen erfahren haben das unser Auto (Golf III Cabrio) nicht mehr so einfach über den TÜV kommt, standen wir vor der Endscheidung richtig Geld reinstecken, oder Lieber etwas anderes suchen. Wir haben uns dann für ein anderes Auto entschieden. Nach längerem Suchen und auch der ein oder anderen Probefahrt, haben wir uns dann, für einen SLK 230 Bj 5.2000 142tkm in schwarz entschieden. Gekauft beim freundlichen Mercedeshändler um die Ecke. Meine Frau war zwar am Anfang nicht ganz so begeistert, aber mittlerweile gefällt er Ihr immer besser.
Heute war ich dann beim ADAC zum Gebrauchtwagencheck. Leider wurden auch ein paar kleine Fehler festgestellt.
- die Spur muss eingestellt werden.
- Bremsbeläge hinten erneuern
- Querlenkerbuchsen vorne
- Fehlermeldung bei der Leuchtweitenregelung der Xenon
- Axialstange innen hat anfänglichen Spiel
- der Motor ist von unten verölt.
Hat da vielleicht jemand Erfahrungswerte bei dem einen oder anderen Problem?
Die Spur wird beim Wechsel auf Winterreifen eingestellt. Für den Rest suche ich eine gute, günstige Werkstatt im Raum Essen. Vielleicht kennt ja jemand eine?
So jetzt habe ich euch genug genervt
Habe schon viel hier gelesen und wichtiges Erfahren. Ich muß mal ein großes Lob an dieses Forum aussprechen. Ihr mach hier einen super Job.
Gruß Frank
Willkommen und guten Abend,
beim MB Händler gekauft??
Dann soll der die verdeckten Mängel auch beheben- oder hat er im Kundenauftrag verkauft?
--
Gruß Odin,
Schönwetter:
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Beiträge: 35
User seit 07.02.2010
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 18
User seit 22.08.2010
| Geschrieben am 26.08.2010 um 19:43 Uhr  
| Hallo Odin, Hallo Jens,
Danke für eure Antworten. Ich habe eine original Mercedes Rechnung über den Kauf des Gebrauchten. Daher schließe ich den Kundenauftrag aus. Richtig? Auf der Rechnung steht zwar "Keine Garantie und Gewährleistung",
aber aus der Gewährleistung kommt der Händler ja nicht raus. Ich habe im Internet gelesen das er die Gewährleistung nur auf ein Jahr herabsetzten kann, aber nicht komplett ausschließen. Habe ich das richtig verstanden?
Ich werde dann am Samstag dem Händler mal einen Besuch abstatten.
Bin gespannt wie er reagiert.
Gruß Frank | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.08.2010 um 20:02 Uhr  
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DFM90 schrieb:
Hallo Odin, Hallo Jens,
Danke für eure Antworten. Ich habe eine original Mercedes Rechnung über den Kauf des Gebrauchten. Daher schließe ich den Kundenauftrag aus. Richtig? Auf der Rechnung steht zwar "Keine Garantie und Gewährleistung",
aber aus der Gewährleistung kommt der Händler ja nicht raus. Ich habe im Internet gelesen das er die Gewährleistung nur auf ein Jahr herabsetzten kann, aber nicht komplett ausschließen. Habe ich das richtig verstanden?
Ich werde dann am Samstag dem Händler mal einen Besuch abstatten.
Bin gespannt wie er reagiert.
Gruß Frank
Hallo Frank,
lies Dir den Kaufvertrag Wort für Wort durch ob der MB Händler nicht doch im Kundenauftrag (im KA) verkauft hat. Nur dann kann er die Gewährleistung ausschliessen. Ist keine MwSt aufgeführt, lässt das auch auf einen KA schliessen
Du bist hoffentlich im Rechtschutz??
--
Gruß Odin,
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.08.2010 um 20:26 Uhr  
| Hallo Frank,
ich sehe das so:
"Mehrwertsteuer nicht ausweisbar nach § 25A UStG"
bezieht sich auf die Herkunft beim Ankauf des Fahrzeugs, es stammt aus privater Hand. Der Gebrauchtwagen-Händler hat keine Mehrwertsteuer beim Verkäufer des Fahrzeugs bezahlt, kann sie somit auch nicht weitergeben.
Er muss zwar selber Mehrwertsteuer bezahlen, aber nur auf seinen eigenen Bereich der Wertschöpfungskette - seinen Gewinn, jedoch nicht auf das Produkt selber.
Dieser §25a erlaubt es dem Verkäufer, bei derartigen Geschäften die Umsatzsteuer nicht angeben zu müssen, da der Käufer dann sofort den Gewinn ausrechnen kann und vermutlich nachverhandeln will.
Nachteil: ein gewerblicher Käufer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da keine gezahlt wurde.
Hat ansonsten aber keine Einschränkungen oder Wirkung auf den Käuferkreis oder bei der Sachmangelhaftung beim Weiterverkauf.
Bin kein Jurist, Fehlinterpretationen dürfen gerne Korrigiert werden.
--
Gruß Odin,
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User seit 22.08.2010
| Geschrieben am 26.08.2010 um 20:32 Uhr  
| Hallo Odin,
vielen Dank für Deine schnelle Hilfe. Das heißt also am Samstag auf zum freundlichen Händler und mal sehen wie er reagiert. Sollte für Ihn ja auch nicht so teuer sein diese Mängel zu beheben. Den Ölverlust hat auch der TÜV bemängelt. Daraufhin sagte man mir das das an der Ölablasschraube gelegen hätte. Jetzt wäre aber alles wieder in Ordnung.
Werde berichten wie die Reaktion war.
Gruß Frank | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.08.2010 um 20:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Odin am 26.08.2010 um 20:43 Uhr ]
DFM90 schrieb:
Hallo Odin,
vielen Dank für Deine schnelle Hilfe. Das heißt also am Samstag auf zum freundlichen Händler und mal sehen wie er reagiert. Sollte für Ihn ja auch nicht so teuer sein diese Mängel zu beheben. Den Ölverlust hat auch der TÜV bemängelt. Daraufhin sagte man mir das das an der Ölablasschraube gelegen hätte. Jetzt wäre aber alles wieder in Ordnung.
Werde berichten wie die Reaktion war.
Gruß Frank
N `Abend,
auf freundlicher, sachlicher Ebene wirst Du weiter kommen-der Anwalt ist immer die letzte Konsequenz.
Übrigens: Bis zu 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass Der Mangel beim Kauf schon bestand. Nach 6 Monaten kommt die Umkehr der Beweislast: Dann musst Du beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe schon vorhanden war, und das wird schwer. Besser alles innerhalb von 6 Monaten reklamieren.
Besonders Öl am Kabelbaum!!
Viel Erfolg und poste, wie es war.
--
Gruß Odin,
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