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Tipps und Technik R170 » » Thema: Distanzscheiben |
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| Geschrieben am 17.08.2010 um 23:19 Uhr  
| Wie schon gesagt wurde.
Hängt von der ET ab und was du machen willst Bördeln oder mehr.
Ich habe ET 40 bei 10x19" und habe hinten eine 1cm Scheibe rein bekommen.Weil mir von einer 5mm abgeraten worden ist weil die keine Zentrierung haben und dieses bei Heckantrieb ein Sicherheitsrisiko darstellt.Dadurch muste natürlich etwas mehr gezogen werden.Werde ihn 30 August abholen mal gespannt wie es geworden ist. | Antworten
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| Geschrieben am 18.08.2010 um 11:28 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 18.08.2010 um 11:31 Uhr ]
Hallo Pascal,
ob Du bördeln mußt, hängt von der ET ab.
Die 15mm sind maximal erlaubt, dies hängt mit einer gesetzlichen Bestimmung zusammen, die besagt, dass höchstens 2% der Achsbreite an Spurplatten verbaut werden darf. Beim SLK sind das ca. 1500 mm, das entspricht 30 mm pro Achse bzw. 15 mm pro Seite.
Bei meinem Wagen sind die Kanten angelegt, und habe 15mm in den Papieren eingetragen. Ist allerdings grenzwertig, ich habe deshalb auf 12mm reduziert. AMG Styl I, 17`` 8,5 J, 245er Hankook
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| Geschrieben am 18.08.2010 um 16:09 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mike_mms am 18.08.2010 um 16:12 Uhr ]
convertible schrieb:
Hallo Pascal,
ob Du bördeln mußt, hängt von der ET ab.
Die 15mm sind maximal erlaubt, dies hängt mit einer gesetzlichen Bestimmung zusammen, die besagt, dass höchstens 2% der Achsbreite an Spurplatten verbaut werden darf. Beim SLK sind das ca. 1500 mm, das entspricht 30 mm pro Achse bzw. 15 mm pro Seite.
Bei meinem Wagen sind die Kanten angelegt, und habe 15mm in den Papieren eingetragen. Ist allerdings grenzwertig, ich habe deshalb auf 12mm reduziert. AMG Styl I, 17`` 8,5 J, 245er Hankook
das mit den 2% ist nicht ganz richtig, bis 2% sind ohne Nachweis der Betriebfestigkeit zulässig und 4% bei Geländewagen mit Leiterrahmen, darüber hinaus kann egal wer Felgen- oder Spurplattenhersteller dies testen und dann auch freigeben! SCC hat in der Regel die meisten Test gemacht für die Fz. Aber auch H&R und Eibach sollten größer 2% gehen.
auch kommt es nicht nur auf die ET an sondern auch auf die Felgenbreite!
bei der Serien 16" Felgen sind die Abmaße:
VA 7x16 ET37
HA 8x16 ET30
ich habe diese hinten mit 10mm Platten und da ist noch genügend Platz | Antworten
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| Geschrieben am 18.08.2010 um 17:58 Uhr  
| HI,
hast recht, hab grad die Felgen mal abgeschraubt und geschaut sind
die im oberen Post angebenen ET´s.
Also werd ichs mal mit 15mm/Reifen probieren!
Wie sieht es denn vorne auch? Da müssten es ja auch die 1500mm länge der Achse sein sprich wieder 15mm/Reifen.
MFG
Pascal
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| Geschrieben am 18.08.2010 um 18:02 Uhr  
|
mike_mms schrieb:
convertible schrieb:
Hallo Pascal,
ob Du bördeln mußt, hängt von der ET ab.
Die 15mm sind maximal erlaubt, dies hängt mit einer gesetzlichen Bestimmung zusammen, die besagt, dass höchstens 2% der Achsbreite an Spurplatten verbaut werden darf. Beim SLK sind das ca. 1500 mm, das entspricht 30 mm pro Achse bzw. 15 mm pro Seite.
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das mit den 2% ist nicht ganz richtig, bis 2% sind ohne Nachweis der Betriebfestigkeit zulässig und 4% bei Geländewagen mit Leiterrahmen, darüber hinaus kann egal wer Felgen- oder Spurplattenhersteller dies testen und dann auch freigeben! SCC hat in der Regel die meisten Test gemacht für die Fz. Aber auch H&R und Eibach sollten größer 2% gehen.
auch kommt es nicht nur auf die ET an sondern auch auf die Felgenbreite!
bei der Serien 16" Felgen sind die Abmaße:
VA 7x16 ET37
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ich habe diese hinten mit 10mm Platten und da ist noch genügend Platz
Hallo,
ich habe Platten von SCC, die 2% gelten generell, was man per Einzelabnahme mit dem TÜV vereinbart ist eine ganz andere Sache, ist allerdings trivial und daher nicht erwähnenswert Dies hier schreibt SCC auf ihrer HP:
Alle im Katalog genannten ET-Grenzen (ohne *-Kennzeichnung) sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen 2%-Grenzen. D.h. der Gesetzgeber lässt eine Verbreiterung der Spur um 2% zu, ohne dass das betreffende Fahrzeug zusätzlich geprüft werden muss. Diese 2%-Grenze errechnet sich aus der Spurweite. Die Spurweite wird bei einem Fahrzeug mit der Serienbereifung gemessen. Man misst hier von Mitte Reifen zu Mitte Reifen. Für die meisten PKWs ist von einer Spurweite von 1500mm auszugehen. Daraus ergibt sich i.d.R. eine zulässige Spurverbreiterung von 15mm pro Seite. Ob Sie noch innerhalb der angegeben ET-Grenze liegen, können Sie wie folgt berechnen: Einpresstiefe Ihrer Felge abzüglich Stärke der Spurverbreiterung pro Seite darf die angegebene ET-Grenze nicht unterschreiten. Alle mit /* gekennzeichneten ET-Grenzen sind von uns über die 2%-Grenze hinaus geprüfte Werte. D.h. wir haben beim TÜV bzw. bei der DEKRA prüfen lassen, ob das betreffende Fahrzeug eine Spurverbreiterung über den allgemein zugelassenen Wert hinaus aushält. Diese ET-Grenzen sind nicht generell im Gutachten für die Spurverbreiterungen enthalten und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Zudem verfügen wir über weitere Fahrwerksfestigkeitsgutachten von ca. 250 Fahrzeugen. Sollten Sie also Ihr Fahrzeug nicht in unserer Auflistung bzw. nicht mit der erforderlichen ET-Grenze finden,
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