| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Unterhaltsfrage (Wer kann mir helfen) |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10700
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 12.08.2010 um 21:19 Uhr  
| Moin !
Eines vorweg, es geht nicht um mich !!!!
Ein Pärchen hat 2 Kinder (3 Jahre und 5 Jahre).
Sie waren nie verheiratet und lediglich knapp 7 Jahre zusammen.
Sie haben sich nun getrennt.
Mein Kenntnisstand ist, das er für die Kinder Unterhalt zahlen muß !
Und für die Frau nur Unterhalt solange das jüngste Kind unterhalb von 3 Jahren ist. Danach hat die Frau keine Unterhaltsansprüche mehr !!
Jetzt bekommt er Post vom Anwalt wo er aufgefordert wird 1.000,- €/Monat Unterhalt zu zahlen an die Exfreundin
Kann sowas sein ?????
Nicht verheiratet und trotzdem Unterhalt an die Ex ???
(Wenn das doch so sein sollte laß ich mich sterilisieren)
Armin
--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Minchen Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10700
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 12.08.2010 um 21:41 Uhr  
|
Combo schrieb:
Minchen 55 AMG schrieb:
Moin !
... (Wenn das doch so sein sollte laß ich mich sterilisieren)
Armin
--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
Servus,
ist auf jeden Fall günstger!
Hier ist Einiges zum nachlesen: http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm
Gruss
Manfred
--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010)
Moin Manfred !
1000 Dank für den Link. Wenn ich das Richtig lese ist er Fast aus dem Schneider. 3 Jahre sind überschritten und die Kinder haben einen Kindergartenplatz (beide).
Armin
--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Minchen Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19089
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 12.08.2010 um 21:58 Uhr  
|
Minchen 55 AMG schrieb:
Moin Manfred !
1000 Dank für den Link. Wenn ich das Richtig lese ist er Fast aus dem Schneider. 3 Jahre sind überschritten und die Kinder haben einen Kindergartenplatz (beide).
Armin
--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
Hi Armin,
das Kind mit 7 Jahren sollte aber nicht mehr in den Kindergarten gehen.
Gude, Olli.
--
live vom TÜV aus Süderbrarup:
"Alles original AGM - das gehört so" | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Olli aus Mainhattan Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 12.08.2010 um 22:02 Uhr  
|
Minchen 55 AMG schrieb:
Combo schrieb:
Minchen 55 AMG schrieb:
Moin !
... (Wenn das doch so sein sollte laß ich mich sterilisieren)
Armin
--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
Servus,
ist auf jeden Fall günstger!
Hier ist Einiges zum nachlesen: http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm
Gruss
Manfred
--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010)
Moin Manfred !
1000 Dank für den Link. Wenn ich das Richtig lese ist er Fast aus dem Schneider. 3 Jahre sind überschritten und die Kinder haben einen Kindergartenplatz (beide).
Armin
--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
Servus Armin,
so einfach sehe ich das nicht.
Zitat: Schließlich kann ein Unterhaltsanspruch auch dann noch jenseits der Altersgrenze des Kindes von drei Jahren bestehen, wenn die Kindesmutter darauf vertrauen durfte, vom Kindesvater weiterhin Unterhalt zu bekommen. Beispiel: Die nicht miteinander verheirateten Eltern haben jahrelang zusammengelebt. Nach der Geburt des Kindes hat die Mutter ihre Berufstätigkeit aufgegeben, während der Vater den Lebensunterhalt verdient hat. Die Eltern trennen sich, als das Kind sechs Jahre alt ist. In diesem Fall muss der Vater für einen angemessenen Zeitraum weiterhin Unterhalt an die Kindesmutter zahlen, bis diese sich auf die neue Stuation einstellen und ggfl. eine Arbeitsstelle finden konnte.
Gruss
Manfred
--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010) | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 12.08.2010 um 22:06 Uhr  
|
Olli aus Mainhattan schrieb:
Minchen 55 AMG schrieb:
Moin Manfred !
1000 Dank für den Link. Wenn ich das Richtig lese ist er Fast aus dem Schneider. 3 Jahre sind überschritten und die Kinder haben einen Kindergartenplatz (beide).
Armin
--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
Hi Armin,
das Kind mit 7 Jahren sollte aber nicht mehr in den Kindergarten gehen.
Gude, Olli.
--
live vom TÜV aus Süderbrarup:
"Alles original AGM - das gehört so"
Servus Olli,
die Kinder sind 3 und 5 Jahre.
Gruss
Manfred
--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010) | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10700
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 12.08.2010 um 22:39 Uhr  
|
Combo schrieb:
Servus Armin,
so einfach sehe ich das nicht.
Zitat: Schließlich kann ein Unterhaltsanspruch auch dann noch jenseits der Altersgrenze des Kindes von drei Jahren bestehen, wenn die Kindesmutter darauf vertrauen durfte, vom Kindesvater weiterhin Unterhalt zu bekommen. Beispiel: Die nicht miteinander verheirateten Eltern haben jahrelang zusammengelebt. Nach der Geburt des Kindes hat die Mutter ihre Berufstätigkeit aufgegeben, während der Vater den Lebensunterhalt verdient hat. Die Eltern trennen sich, als das Kind sechs Jahre alt ist. In diesem Fall muss der Vater für einen angemessenen Zeitraum weiterhin Unterhalt an die Kindesmutter zahlen, bis diese sich auf die neue Stuation einstellen und ggfl. eine Arbeitsstelle finden konnte.
Gruss
Manfred
--
"Der größte Feind des Menschen ist der Mensch selbst!" (Susann Nicklaus, Berlin im Januar 2010)
Moin Manfred !
Sie waren zwischendurch immer Mal wieder getrennt. Also konnte sie nicht darauf bauen das das Ewig hält.
Und man hat Ihr damals gekündigt. Also hat sie den Job nicht aufgegeben um die Kinder Groß zu ziehen.
Und der Knaller ist, das sie nur wenige Tage nachdem sie sich getrennt hatten schon einen neuen Kerl bei sich einziehen lassen hat der da jetzt auch mit wohnt (Das sind die Frauen die ich so richtig Mag )
Es scheint aber nicht mehr diese 7 Jahres Regel zu geben. Früher war es so, wenn das Paar länger als 7 Jahre zusammen war die Frau so zu behndeln ist (Unterhalt) als ob sie Verheiratet gewesen sind
Armin
--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Minchen Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 13.08.2010 um 00:02 Uhr  
| Hallo Armin,
gib Deinem Freund den dringenden Rat, sich umgehend zu einem Fachanwalt für Familienrecht zu begeben.
Das komplizierte deutsche Scheidungsrecht hat in den letzten Jahren soviele Änderungen durchgemacht, daß selbst Scheidungsanwälte manchmal nicht mehr den rechten Durchblick haben.
Außerdem gibt es nie den klaren Präzedenzfall, der als Lösung anzustreben ist. Die juristische und persönliche Hakenschlagerei kann dabei in manch böse Falle führen, die sehr teuer werden kann.
Die Anwalts- und ggfs. Gerichtskosten sind im Normalfall überschaubar. Teuer wird es, wenn gemeinsame Werte (Haus, Vermögen, Besitztümer etc.) strittig mit in die Scheidung engebracht werden. Das dürfte in dem Fall eines jüngeren unverheirataten Paares evtl. nicht von großer Relevanz sein.
--
Grüße, Lutz
_________
Der SL ist ein erfüllter Traum
===================
Wenn man meint er sei fehlerfrei, sollte man ihn besser nicht kaufen | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an LuckySLK Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 466
User seit 03.02.2010
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 98
User seit 27.03.2006
| Geschrieben am 13.08.2010 um 12:50 Uhr  
| Hallo,
gerade bei Unterhaltsfragen hat sich viel gesetzliches verändert.Es gibt viele Übergangsregelungen, Empfehlungen..., leider wird das Alles von den Familiengerichten unterschiedlich gehandhabt. Habe leider jahrelange Erfahrung mit sowas. Daher, wie Lutz schon schrieb: unbedingt Anwalt einschalten und darauf achten , dass sich dieser mit sowas auskennt oder einen Fachanwalt wählen, am besten einen mit guten Referenzen. Auf das Schreiben nicht selbst antworten.
--
Gruß Oliver | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an frischluftfan Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :810 Mitglieder: 9 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|