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Klatsch und Tratsch » » Thema: Unterhaltsfrage (Wer kann mir helfen)
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   Minchen

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 Geschrieben am 12.08.2010 um 21:19 Uhr   
Moin !
Eines vorweg, es geht nicht um mich !!!!

Ein Pärchen hat 2 Kinder (3 Jahre und 5 Jahre).
Sie waren nie verheiratet und lediglich knapp 7 Jahre zusammen.
Sie haben sich nun getrennt.

Mein Kenntnisstand ist, das er für die Kinder Unterhalt zahlen muß !
Und für die Frau nur Unterhalt solange das jüngste Kind unterhalb von 3 Jahren ist. Danach hat die Frau keine Unterhaltsansprüche mehr !!

Jetzt bekommt er Post vom Anwalt wo er aufgefordert wird 1.000,- €/Monat Unterhalt zu zahlen an die Exfreundin

Kann sowas sein ?????
Nicht verheiratet und trotzdem Unterhalt an die Ex ???
(Wenn das doch so sein sollte laß ich mich sterilisieren)

Armin

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 Geschrieben am 12.08.2010 um 21:29 Uhr   


Minchen 55 AMG schrieb:
Moin !

... (Wenn das doch so sein sollte laß ich mich sterilisieren)

Armin

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Servus,

ist auf jeden Fall günstger!

Hier ist Einiges zum nachlesen: http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm

Gruss

Manfred

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   Minchen

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 Geschrieben am 12.08.2010 um 21:41 Uhr   


Combo schrieb:


Minchen 55 AMG schrieb:
Moin !

... (Wenn das doch so sein sollte laß ich mich sterilisieren)

Armin

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Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !


Servus,

ist auf jeden Fall günstger!

Hier ist Einiges zum nachlesen: http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm

Gruss

Manfred

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Moin Manfred !
1000 Dank für den Link. Wenn ich das Richtig lese ist er Fast aus dem Schneider. 3 Jahre sind überschritten und die Kinder haben einen Kindergartenplatz (beide).

Armin

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 12.08.2010 um 21:58 Uhr   


Minchen 55 AMG schrieb:

Moin Manfred !
1000 Dank für den Link. Wenn ich das Richtig lese ist er Fast aus dem Schneider. 3 Jahre sind überschritten und die Kinder haben einen Kindergartenplatz (beide).

Armin

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Hi Armin,

das Kind mit 7 Jahren sollte aber nicht mehr in den Kindergarten gehen.


Gude, Olli.

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 Geschrieben am 12.08.2010 um 22:02 Uhr   


Minchen 55 AMG schrieb:


Combo schrieb:


Minchen 55 AMG schrieb:
Moin !

... (Wenn das doch so sein sollte laß ich mich sterilisieren)

Armin

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Servus,

ist auf jeden Fall günstger!

Hier ist Einiges zum nachlesen: http://www.scheidung-online.de/kindesmutter.htm

Gruss

Manfred

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Moin Manfred !
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Armin

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Servus Armin,

so einfach sehe ich das nicht.

Zitat: Schließlich kann ein Unterhaltsanspruch auch dann noch jenseits der Altersgrenze des Kindes von drei Jahren bestehen, wenn die Kindesmutter darauf vertrauen durfte, vom Kindesvater weiterhin Unterhalt zu bekommen. Beispiel: Die nicht miteinander verheirateten Eltern haben jahrelang zusammengelebt. Nach der Geburt des Kindes hat die Mutter ihre Berufstätigkeit aufgegeben, während der Vater den Lebensunterhalt verdient hat. Die Eltern trennen sich, als das Kind sechs Jahre alt ist. In diesem Fall muss der Vater für einen angemessenen Zeitraum weiterhin Unterhalt an die Kindesmutter zahlen, bis diese sich auf die neue Stuation einstellen und ggfl. eine Arbeitsstelle finden konnte.

Gruss

Manfred

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 Geschrieben am 12.08.2010 um 22:06 Uhr   


Olli aus Mainhattan schrieb:


Minchen 55 AMG schrieb:

Moin Manfred !
1000 Dank für den Link. Wenn ich das Richtig lese ist er Fast aus dem Schneider. 3 Jahre sind überschritten und die Kinder haben einen Kindergartenplatz (beide).

Armin

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Hi Armin,

das Kind mit 7 Jahren sollte aber nicht mehr in den Kindergarten gehen.


Gude, Olli.

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Servus Olli,

die Kinder sind 3 und 5 Jahre.

Gruss

Manfred

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   Minchen

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 Geschrieben am 12.08.2010 um 22:39 Uhr   


Combo schrieb:



Servus Armin,

so einfach sehe ich das nicht.

Zitat: Schließlich kann ein Unterhaltsanspruch auch dann noch jenseits der Altersgrenze des Kindes von drei Jahren bestehen, wenn die Kindesmutter darauf vertrauen durfte, vom Kindesvater weiterhin Unterhalt zu bekommen. Beispiel: Die nicht miteinander verheirateten Eltern haben jahrelang zusammengelebt. Nach der Geburt des Kindes hat die Mutter ihre Berufstätigkeit aufgegeben, während der Vater den Lebensunterhalt verdient hat. Die Eltern trennen sich, als das Kind sechs Jahre alt ist. In diesem Fall muss der Vater für einen angemessenen Zeitraum weiterhin Unterhalt an die Kindesmutter zahlen, bis diese sich auf die neue Stuation einstellen und ggfl. eine Arbeitsstelle finden konnte.

Gruss

Manfred

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Moin Manfred !
Sie waren zwischendurch immer Mal wieder getrennt. Also konnte sie nicht darauf bauen das das Ewig hält.
Und man hat Ihr damals gekündigt. Also hat sie den Job nicht aufgegeben um die Kinder Groß zu ziehen.
Und der Knaller ist, das sie nur wenige Tage nachdem sie sich getrennt hatten schon einen neuen Kerl bei sich einziehen lassen hat der da jetzt auch mit wohnt (Das sind die Frauen die ich so richtig Mag )

Es scheint aber nicht mehr diese 7 Jahres Regel zu geben. Früher war es so, wenn das Paar länger als 7 Jahre zusammen war die Frau so zu behndeln ist (Unterhalt) als ob sie Verheiratet gewesen sind

Armin

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 Geschrieben am 13.08.2010 um 00:02 Uhr   
Hallo Armin,

gib Deinem Freund den dringenden Rat, sich umgehend zu einem Fachanwalt für Familienrecht zu begeben.
Das komplizierte deutsche Scheidungsrecht hat in den letzten Jahren soviele Änderungen durchgemacht, daß selbst Scheidungsanwälte manchmal nicht mehr den rechten Durchblick haben.
Außerdem gibt es nie den klaren Präzedenzfall, der als Lösung anzustreben ist. Die juristische und persönliche Hakenschlagerei kann dabei in manch böse Falle führen, die sehr teuer werden kann.
Die Anwalts- und ggfs. Gerichtskosten sind im Normalfall überschaubar. Teuer wird es, wenn gemeinsame Werte (Haus, Vermögen, Besitztümer etc.) strittig mit in die Scheidung engebracht werden. Das dürfte in dem Fall eines jüngeren unverheirataten Paares evtl. nicht von großer Relevanz sein.

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter Traum

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Wenn man meint er sei fehlerfrei, sollte man ihn besser nicht kaufen

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User seit 03.02.2010
 Geschrieben am 13.08.2010 um 12:44 Uhr   
das der neue bei ihr eingezogen ist, ist rechtlich auch relevant.

mit so etwas immer zum anwalt!

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Beiträge: 98
User seit 27.03.2006
 Geschrieben am 13.08.2010 um 12:50 Uhr   
Hallo,

gerade bei Unterhaltsfragen hat sich viel gesetzliches verändert.Es gibt viele Übergangsregelungen, Empfehlungen..., leider wird das Alles von den Familiengerichten unterschiedlich gehandhabt. Habe leider jahrelange Erfahrung mit sowas. Daher, wie Lutz schon schrieb: unbedingt Anwalt einschalten und darauf achten , dass sich dieser mit sowas auskennt oder einen Fachanwalt wählen, am besten einen mit guten Referenzen. Auf das Schreiben nicht selbst antworten.

--
Gruß Oliver

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