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Klatsch und Tratsch » » Thema: Habe ich als Privatperson Anspruch auf eine Rechnung? |
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... ist OFFLINE
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.08.2010 um 13:24 Uhr  
| Hallo zusammen,
der Hintergrund meiner Frage ist folgender: ein Hotel hat für eine private Übernachtung eine aus meiner Sicht unzureichende Rechnung/Quittung ausgestellt:
- es sind keine Einzelpositionen (Übernachtung, Frühstück, Kurtaxe etc.)aufgelistet, nur ein Gesamtbetrag
- die MwSt. ist falsch angegegen (pauschal mit 7%)
Auch die sonstigen Angaben wie Steuernummer, Rechnungsnummer, Nettobeträge etc. fehlen.
Nach Recherche habe ich gefunden, dass der Anspruch auf eine Rechnung scheinbar nicht im BGB geregelt ist und nur ein Anspruch auf eine Quittung besteht.
Wer kennt sich da besser aus? Wie kann ich das Hotel dazu bewegen, mir eine korrekte Rechnung auszustellen?
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 09.08.2010 um 14:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 09.08.2010 um 14:16 Uhr ]
Die Rechtslage :
1. Ist der Verkäufer und ein Käufer jeweils ein Unternehmer, dann greift § 14 Abs.2 UStG und es besteht eine Pflicht zur Rechnungsausstellung.
2. Ist der Verkäufer oder der Käufer ein Verbraucher, dann greift § 14 Abs.2 UStG nicht und es kommt § 368 BGB zum Zuge. Der § 368 BGB verpflichtet nicht irgendwen (z.B. die Bank), sondern den Verkäufer.
Edit:
soviel ich weiss ist auf Frühstück und Kurtaxe mehr als 7 % zu entrichten.
ist wohl dann ein Fall von Steuerhinterziehung von Seiten des Hotels, da ja eigentlich 19 % abzuführen wären. | Antworten
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.08.2010 um 14:40 Uhr  
| Hallo ihr beiden,
@Tomm: die "freundliche" Anfrage läuft noch - bisher keine Reaktion
@Wolfgang: danke, das war auch mein Kenntnisstand, und das mit dem höheren Steuersatz stimmt und war auch genau mein Gedanke. Ein paar Tage werde ich noch warten, dann...
Mir geht's aber auch noch um etwas anderes: zum Zimmerpreis kam noch eine aus meiner Sicht unzulässige "Kreditkartengebühr" dazu (Hotel hat VISA als Zahlungsmittel angegeben im Internet und an der Tür per Aufkleber).
Die hätte ich gerne ausgewiesen, um sie mir von VISA wiederzuholen. Leider ist das wohl auf einer Quittung nach BGB §368 nicht erforderlich. Aber es bleibt ja noch Plan B (siehe oben).
Gruß
Guido
P.S.: das ist diese Art von Hotels, die stets nur das beste der Gäste im Sinn haben (nämlich ihr Geld )
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User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 09.08.2010 um 14:49 Uhr  
| Hi Guido,
Tipp fürs nächste Mal: Rechnung erst begleichen, wenn dir eine ordentliche Rechnung vorliegt - wenn sie damit nicht um die Ecke kommen, lass dem Hotel deine Visitenkarte da und fahre. Schon werden die ordentlich arbeiten.
Gruß
Gerhard
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User seit 21.01.2006
| Geschrieben am 09.08.2010 um 15:11 Uhr  
| § 368 Quittung
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.
das berechtigte rechtliche Interesse ist mehrfach gegeben.
Und eine entsprechende Info an Visa wird die Gebühr sicher zurückbringen.
Zumal du ja keine detaillierte Rechnung hast sind die Gebühren eben Summe X. | Antworten
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| Geschrieben am 09.08.2010 um 15:16 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Gerd122 am 09.08.2010 um 15:19 Uhr ]
Hi Guido,
apropo Kreditkartengebühr.
Wir akzeptieren in meiner Firma auch Kreditkarten (Visa und Mastercard). Ich musste seinerzeit dort auch einen Vertrag unterschreiben, das ich keinen Unterschied machen darf, egal ob jemand bar, mit Karte oder wer weiß wie zahlt. Auch darf ich laut Vertrag keine extra Gebühren berechnen.
Ich würde evtl. mal bei deinem Kartenunternehmen nachfragen, wie sich das so verhält.
Aus diesem Grund akzeptieren wir auch Amexco nicht, weil deren Gebührenforderung fast "unverschämt" ist.
Gruß
Gerhard
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.08.2010 um 15:30 Uhr  
|
Ich würde evtl. mal bei deinem Kartenunternehmen nachfragen, wie sich das so verhält.
Hallo Gerd,
die Anfrage läuft schon, eine Antwort liegt noch nicht vor. Ein Problem könnte die nicht ausgewiesene Gebühr sein, und dann könnte das Hotel ja behaupten, dass es keine Gebühr gab. Deshalb hätte ich gerne erst mal die richtige Rechnung/Quittung, um dann die Gebühr zurückzuholen.
Soweit ich weiß, sind Kreditkartengebühren grundsätzlich unzulässig. Es ist nur erlaubt, dass ein Betrieb sagt, ich akzeptiere die Karte erst ab Betrag X.
Ich habe grundsätzlich mit keinem Preis und keiner Gebühr irgendwelche Probleme. Jeder kann für seine Dienstleistungen und Waren verlangen was er will, aber ich hasse es ohne Ende, wenn man mit versteckten Gebühren im Nachhinein abgezockt wird, über die man vorher nicht informiert wurde.
Gruß
Guido
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