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Klatsch und Tratsch » » Thema: Mal wieder eblöd....
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   PK32AMG

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Beiträge: 1127
User seit 02.07.2006
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 Geschrieben am 04.08.2010 um 10:28 Uhr   
Hallo zusammen,

vor ca. 3 Wochen habe ich bei eblöd einen PKW ersteigert, ohne ihn vorher besichtigt zuhaben, weil das Fahrzeug 300Km von meinem Wohnort steht. In der Artikelbeschreibung stand, das Fahrzeug befindet sich in einem guten Zustand und hat hier und da gebrauchsspuren, was bei einem 10 Jahre altem Auto so üblich wäre. 3 Tage nach Auktionsende wollte ich das Auto dann abholen. Vorgefunden habe ich das Fahrzeug dann so: Erheblich Lackmängel, Starker Ölverlust an Motor und Getriebe, Cabrioverdeck total ausgeblichen, Heckscheibe ( Plastik ) vollständig zerkratzt, Amaturenbrett großflächig mit Klebstoff beschmiert, Türdichdungen wurden mit irgendeiner Dichtmasse nachträglich zugeschmiert, Sitze wiesen starke Flecken auf, äüssere Kunstoffteile waren mit Lack beschmiert. Aufgrund dieser erheblichen Mängel, habe ich das Fahrzeug nicht genommen. Jetzt droht mir der Verkäufer mit seinem Rechtsanwalt, weil ich hätte ja das Fahrzeug Gekauft und wäre verpflichtet das Fahrzeug zunehmen. Aber von diesen erheblichen Mängel stand nichts in der Auktion. Wie ist denn jetzt die Rechtslage?

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   Gerd122

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Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
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 Geschrieben am 04.08.2010 um 10:51 Uhr   
Hi Philip,

als erstes sofort vorsorglich ab zum einem RA deines Vertrauens.

Wichtig ist,

- die Artikelbeschreibung aufzubewahren und zu sichern
- den Zustand des Autos genau aber neutral zu beschreiben
- evtl. war jemand dabei, als du dir das Auto angeschaut hast (Zeuge)
- hast du evtl. sogar Fotos gemacht?
- Meldung nach ebay - auch die wollen eigentlich keinen Streit haben (Image)

Desweiteren hast du bei einem gemachten Kaufvertrag auch das Recht, den erworbenen Artikel so zu bekommen, wie er angeboten wurde.

Nötigenfalls kannst du auch anderwertig ein Artikel kaufen, auf dem die Beschreibung passt, evtl. Mehrkosten muss der ursprüngliche Verkäufer übernehmen.

Also eigentlich bist du als Käufer in einer "guten" Position

Gruß

Gerhard


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   Tomm

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Beiträge: 1787
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 Geschrieben am 04.08.2010 um 11:01 Uhr   
Hallo Philip,

die Artikelbeschreibung bei ebay ist Bestandteil des zustande gekommenen Kaufvertrages. Wenn diese nicht stimmt, kann man den Kaufvertrag anfechten. Du weigerst dich nun deiner Verpflichtung (Zahlung des KP und Abnahme der Ware) nachzukommen und der Verkäufer müsste jetzt theoretisch auf Erfüllung klagen. Das wird er aber nach deiner Schilderung der Dinge sicherlich nicht machen, da er kaum Aussicht auf Erfolg hätte.

Es ist natürlich immer Auslegungssache, wenn jemand von „normalen Gebrauchspuren spricht, die bei einem 10 Jahre altem Fahrzeug üblich sind“, allerdings ist der Ölverlust m.E. ein Mangel, den der Verkäufer hätte mitteilen müssen. Auch ein mit Klebstoff beschmiertes Armaturenbrett ist sicherlich auch bei einem 10 Jahre altem Fahrzeug nicht normal.

Die Drohung des Verkäufers zum Rechtsanwalt zu gehen, würde ich also nicht allzu ernst nehmen. Umgekehrt wird schon eher ein Schuh draus, da Du 600 km umsonst gefahren bist. Allerdings lohnt sich das ganze meisten nicht. Bei solchen Typen ist eh meistens nix zu holen.

Allerdings muss ich schon staunen. Einen 10 Jahre alten Wagen, ohne Besichtigung, ohne Probefahrt von Privat zu kaufen ist schon mutig .

Gruß

Thomas

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 Geschrieben am 04.08.2010 um 11:17 Uhr   
An Deiner Stelle würde ich mich erst mal entspannen. Zum Anwalt latschen und unnötig Kosten produzieren würde ich da im Moment nicht machen. Ist ja noch gar nichts los.
Dem Verkäufer schriftlich noch mal klar machen dass das Fahrzeug verschwiegene Mängel aufweist, nicht dem beschriebenen Zustand entspricht und der Kaufvertrag aufgrund der arglistig verschwiegenen Mängel nicht zustande kommt. Dann ganz entspannt abwarten ob er überhaupt auf irgendeine Art und Weise reagiert.

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 Geschrieben am 04.08.2010 um 11:20 Uhr   
ich würde ihm entspannt mitteilen, das Du (hoffentlich) über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügst

--
Gruss, Karsten
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   Gerd122

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Beiträge: 4142
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 Geschrieben am 04.08.2010 um 11:44 Uhr   


Goldlöckchen schrieb:
... nicht dem beschriebenen Zustand entspricht und der Kaufvertrag aufgrund der arglistig verschwiegenen Mängel nicht zustande kommt.



Der Kaufvertrag ist aber bereits zustande gekommen. Somit kann er im Grunde "nur" sich darauf berufen, das er das Fahrzeug wie beschrieben haben möchte. Dann ist der Verkäufer in Zugzwang.

Gruß

Gerhard

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 04.08.2010 um 11:47 Uhr   
Moin Philip,

waren denn in der Auktion keine aussagekräftigen Fotos? Hast du den Verkäufer nach Fotos gefragt? Einiger dieser Mängel hätte man doch vorher auf Bilder sehen müssen. Hast du Bilder von dem Zustand des Wagens gemacht, als du vor Ort warst?


Gude, Olli.

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 Geschrieben am 04.08.2010 um 11:56 Uhr   


Gerd122 schrieb:


Goldlöckchen schrieb:
... nicht dem beschriebenen Zustand entspricht und der Kaufvertrag aufgrund der arglistig verschwiegenen Mängel nicht zustande kommt.



Der Kaufvertrag ist aber bereits zustande gekommen. Somit kann er im Grunde "nur" sich darauf berufen, das er das Fahrzeug wie beschrieben haben möchte. Dann ist der Verkäufer in Zugzwang.

Gruß

Gerhard

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Jupp, stimmt, hast Recht. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Da kann er wie Du schreibst nur auf Erfüllung wie beschrieben mit Fristsetzung bestehen. Ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag dann nach Verstreichen der Frist problemlos möglich ist, keine Ahnung. Aber auf die Art würde ich erst mal los maschieren.

MfG Carsten

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 04.08.2010 um 12:50 Uhr   
dürfen wir die auktion erfahren?

aber wer ein auto blind kauft...........naja........ich sach nix dazu!!

--
LG
Alex

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   Minchen

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User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 04.08.2010 um 13:46 Uhr   


dreieralex schrieb:
dürfen wir die auktion erfahren?

aber wer ein auto blind kauft...........naja........ich sach nix dazu!!

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LG
Alex

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Moin Alex !
Dich möchte ich erleben wie Du vor dem Auto stehst um es abzuholen
Ich glaube das kommt dann Abends auch in den 20:00 Uhr Nachrichten

"Kurzhaariger deutscher rieß mit seinen beiden Händen aus einem Geparkten Auto den Motorblock und prügelte mit dem Block auf eine Personengruppe ein. Es entstand erheblicher Sach / Personenschaden

Sorry, für das OT, aber mir war gerade danach

Armin

--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !


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