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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wettbewerber checken: Bilanzen von GmbHs usw. frei online einsehbar!
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   ABC

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 Geschrieben am 21.07.2010 um 09:22 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 21.07.2010 um 09:23 Uhr ]

Hallo zusammen,

jedes ins Handelsregister eingetragene Unternehmen muss ja per Gesetz seine Bilanzen veröffentlichen. Das betrifft insbes. auch Unternehmen mit beschränkter Haftung wie GmbHs, auch damit sich Lieferanten und Kunden über deren finanzielle Situation ein Bild machen können und nicht liefern, obwohl die GmbH schon (fast) pleite ist.

Leider sind die veröffentlichten Bilanzen nicht sonderlich zeitnah - ähnlich wie bei der Steuererklärung sind z.B. jetzt meistens erst die 2008er online. Aber immerhin, es kann sie ohne Registrierung jeder einsehen:
http://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html?submitaction=showDocument&id=4420773

So kann man nicht nur gut Kunden abchecken, sondern natürlich auch Wettbewerber besser einschätzen (operieren die am Limit oder nicht?).

Leider müssen nur die Bilanzen veröffentlicht werden, nicht die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Somit relativiert sich der Nutzen insofern, dass der Bilanzgewinn oder -verlust nicht immer die tatsächliche Situation der Firma darstellt, da ja vorher z.B. ein Geschäftsführergehalt abgezogen wird, dessen Höhe man nicht einschätzen kann. Fallen Euch noch mehr Punkte ein, die den Bilanzgewinn letztlich so verfälschen, dass er nicht mehr aussagefähig ist?

--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?

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   ABC

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 Geschrieben am 21.07.2010 um 09:31 Uhr   
PS: Mercedes-AMG veröffentlicht als Tochter der Daimler AG leider keine Bilanzen, wie man dem Register entnehmen kann

--
Grüße
ABC
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Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
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   Gerd122

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 Geschrieben am 21.07.2010 um 10:05 Uhr   
Hi,

sicherlich kann man in der Bilanz so nicht alles exakt einsehen, aber als Lieferant/Kunde kann ich zumindest grob überschlagen bzw. mir ein Eindruck verschaffen, ob das Unternehmen vom Grundsatz her gesund sein müsste oder ob es schon sehr nach kaputt ausschaut.

Übrigens müssen die 2009er Bilanzen bis zum 30.11.2010 eingereicht werden, sonst droht ein "Bußgeld".
Aber somit sind die Zahlen mindestens 1 Jahr, eigentlich sogar 2 Jahre alt und müssen nichts mehr mit der aktuellen Situation zu tun haben.

Gruß

Gerhard

--
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 Geschrieben am 21.07.2010 um 10:34 Uhr   
das unternehmensregister ist ja nun weiss gott nicht neu.
allerdings sind die informationen völlig irrelevant und zur beurteilung eines unternehmens nicht geeignet.

das ganze kann nicht zeitnah geschehen. das verfälscht die ganze sichtweise. innerhalb von 2 jahren ändert sich, gerade bei kleineren gmbh´s so viel, dass schon bei veröffentlichung der bilanz die firma pleite sein kann, oder extrem viel umsatz macht.

wenn du einen kunden beurteilen willst, und es um viel geld geht, bleiben immer noch ratingagenturen etc.

eine bilanz sagt rein gar nichts aus und interessiert höchstens eine bank, die jedoch mit der GuV und anderen unterlagen ein kompletteres bild hat.

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   ABC

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 Geschrieben am 21.07.2010 um 10:44 Uhr   
Hallo Gerd und Onetwo,

immerhin sieht man in der Bilanz Rückstellungen, Verlust- und Gewinnvorträge, Schulden, Vorräte usw.

Im Prinzip stimme ich Euch aber, wie anfangs schon gesagt, zu, weil sich ja z.B. bei 50 TEUR Gewinn ein Inhaber-Geschäftsführer einfach 40 TEUR mehr Jahresgehalt auszahlen und so den Bilanzgewinn auf 10 TEUR drücken kann. Oder bei 30 TEUR Verlust sein GF-Gehalt, falls es darüber liegt, entsprechend reduziert, so dass sogar noch ein kleiner Bilanzgewinn anfällt.

Was ist eigentlich Sinn und Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung, wenn GuV und andere wichtige Kennzahlen fehlen? Ich befürchte, ausschließlich die Bankensicht, die für Kredite kaum die Ertragskraft, sondern die vorhandenen Aktiva und die dazugehörige Verschuldung betrachtet?

--
Grüße
ABC
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Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
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   Gerd122

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.07.2010 um 10:57 Uhr   


ABC schrieb:
Was ist eigentlich Sinn und Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung, wenn GuV und andere wichtige Kennzahlen fehlen?


der Hauptgrund wird wie mittlerweile leider üblich, das der "Staat" mehr Geld einnimmt und sein Mitarbeiter irgendwie beschäftigt sind, sein.
Ein Nebengrund ist eine leichte Transparenz zu schaffen.
Aber es gibt schlimmeres, also egal.

Gruß

Gerhard

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   Anlernschwabe



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 Geschrieben am 21.07.2010 um 11:05 Uhr   
Hallo ABC,

interessant! Und nicht nur für Wettbewerber!

Gibt es soetwas auch für Frankreich, USA und UK?
Ich hatte letztens das Spielchen, dass ein Lieferant (Tier 2) an unseren direkten Lieferanten (Tier 1) nichts mehr auslieferte, weil der Tier 1 nicht zahlungsfähig sei bzw. immer viel zu spät zahlen würde.

Zumindest eine grobe wirtschaftliche Entwicklung könnte man erkennen oder vielleicht Indikatoren im Geblubber des "Lagebericht" finden. Im richtigen Leben sind die letzten zwei, drei Monate wichtiger.



--
Grüße
Bernd
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Nicht ärgern, nur wundern.

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   Foxi



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User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 21.07.2010 um 12:33 Uhr   
Hi,

meine Freundin hat vor langer Zeit erst dort geschaut wie die Bilanzen sind, bevor sie sich dort beworben hat.

Gruß Foxi

--
Viele Grüße aus dem schönen Badnerländle von Tanja, Florian und Michael !!

6 Jahre http://www.slk-stammtisch-karlsruhe.com
http://www.vogelmichael.de/MBSLK/Stammtische.htm

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   Sven_Kamm



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 Geschrieben am 21.07.2010 um 13:46 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven Kamm am 21.07.2010 um 13:52 Uhr ]

Hallo zusammen,

also - mit der Bank hat die Veröffentlichungspflicht nichts zu tun.
die Bank will Die Bilanz UND die G+V.
Vor allem aber auch AKTUELLE BWAs und Summen und Saldenlisten.
=> Wie schon beschrieben wurde, die Bilanzen sind zu alt, um die aktuelle Lage zu erkennen.

Ich mache mal noch ein Beispiel. Ein Unternehmen kauft einen Lagerbestand für 2 Jahre ein. Der Gewinn sinkt - ok, das Material ist als Vermögenswert da. Im jahr darauf sieht das Ergebnis bombig aus, man haht ja "kein" Material einkaufen müssen.
Man braucht also mal mindestens 3 Abschlüsse (banküblich...) um einen Durchschnitt zu sehen.

Geschäftsführergehälter werden nicht unbedingt ausgewiesen - meist sind sie im Personalaufwand mit der Summe aller MA.

Die Positionen für alle möglichen Rückstellungen können das Ergebnis noch beeinflussen.
Mit einer Sonder AfA kannst Du das Ergebnis beeinflussen (neben Dir baut eine Mülldeponie, der Wert des Grundstücks sinkt) - hier musst Du ebenfalls die Vor-Bilanzen anschauen, um Veränderungen zu sehen.

Bestandsveränderungen und Bewertung der Lagerbestände ist nach HGB nach dem Niederstwertprinzp (kfm. Vorsichtsprinzip) - nach den internationalen Richtlinen eine Art "Verkehrswert" -
man muss also wissen, nach welchen Richtlinien bilanziert wurde.
Das HGB macht eine Firma optisch "ärmer" - die anglosächsichen Rechnungsweisen eher "reicher".

Geschäftsführende Gesellschafter können Entnahmen tätigen, die nicht im Ergebnis zu sehen sind - auch hier braucht man den Vorjahresvergleich und da die Veränderung des Eigenkapitals.

Was Du an einer Bilanz auch nicht siehst:
Besteht eine Abhängigkeit?
Z.B. bei Mercedes-AMG würdest Du nicht sehen, dass eine Abhängigkeit zu Mercedes Benz besteht - wenn aber die Daimler AG keine AMG mehr verkaufen würde...
In dem Fall nicht tragisch, da die AMG Bilanz in den Konzernabschluss geht.
Aber wäre es ein wirtschaftlich selbständiges Unterehmen, ist das ein gaaanz kritischer Punkt.

Die Bewertung "aktivierter Eigenleistungen" kann auch Vermögenswerte darstellen, die es nicht gibt.
Die AMG GmbH baut sich eine Vorführ C-Klasse mit Goldgrill und was weiss ich...Extras, die niemand braucht und niemand haben möchte. Also kein toller Motor oder so - das würde ja Käufer finden.
Der Verkaufspreis betrüge 375.000 EUR ohne Steuer.
Sie nimmt diesen Wert als Vermögenswert herein - obwohl der Verkehrswert für das Auto vielleicht nur 100 TEUR beträgt - wer kauft eine C-Klasse für 375 TEUR - das ist eher eine eingeschränke Klientel.
Also wird künstiich ein Vermögen geschaffen, das es evtl. nicht gibt.

Die Aktivierung von geringwertigen Wirtschaftsgütern als Vermögenswert.

Die Aktivierung von Forderungen aus Schadensersatzansprüchen bei denen man den Hintergrung nicht kennt (bestaht tatsächlich die Chance, dass das Unterhemen den Prozess gewinnt?)
Beispiel: Am 29.12. Schreibe ich den Hersteller meines Gebäudes an, dass ich wegen irgendwas, das er verbockt hat, 300.000 EUR von ihm haben möchte.
Dies buche ich als Forderung (Vermögenswert) ein.
Ob diese Werthaltig ist....selbst wenn ich Recht bekäme, kann der Beschuldigte sie zahlen?
Vorerst ist es aber mal ein Vermögenswert, der gut aussieht.

Verkauf von Anlagevermögen über dem Buchwert bring einen Gewinn (hebung stiller Reserven) - oder eben die Umstellung von HGB Bilanzierung auf US GAAP.

Nach US-GAAP kann mach auch Verbindlichkeiten in den Tochterunternehmen vergraben. Sieht man dann auch nicht...

EINE Bilanz sagt gar nichts.
Drei Bilanzen sagen ein bisschen was.
Drei Bilanzen + G+V + aktuelle Zahlen geben einen realistischen Einblick und zeigen eine Entwicklung.

Warum es die Veröffentlichungspflichten gibt:
Es soll dem Gläubigerschutz dienen.
Das liegt im Wesen der Kapitalgesellschaften: die beschränkte Haftung.

Lieferst Du an eine klassische Einzelfirma irgend etwas und bekommst Dein Geld nicht - kannst Du einen Titel auf das private Vermögen erreichen.
Wenn der Inhaber jemals wieder was verdient (Betrag über dem Pfandbaren... usw) - bekommst Du irgend eine Quote.
Du hast Zugriff auf Haus, Auto und Boot.

Der "Gag" bei der GmbH ist ja, dass man genau das haben soll.
Gleicher Fall.... Du lieferst...
Du kannst gegen die Gesellschaft einen Titel erreichen und vollstrecken.
Hat die Gesellschaft kein Kapital/Vermögen macht man sie dicht und aus den verbleibenden kleinsten teilen werden die Gläubiger nach einer Quote bedient.

Ob der ehemalige geschäftsführende Gesellschafter in einer Villa wohnt - die im Besten Fall seiner Frau oder tatsächlich ihm selber gehört - ist egal.
Wenn er ein Verfahren wegen Verschleppung des Insovenzverfahrens als "unschuldig" übersteht, hast Du keine Chance auf das Privatvermögen.

Deutsche GmbHs stehen meist in Wirklichkeit besser da, als in der Bilanz.
Man sieht das am "außerordentlichen Ertrag" , sobald sie auf "US GAAP" umstellen.
Der Gewinn der damaligen "Daimler AG" (Frimierung weiss ich nicht mehr) explodierte im Vergleich zum Vorjahr durch den Effekt des "hebens" stiller Reserven nach den internationalen Bilanzrichtlinien.

Was sagt eine Bilanz - nach meinem Dafürhalten nichts, gar nichts.

Viele Grüße

--
Sven Kamm

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   ABC

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 Geschrieben am 21.07.2010 um 14:09 Uhr   
Hallo Sven,

im Prinzip sehe ich das ähnlich. Von daher dürfte Gerd Recht haben - das Unternehmensregister ist nichts als ABM für Staatsbedienstete.

--
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