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Klatsch und Tratsch » » Thema: Verkehrsrechts-Frage: Einfahrt in eine nicht ganz einsehbare Straße |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 20.07.2010 um 13:01 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 20.07.2010 um 13:02 Uhr ]
Hallo zusammen,
Frank-Peter brachte mich im aktuellen Flensburg-Thread soeben auf die Frage, wer eigentlich Schuld hat, wenn man aus einer kleinen Straße, aus einer Garage oder von sonstwo (ohne Vorfahrt) auf eine andere Straße fährt, der Verkehr auf dieser aber nicht ganz einzusehen ist (wegen Mauern, Büschen, geparkten Autos o.Ä.; gegenüber auch kein Spiegel angebracht) und einem dann jemand reinfährt.
Ich verhalte mich in solchen Situationen immer so, dass ich ganz langsam Stück für Stück vorwärts fahre, so dass mich eventuell passierende Fahrer rechtzeitig sehen und anhalten oder um mich herumfahren können.
Allerdings erlebte ich kürzlich, wie jemand eben so aus einer Garage ausfuhr (neben der Ausfahrt waren Büsche, zudem lag die Garage etwas tiefer und die Ausfahrt ging hoch zur Straße, so dass der Fahrer noch mit dem Heck weiter unten auch nicht über die Büsche sehen konnte). Er blieb zunächst stehen, mit der Motorhaube vielleicht 10cm auf der Straße, so dass noch locker jeder auch ohne Spurwechsel hätte vorbeifahren können. Eine offenbar unaufmerksame ältere Dame sah das aber nicht und rammte den Wagen.
Die Polizei sagte dann, nachdem die Dame aggressiv wurde und meinte, man hätte sie bös gerammt, der Fahrer, der aus der Garage fuhr, sei klar schuld.
Ich frage mich nur: Stimmt das so, hält das einem Gericht stand? Denn falls ja, hat man ja in solchen Situationen ohne Beifahrer, der aussteigt und lotst, keine Chance gegen unaufmerksame andere Fahrer, oder?
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 20.07.2010 um 13:11 Uhr  
|
ABC schrieb:
Ich frage mich nur: Stimmt das so, hält das einem Gericht stand? Denn falls ja, hat man ja in solchen Situationen ohne Beifahrer, der aussteigt und lotst, keine Chance gegen unaufmerksame andere Fahrer, oder?
Hallo ABC,
ja, stimmt so, da hast du keine Chance. Nur weil der andere schlecht sieht, mindert das nicht seine Haftung oder Schuld.
Allerdings kann auf die Halter falsch geparkter Fahrzeuge, die die Sicht verdecken, eine nicht unerhebliche Mithaftung zukommen. Ich kenne einen älteren Fall, bei dem ein Radfahrer verletzt wurde und der Fahrer eines falsch geparkten Lieferwagens 600 DM Strafe zahlen musste.
Das gleiche gilt für zu hohe Hecken, die dicht an der Straße stehen. Sie müssen so geschnitten sein, dass sie nicht die Verkehrssicherheit gefährden, ansonsten kann auch hier eine Mithaftung des Grundstückeigentümers auf diesen zukommen.
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 20.07.2010 um 13:25 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 20.07.2010 um 13:28 Uhr ]
Hallo Guido,
meinst Du wirklich - vorsichtig vortasten, jemand anders passt nicht auf und rauscht Dir rein, und Du hast Pech gehabt? Was soll man dann machen, wenn man aus so einer unübersichtlichen Position auf eine Straße fahren muss?
Schließlich sind nicht wenige Garagenausfahrten leider so, wo Mauern oder Hecken praktisch direkt bis zur Straße gehen.
--
Grüße
ABC
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| Geschrieben am 20.07.2010 um 13:48 Uhr  
| Hi ABC,
ja, Bernd hat Recht. Du mußt dich nötigenfalls von einem Fußgänger, Mitfahrer o.dergl. in die Strasse einweisen lassen, wobei es bei einem Unfall wiederrum deine Sache ist, die Schuldfrage zu übernehmen.
Mein Schwager und mein Sohn hatten bei uns (gleiche Strassenausfahrt zur Hauptstrasse) je einen Totalschaden, trotz Sichtbehinderung, bzw. vortasten in die Strasse, die alleinige Unfallschuld
Ein evtl. Mitverschulden eines "anderen" ergibt höchstens eine10%ige Haftungsklausel.
Gruß aus Meenz / Werner | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 20.07.2010 um 14:01 Uhr  
|
ABC schrieb:
meinst Du wirklich - vorsichtig vortasten, jemand anders passt nicht auf und rauscht Dir rein, und Du hast Pech gehabt?
Hallo ABC,
ja, meine ich, deshalb habe ich es ja geschrieben
Andersrum gefragt: meinst Du wirklich, jemand möchte mithaften, der mit einem aus einer Einfahrt fahrenden Wagen zusammenstößt, nur weil dieser schlechte Sicht hatte?
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jeder vorsichtig fährt und nicht vorsätzlich einen Zusammenstoß herbeiführt. Soweit es um mein eigenes Grundstück geht, sehe ich zu, dass ich freie Sicht habe. Wenn es dann doch mal kracht, sind das absolute Einzelfälle, und man mus dann leider wirklich sagen: "Pech gehabt", ist mir aber in meiner Praxis (> 1Mio. km) noch nie passiert.
Gruß
Guido
--
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User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 20.07.2010 um 14:44 Uhr  
|
SLK171 schrieb:
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jeder vorsichtig fährt und nicht vorsätzlich einen Zusammenstoß herbeiführt.
naja, kleines Beispiel.
wir haben daheim eine längere Ausfahrt zur relativ viel befahrenen Straße, können die aber sehr gut einsehen. Genau links neben unserer Ausfahrt ist eine Füßgängerampel.
Fall: meine Frau will mit Ihrem Auto vom Hof nach rechts. Die Fußgängerampel ist für die Fußgänger grün, der von rechts kommende Wagen steht auch schon und wartet an der für ihn roten Ampel. Also meine Frau fährt los und es kracht. Von links kam ein Auto, welches nachweislich bei rot über die Ampel gefahren ist. Polizei etc. etc. - meine Frau war schuld.
Das der eine bei rot über die Ampel gefahren ist, war völlig nebensächlich, der hat "nur" einen reingekriegt wegen überfahren des Rotlichtes.
Meine Frau hingegen die Schuld an dem Unfall wegen "Einfahrt in den fließenden Verkehr" oder so ähnlich.
Gruß
Gerhard
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die Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
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| Geschrieben am 20.07.2010 um 15:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 20.07.2010 um 15:02 Uhr ]
Hallo ABC,
da bist Du voll in der Gefährdungshaftung und kommst nicht raus!
Gegner mit cleverem Anwalt zieht Dich da aus. Einzige Chance ist die, diesem eine Mitschuld rein zu würgen. Das kann sein unangepaßte Geschwindigkeit, so dass er nicht bremsen konnte oder ähnliches.
Ansonsten keine Chance ganz raus zu kommen.
Anderes selbst erlebtes Beispiel.
Vier Freunde fahren zum Fußballspiel, ein Reifen platzt, alle werden schwer verletzt. Der Fahrer wurde straftrechlich zu 99 % frei gesprochen, da er nichst für den Reifenplatzer konnte. Allerdings hat der Strafrichter mit dem 1 % ermöglicht, dass die verletzten Insassen aus der Krafthafthaftpflichrversicherung Geld bekommen haben -> Gefährdungshaftung.
Einfach Frage des Richter:
- sind Sie vor Fahrtantritt ums Auto und haben die Reifen auf Beschädigung geprüft?
- haben Sie vor Fahrantritt den Luftdruck geprüft?
Macht kein normaler Fahrer, aber dann bist Du schon mit der Gefährdungshaftung dabei.
In einem anderen Fall blieb im Winter ein Autofahrer am Berg hängen. Ein Passant schiebt ihn ungefragt an und stellt sich dabei so blöd an, dass das Auto ihm, nachdem es wieder Gripp kriegt, über die Füße fuhr.
Beim Arzt Unfall als Ursache angegeben, Krankenkasse fuhr Regreß gegen die Kraftfahrthaftpflicht. Keine Chance da raus zu kommen, obewohl der ungefragt half und sich auch noch dämlich anstellte! Klassischer Fall Gefährdungshaftung.
Oder schaust Du beim Losfahren vorher unters/vors Auto? Anderer Fall, Betrunkener liegt unter dem Auto auf der Beifahrerseite und wird beim Anfahren überfahren. Typisch wieder Gefährdungshaftung, der Grad der Mitschuld wird natürlich wieder angerechnet, aber immerhin gibt es Geld!
Gruß
Frank Peter
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