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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage zur Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrages bei Umzug |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 348
User seit 25.07.2005
| Geschrieben am 09.07.2010 um 11:36 Uhr  
| Hallo Ihr Lieben,
ich hab da mal ne Frage…..
Ich werde die nächsten Wochen in eine andere Stadt nähe Köln ziehen und freu mich schon sehr....
Und hier meinem Problem, ich habe mich vor Jahren in einem Fitnessstudio angemeldet, bei dem sich meine Mitgliedschaft immer um ein Jahr verlängert wenn ich nicht kündige.
In meinem Vertrag steht: Bei Umzug an einen Ort, der von der nächsten …. Anlage mehr als ..km entfernt ist, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Mitgliedsmonatsende. Ein entsprechender qualifizierter Nachweis ist erforderlich.
Ich also eine Kündigung geschrieben und eine Kopie meines Mietvertrages (Qualifizierter Nachweis, so dachte ich) beigelegt.
Antwort vom Studio: Eine Kopie des Mietvertrags akzeptieren wir nicht. Eine Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Umzuges ist nur möglich, wenn uns eine aktuelle Anmeldebescheinigung vorliegt, aus der … usw ... zum Mitgliedsmonatsende.
Ich habe denen zurück geschrieben das sie meine Kündigung bitte akzeptieren möchten und ich den Meldebescheid nachreichen werde.
Nach dem ganzen schreiben muss ich sicher einen Monat länger Zahlen obwohl ich nicht mehr in der Stadt Wohne, das kann doch nicht sein…
Kann mir hier jemand einen Tipp geben?
Im BGB § 543 könnte ich, so verstehe ich das, fristlos Kündigen… Oder?
Liebe Grüße
Claudia
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16758
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.07.2010 um 11:46 Uhr  
| Hallo Claudia,
ein Vertrag mit einem Fitnesstudio ist zwar nicht mit einem Mietvertrag gleichzusetzen, aber das außerordentliche Kündigungsrecht bei Umzug besteht.
Für den Kündigungstermin selbst kann auch nicht das Einreichen der Meldebescheinigung relevant sein, sondern allenfalls deine Kenntnisnahme der neuen Umstände und der Umzugstermin. Ich halte das daher nur für einen Trick des Studios und würde mir zunächst mal alles schriftlich bestätigen lassen und die Bescheinigung später nachreichen.
Und da es bereits jetzt nach Ärger riecht: Einschreiben, Zeugen, schriftlich etc...
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 348
User seit 25.07.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2461
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.07.2010 um 12:01 Uhr  
| Hallo Claudia,
nur so als Möglichkeit, dass es auch anders geht:
Als ich meinen Job in Schwäbisch Hall bekommen hatte, reichte meinem damaligen Fitness-Studio in Mülheim/ Ruhr irgendetwas als Beleg für die Kündigung aus. Da ich noch keine Wohnung in Hall hatte, habe ich nur die Kopie des Deckblattes meines Arbeits-Vertrages abgeben mit Termin nächster Erster und alles war gut. Das Fitness-Studio in Mülheim wollte aber jährlich die Verlängerung bestätigt haben. Ich hatte immer etwas gegengezeichnet.
Wie Guido schon schrieb, die sind auf Ärger aus bzw. wollen sich die Einnahmen für ein, zwei, .... Monate sichern.
--
Grüße
Bernd
______________________
Nicht ärgern, nur wundern. | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 09.07.2010 um 14:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven Kamm am 14.07.2010 um 20:38 Uhr ]
Hallo!
Kündigung per Einschreiben und mit Rückschein (***no - das geht nicht!***) und dann ab dem nächsten Termin nicht mehr bezahlen. Wenn Du das richtig gemacht hast, muß der ***no - das geht nicht!*** den Rechtsweg gehen und das wird sich der ***no - das geht nicht!*** wohl 3 x überlegen, da du ja dem Mahnbescheid widersprechen kannst. Dann muss der ***no - das geht nicht!*** klagen und - wenn Du es richtig gemacht hast - hat der ***no - das geht nicht!*** da keine Chance und wird es deshalb bleiben lassen. MfG Dieter.
***bei aller Liebe: In Deutschland ist man erst mit Verurteilung schuldig. Daher lass Vorverurteilungen weg!*** | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 09.07.2010 um 14:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven Kamm am 14.07.2010 um 20:39 Uhr ]
Hi!
Ich würde den ***no - das geht nicht!*** in etwa so schreiben:
'Ich habe mich inzwischen rechtlich informiert. Der Kündigungsgrund ist sehr wohl qualifiziert. Es bleibt daher bei der von mir fristgerecht ausgesprochenen Kündi-gung. Die weiteren Schreiben bitte ich an das Anwaltsbüro (Adresse) zu richten.'
Gruss Dieter. (***no - das geht nicht!***).
EDIT: Zwecks besserer Textformatierung. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1811
User seit 21.01.2006
| Geschrieben am 09.07.2010 um 18:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven Kamm am 14.07.2010 um 20:39 Uhr ]
kauba1 schrieb:
Hi!
Ich würde den ***no - das geht nicht!*** in etwa so schreiben:
'Ich habe mich inzwischen rechtlich informiert. Der Kündigungsgrund ist sehr wohl qualifiziert. Es bleibt daher bei der von mir fristgerecht ausgesprochenen Kündi-gung. Die weiteren Schreiben bitte ich an das Anwaltsbüro (Adresse) zu richten.'
Gruss Dieter.
EDIT: Zwecks besserer Textformatierung.
genauso !!
Ab Kündigungsdatum nix mehr zahlen.
Anwalt kann man immer noch nach Klage des Centers nehmen, die SICHER nie kommt. Wenn Überhaupt je ein Mahnbescheid kommen sollte.
Meiner Meinung nach ist ein Mietvertrag wesentlich schwerer zu bekommen ,also Qualifizierter, als eine Meldebescheinigung, die kann man sich besorgen, fast immer wo man will.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16758
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.07.2010 um 18:45 Uhr  
|
silberbenz schrieb:
genauso !!
Ab Kündigungsdatum nix mehr zahlen.
Anwalt kann man immer noch nach Klage des Centers nehmen, die SICHER nie kommt. Wenn Überhaupt je ein Mahnbescheid kommen sollte.
Sehe ich auch so, oder hast du etwa ein Jahr im voraus bezahlt? Anwalt würde ich auch noch nicht einschalten, kostet nur unnötig Geld, vor allem weil der Streitwert ja nicht allzu hoch sein dürfte...
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 11903
User seit 05.03.2008
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4649
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 09.07.2010 um 21:32 Uhr  
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kauba1 schrieb:
Ich würde den Verbrechern in etwa so schreiben:
'Ich habe mich inzwischen rechtlich informiert. Der Kündigungsgrund ist sehr wohl qualifiziert. Es bleibt daher bei der von mir fristgerecht ausgesprochenen Kündi-gung. Die weiteren Schreiben bitte ich an das Anwaltsbüro (Adresse) zu richten.'
Moin,
mal ein wenig besser lesen ... nicht der Grund, sondern der qualifizierte Nachweis wird hier gefordert, oder nicht ?
Dann wäre ich vorsichtig mit der Aussage ..."Verbrecher".
Der ganze Mist steht halt im Kleingedruckten.
Ansonsten gebe ich Werner recht, zahl' die vermutlich € +/- 45.-- und gut ist.
Alles andere wird Dich ohne Ende Geld & Zeit kosten, ich tippe mal auf die Fitness Company ..., habe ich auch schon hinter mir ...
Und dann geht es noch um Recht haben & Recht bekommen gegen einen Großkonzern, viel Spaß ...
Gruß
Bernd | Antworten
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