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Klatsch und Tratsch » » Thema: Halter nicht verantwortlich, wenn jemand anders gefahren und diese Person unbekannt ist - sinnvoll?
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... ist OFFLINE

   ABC

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 Geschrieben am 25.06.2010 um 17:09 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 25.06.2010 um 17:12 Uhr ]

Hallo zusammen,

im Rahmen der aktuell oft erwähnten, neuerdings möglichen Vollstreckbarkeit von Bußgeldern aus dem EU-Ausland (bisher nur aus Österreich) wird häufig auf den Unterschied hingewiesen, dass in anderen Ländern oft der Halter haftet, egal wer gefahren ist und insbesondere, wenn der Fahrer unbekannt ist, während das in Deutschland nicht so ist und der Fahrer haftet (so dass sich einige Halter regelmäßig herausreden mit "weiß nicht, wer gefahren ist").

Meine Meinung zu dieser deutschen Sonderregel: Warum leisten wir uns so ein offensichtliches Schlupfloch für feige, dreiste Drückeberger und die damit verbundenen, sicherlich zahlreichen und eigentlich überflüssigen Beschwerdeverfahren? Ich wette, dass bei 90% der Beschwerden von Haltern, die angeblich nicht wissen, wer gefahren ist, tatsächlich der Halter selbst gefahren ist.

Verleiht von Euch jemand manchmal seinen SLK, weiß hinterher nicht, wer gefahren ist, und kann das auch nicht nachträglich feststellen?

--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt?

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   Gerd122

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 Geschrieben am 25.06.2010 um 17:41 Uhr   
Hi,

ein Halter kann nun mal nicht wissen, wer gefahren ist. Außer er ist selbst gefahren oder saß mit im Auto. Er weiß höchstens, wem er sein Auto geliehen hat. Wenn der Schlüssel aber wie üblich am Schlüsselbrett hängt, könnte ja jeder aus der Familie mit dem Auto gefahren sein. Man weiß es nicht.
Sicherlich könnte man nachfragen, aber für Ermittlungsarbeiten wird der Halter nunmal nicht entschädigt. Also warum sollte er sich die Mühe machen?

Gruß

Gerhard

--
cubanitsilberne Hubraumflunder
**************************
die Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
------------------------------------

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   Icke04

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Beiträge: 4652
User seit 02.06.2005
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 Geschrieben am 25.06.2010 um 18:30 Uhr   
Moin Gerhard,

bei aller Liebe , aber Deine Antwort auf die Frage von ABC bezüglich eines verliehenen SLK's nehme ich Dir nicht ab.

Ich wette, 100% der SLK-Halter hier im Forum wissen zu jeder Sekunde, wem und wann sie Ihren SLK verliehen haben, wenn Sie es denn überhaupt machen würden ...

Gruß

Bernd

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   c-man

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 Geschrieben am 25.06.2010 um 18:49 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von c-man am 25.06.2010 um 19:00 Uhr ]



Icke04 schrieb:

bei aller Liebe , aber Deine Antwort auf die Frage von ABC bezüglich eines verliehenen SLK's nehme ich Dir nicht ab.


Ich auch nicht. Damit gehört unser Gerhard für mich eindeutig zur Gruppe der "feigen, dreisten Drückeberger".

Zum Thema:

Ich kann sehr genau nachvollziehen, wann andere Zugriff auf eines meiner Fahrzeuge hatten. <Edit> Na gut, es sind auch nur zwei. </Edit> Deshalb spricht nach meinem Dafürhalten ich auch nichts gegen die Einführung einer Halterhaftung einschließlich einer impliziten Nachweispflicht, wer letztendlich wann gefahren sein muss.

Und wer das nicht kann, muss halt einfach etwas mehr Disziplin lernen bzw. üben.

Gruß
Ulrich

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   SLK172

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 Geschrieben am 25.06.2010 um 19:20 Uhr   
Also ich weiß auch immer wer wann meine Autos gefahren ist und schreibe es mir ggf. auf (bei Personen außerhalb der "Familie").

Es gibt aber auch Fälle, dass Autos auf andere Personen zugelassen sind, die weit vom Halter entfernt leben. Da wird es dann schon schwieriger, un der Halter kann es tatsächlich nicht wissen.

Gruß

Guido

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   c-man

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 Geschrieben am 25.06.2010 um 19:35 Uhr   
Hi Guido,

hier erkenne ich aber auch nicht das Problem. In dem von Dir genannten Fall weise ich als Halter halt schlüssig nach, dass der Fahrer die entfernt lebende Person gewesen sin muss. Und falls der es nicht war, liegt die Beweispflicht halt bei ihm.

Gruß
Ulrich

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   silberbenz

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 Geschrieben am 25.06.2010 um 19:47 Uhr   
„…….für feige, dreiste Drückeberger…“ ist das die typische Wortwahl eines feigen, dreisten, anonymen Drückebergers??

Nach 20 Bier oder einer langen Nase weiss oft keiner mehr wer, wann und ob er selbst oder ein anderer gefahren ist.

In einem Rechtsstatt ist es ( wenn auch oft theoretisch )noch so, dass jede Schuld auch bewiesen werden muss. Ganz einfach eigentlich. Halterhaftung ist ein Schritt den Rechtsstaat aufzuweichen.( Allein aus politischen Gründen, Kostengründen und Bürokratiekosten wird das Recht der Einzelnen gebeugt )

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   c-man

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 Geschrieben am 25.06.2010 um 19:54 Uhr   


silberbenz schrieb:

Nach 20 Bier oder einer langen Nase weiss oft keiner mehr wer, wann und ob er selbst oder ein anderer gefahren ist.


Für mich hat das auch etwas mit Disziplin zu tun.


silberbenz schrieb:

In einem Rechtsstatt ist es [...] noch so, dass jede Schuld auch bewiesen werden muss. [...] Halterhaftung ist ein Schritt den Rechtsstaat aufzuweichen.


Interessante Meinung. Demanch sind all die Staaten, bei denen die Halterhaftung gilt, Unrechtstaaten.

Gruß
Ulrich

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   3D--der dicke Dieter

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 Geschrieben am 25.06.2010 um 19:57 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von 3D--der dicke Dieter am 25.06.2010 um 20:35 Uhr ]



c-man schrieb:



Icke04 schrieb:

bei aller Liebe , aber Deine Antwort auf die Frage von ABC bezüglich eines verliehenen SLK's nehme ich Dir nicht ab.


Ich auch nicht. Damit gehört unser Gerhard für mich eindeutig zur Gruppe der "feigen, dreisten Drückeberger".

Zum Thema:

Gruß
Ulrich

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Moin!

Ich würde wohl dann auch dazugehören!

--
Gruß aus Braunschweig, Dieter

Alles was Räder oder Brüste hat macht irgenwann Ärger.

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   silberbenz

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 Geschrieben am 25.06.2010 um 19:57 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 25.06.2010 um 19:59 Uhr ]

@ c-man
Nein, falsch und falsch interpretiert
Wenn sind es schon leicht aufgeweichte Rechtsstaaten( aus den genannten Kostengründen )

Wehret den Anfängen !!!

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