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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 17.06.2010 um 07:12 Uhr  
| Moin Leute,
Ich hab da nen Problem und dazu eine Frage.
Hab bei ebay nen Artikel für mein 230 er prefl ersteigert, diesen bezahlt, jedoch die Ware nie erhalten.
Es geht um schlapp 150Euro.
Und nun zu meiner Frage.
Ich habe keine so umfangreiche Rechtschutz. Lohnt sich der weg zum Anwalt? Oder könnte mich das eher teurer kommen als die Sache eigentlich wert ist.
Mfg Christian | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 17.06.2010 um 08:53 Uhr  
| Hallo Christian,
rechtlich kann ich Dir hier leider keinen Tipp geen. Aber ich kaufe bei e bay grundsätzich nur noch wenn PayPal angeboten wird.
Ich hatte im Dezember 09 den fall einen Artikel bezahlt aber nciht erhalten zu haben. Über Pay Pal habe ich den gesamten Betrag zurück erstattet bekommen. Dies hat zwar 4 Wochen gedauert, dafür sind mir keine Kosten u. Lauferei (Anwalt, Strafanzeige etc.) entstanden. Das war OK.
--
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User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 17.06.2010 um 09:19 Uhr  
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Chleriker schrieb:
Lohnt sich der weg zum Anwalt? Oder könnte mich das eher teurer kommen als die Sache eigentlich wert ist.
Hi,
du solltest vorher versuchen zu prüfen, ob bei dem überhaupt was zu holen ist. Also gibt es den Verkäufer überhaupt und wenn ja, ist der schon pleite oder steht der im Grunde finanziell sauber da.
Hintergrund: für RA-Kosten und evtl. Gerichtskosten haftet erstmal immer der "Auftraggeber". Auch im Erfolgsfall bleibst du daher unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Gruß
Gerhard
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User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 17.06.2010 um 10:03 Uhr  
| Hallo zusammen,
genau, Strafanzeigen kosten nichts. Daher würde ich die zwar nicht gleich erstatten, den Verkäufer aber dezent darauf hinweisen, dass man es vorhat. Wenn er dann immer noch nicht liefert oder erstattet, reicht eine kurze E-Mail an die örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft.
--
Grüße
ABC
_______ R171 350 7G iridiums. EZ 07/04 _______
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel,
weshalb die Regel aber noch lange nicht falsch ist.
Oder stimmt es etwa nicht, dass die meisten Tiger
schwarz-gelb sind, nur weil es auch Albinos gibt? | Antworten
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| Geschrieben am 17.06.2010 um 14:02 Uhr  
| Hallo, mir erging es ähnlich.
Durch meine Rechtsschutzversicherung sind die Anwaltskosten abgedeckt.
Der RA hat zunächst die Ware eingefordert und danach die Rückzahlung in Raten plus Zinsen vom Schuldner gefordert.
Diese wurden nicht getätigt und als nächstes steht die Pfändung des Kontos, etc. an.
Hilft das auch nichts, geht es mit einer Strafanzeige wegen Betrugs weiter.
Sonnige Grüße
Hans
--
Mit dem Versuch in meinen Beiträgen denglische Begriffe zu vermeiden.
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SLK 230 PreFL 2005 - 2008 | Antworten
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| Geschrieben am 17.06.2010 um 15:00 Uhr  
| Hallo luftadler,
das kann man alles auch selbst machen, so schwer ist das nicht. In solchen Fällen ist ein RA eher was für Faule und RS-Versicherungs-Schmarotzer.
--
Grüße
ABC
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