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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 30.05.2010 um 01:05 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MrT am 30.05.2010 um 01:08 Uhr ]
Hallo liebe SLK Gemeinde!
Gestern kam ich von einer kleinen Ausfahrt mit meinem Flitzer nachhause....und was seh ich da......ein Brief.......leider kein Lottogewinn, sondern eine Aufforderung zur Zahlung von 1507 Teuros an das Bafög Amt. Das beste ist, das ich den kompletten Betrag innerhalb von 4 Wochen überweisen muss.
Ziemlich viel Kohle für so ein kleines Würstchen wie mich. Fast schon unmenschlich solch eine Forderung. Bin nämlich vor 2 Jahren dem Aufruf meiner achso geschätzten Politiker gefolgt und habe mich weitergebildet.
Die FH-Reife habe ich nachgehohlt und anschließend wollte ich ein Ing. studium beginnen. Dieser Wunsch viel leider aufgrund fehlender finanziellen mitteln erstmal flach. Habe schon während der FH-Reife Zeit viel nebenbei Arbeiten müssen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten da ich nur 211.- Bafög erhiehlt. Darum bin ich vor 3 Jahren wieder ""normal" in meinen alten Beruf zurück.
Leute, heut hab ich echt gedacht: Ich zieh meine Arbeitskleidung aus und den Trainingsanzug an geh zum Amt und zieh ne Nummer.
Sonnige grüße aus BW
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| Geschrieben am 30.05.2010 um 03:19 Uhr  
| als du befög bezogen hast, war dir aber schon klar das du das auch wieder zurückbezahlen musst oder?
passt dir etwa der termin nicht? oder hättest du es lieber auf raten?
oder erwartest du jetzt ernsthaft das du es geschenkt bekommst?
nun, weil dann hab ICH nämlich deine erfolglose weiterbildung bezahlt........
bevor du loslegst: erfolglos weil du wieder in deinem alten beruf arbeitest!
--
LG
Alex
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Kandidat bei wer wird Millionär: " Wir fahren Mercedes...alles andere ist behelf!" | Antworten
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| Geschrieben am 30.05.2010 um 07:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von kauba1 am 30.05.2010 um 07:10 Uhr ]
Moin!
Zuerst mal Glückwunsch zur erfolgreichen FH-Reife. Das ist doch schon mal was. Nur leider kannst Du davon nicht runterbeißen, denn das ist ja nur mal die Basis. Das Problem ist, dass Du auf halbem Weg stehen geblieben bist. (Hoffentlich nur vorübergehend). Von daher ist natürlich die Rückforderung schon irgendwie verständlich. Ich würde erst mal gegen den Bescheid Einspruch erheben, ausloten unter welchen Bedingungen die Forderung zurückgenommen wird bzw. evtl. eine Stundung bzw. Ratenzahlung heraushandeln. MfG Dieter.
--
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| Geschrieben am 30.05.2010 um 08:40 Uhr  
| Hmmm .... mal abgesehen davon, dass ich den zeitlichen Ablauf nicht ganz nachvollziehen kann: Bafög Leistungen werden doch generell teilweise als (zinsloses) Darlehen gewährt, oder? Und dass die Gemeinschaft dieses Darlehen irgendwann zurück möchte sollte klar sein. Der Unterhalt des kleinen Flitzers in Zusammenhang mit diesen Schulden kann dann halt zu unangenehmen Nebenwirkungen führen.
Da jetzt gleich von Blutsaugern zu reden halt ich für überzogen.
--
Viele Grüße, Bernd
*** wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs ***
R171 200K preFl obsidianschwarz | Antworten
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| Geschrieben am 30.05.2010 um 12:43 Uhr  
| Sicherlich ärgerlich wenn es nicht so läuft wie Du Dir das vorgestellt hast, aber wo ist das Problem? Es erscheint mir sehr sehr blauäugig wenn Du jetzt so überrascht bist.
Das eine Rückforderung kommt ist von Anfang an klar und wenn man das weis, kann man entsprechend vorsorgen!
Sicherlich kann man, abhängig natürlich von den persönlichen Verhältnissen, mit dem Amt reden und Teilzahlung vereinbaren!
Für meine 2 nebenruflichen Fortbildungen/Studien habe ich null EUR bekommen, sondern am Abend und am Wochenende in der Freitzeit studiert. Auch eine Form wie man Weiterbildung betreiben kann.
Gruß
Frank Peter
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 30.05.2010 um 17:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MrT am 30.05.2010 um 18:00 Uhr ]
hui...
Sorry hab mich vertippt. Vor drei Jahren bin ich auf die Schule gegangen. Danach die FH-Reife in einem Jahr Vollzeit erfolgreich abgeschlossen und danach wieder in meinen alten Beruf zurück. Übrigens Schüler Bafög muss man normalerweise nicht zurückbezahlen. Die Rückzahlung basiert auf einer Neuberechnung (Einkommen meiner Eltern) meiner damaligen Bafög Leistung. Darum war ich ein wenig schockiert, nach so langer Zeit über den großen Haufen an Geld.
@Olli nebenbei Arbeiten darf man ja auch als Bafög Empfänger.
@Alex mach dir mal keine Sorgen das DU das bezahlt hast, durch die FH-Reife und weiteren Weiterbildungsmaßnahmen (selbst finanziert) habe ich in meinem neuen Job wesentlich mehr Verantwortung und bekomme dadurch auch wesentlich mehr Gehalt als vorher. Durch meine monatlichen steuerlichen Abgaben haben die das schon irgendwann wieder im Säckel.
Mfg
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