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Tipps und Technik R170 » » Thema: Fahrzeug in Zahlung gegeben, Unfall vor Abgabe - wie am besten vorgehen |
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Schreiberlevel: Forenabiturient
 Beiträge: 865
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 26.05.2010 um 10:04 Uhr  
| Moin,
mein Fahrzeug ist verkauft, den finanziellen Teil habe ich gestern abgewickelt und heute Abend soll die Fahrzeugübergabe sein. Leider hat mir heute morgen innerorts ein Actros die Spur streitig gemacht, die Schuldfrage liegt klar beim Gegner und ist auch im Unfallbericht festgehalten.
Meinen Ansprechpartner im Autohaus konnte ich bisher nicht erreichen, hat jemand einen Tip für mich wie ich am Besten vorgehen soll? Abgeben und Autohaus regulieren lassen? Schaden regulieren lassen (und auf Totalschaden hoffen) und Fahrzeug doch nicht abgeben?
Inzahlungsnahmepreis liegt bei 4,2 T€ (lange Geschichte...). Beschädigt sind der Kotflügel, Stoßfänger, Felge, Rücklicht; beim Fahren setzt der Reifen gelegentlich auf der Kotflügelkante auf. Anbei ein Bild, auf dem man aber nicht wirklich viel sehen kann.
Danke im voraus für die Tips
--
Viele Grüße,
Artur | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 11918
User seit 05.03.2008
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
 Beiträge: 1218
User seit 01.02.2008
| Geschrieben am 26.05.2010 um 10:29 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von sansibar am 26.05.2010 um 10:43 Uhr ]
Artur schrieb:
Moin,
mein Fahrzeug ist verkauft, den finanziellen Teil habe ich gestern abgewickelt und heute Abend soll die Fahrzeugübergabe sein.
------------------------------------------------------
Hallo Artur
Vorsicht, das Fahrzeug gehört Dir nicht mehr..... Also die Vorgehensweise erst einmal mit dem Eigentümer abklären.......
Grüsse Sansibar | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
 Beiträge: 95
User seit 25.03.2008
| Geschrieben am 27.05.2010 um 15:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mplinke am 27.05.2010 um 15:57 Uhr ]
Hey,
ein paar Punkte musst Du eindeutig klären:
- Wem gehörte das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls? Wer war zu diesem Zeitpunkt im Besitz des KFZ-Briefs, welche Daten sind im Kaufvertrag eingetragen bezogen auf den Übergang der Ware?
- Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen? Wenn ja (es scheint ja so zu sein), stehst Du dort als Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer im Unfallbericht?
Sofern DU noch Eigentümer (aufpassen, Eigentümer und Besitzer sind zwei unterschiedliche Dinge) warst, kann der Käufer des Fahrzeugs vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. Wandlung oder Minderung verlangen, da der Wagen nicht mehr in dem Zustand ist, in dem er übergeben werden sollte.
Wenn das Autohaus bereits Eigentümer ist und Dir das Fahrzeug netterweise noch zur Verfügung gestellt hat, dann sind die auch für die Regulierung des Schadens verantwortlich. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, sollten auf Dich bzw. Deine Versicherung keine Zahlungen zukommen.
Ich hoffe das hilft Dir beim Finden einer Lösung.
Gruß
Maik
--
Dumm ist der, der Dummes tut (Forest Gump´s Mum) | Antworten
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Beitrag von:
 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.05.2010 um 18:02 Uhr  
|
mplinke schrieb:
Hey,
ein paar Punkte musst Du eindeutig klären:
- Wem gehörte das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls? Wer war zu diesem Zeitpunkt im Besitz des KFZ-Briefs, welche Daten sind im Kaufvertrag eingetragen bezogen auf den Übergang der Ware?
- Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen? Wenn ja (es scheint ja so zu sein), stehst Du dort als Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer im Unfallbericht?
Sofern DU noch Eigentümer (aufpassen, Eigentümer und Besitzer sind zwei unterschiedliche Dinge) warst, kann der Käufer des Fahrzeugs vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. Wandlung oder Minderung verlangen, da der Wagen nicht mehr in dem Zustand ist, in dem er übergeben werden sollte.
Wenn das Autohaus bereits Eigentümer ist und Dir das Fahrzeug netterweise noch zur Verfügung gestellt hat, dann sind die auch für die Regulierung des Schadens verantwortlich. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, sollten auf Dich bzw. Deine Versicherung keine Zahlungen zukommen.
Ich hoffe das hilft Dir beim Finden einer Lösung.
Gruß
Maik
--
Dumm ist der, der Dummes tut (Forest Gump´s Mum)
Kommt auch darauf an ob du einen neuen Wagen gekauft hast bei dem eine Inzahlungnahme Prämie ausgeschüttet wird.
In jedem Fall erst mit dem Käufer klären !
Gruß Timo | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
 Beiträge: 865
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 28.05.2010 um 09:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Artur am 28.05.2010 um 09:35 Uhr ]
Hallo zusammen,
Euch allen danke für die Hinweise.
Polizeilich wurde der Unfall nicht aufgenommen - hinterher frage ich mich dann doch, warum ich nicht darauf bestanden habe. Trotzdem ist die Schuldfrage geklärt, die gegnerische Versicherung hat mir bereits bestätigt, daß die Schuld zu 100% bei ihrem Versicherungsnehmer liegt.
Den Unfallbericht habe ich selbst ausgefüllt, Halter und Fahrer bin ich da alle Papiere noch in meinem Besitz sind.
Mit dem Autohaus, welches das Fahrzeug laut den zwischen uns abgeschlossenem Vertrag in Zahlung nimmt, habe ich mich soweit geeinigt, daß ich mich erst mal um das Gutachten kümmere und wir dann gemeinsam weitersehen. Aus der Nummer kommen sie auch so schnell nicht heraus, da ich das Geld schon habe, denen fehlt also was in der Kasse
Vertragsrecht ist nicht mein Spezialgebiet, aber ich befürchte, ich bin da in einer Grauzone. Im Vertrag für den Neufahrzeugkauf wurde die Inazhlungnahme vertraglich vereinbart, vorbehaltlich einer Nachprüfung bei der Abgabe. Den Neufahrzeug Kaufpreis habe ich bereits abzüglich des vereinbarten Restwerts bezahlt. Die Inzahlungnahme ist aber formell noch nicht durchgeführt worden, da ich das Fahrzeug freundlicherweise noch einen Tag länger nutzen durfte...
Die erste grobe und unverbindliche Schätzung liegt bei 3 k€ Instandsetzungkosten, die Ideallösung "wirtschaftlicher Totalschaden" wird wohl nicht in Betracht kommen.
--
Viele Grüße,
Artur | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
 Beiträge: 11918
User seit 05.03.2008
 | Geschrieben am 28.05.2010 um 11:11 Uhr  
|
Artur schrieb:
Den Neufahrzeug Kaufpreis habe ich bereits abzüglich des vereinbarten Restwerts bezahlt.
Hi Artur,
du bezahlst ein Fahrzeug, ohne es noch zu besitzen???
Überlege mal, wenn das Autohaus (Händler) inzwischen in Insolvenz geht, dann winkst du deinem Geld nur noch hinterher
Das wäre für mich ein no go
Gruß aus Meenz / Werner | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
 Beiträge: 865
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 28.05.2010 um 15:47 Uhr  
|
du bezahlst ein Fahrzeug, ohne es noch zu besitzen???
Hi Werner,
es ist andersherum. Ich habe das neue Fahrzeug in der Garage stehen und nur die Differenz zwischen "Neupreis" und dem Inzahlungsnahmepreis gezahlt. Der Händler bekommt also von mir noch entweder Geld oder mein altes Auto. Geht der Händler pleite werde ich sicherlich auch nichts davon haben, der Inso-Verwalter würde sich bestimmt bei mir melden.
--
Viele Grüße,
Artur | Antworten
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