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Tipps und Technik R170 » » Thema: Meine Erfahrungen zum Thema Spurplatten ... |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 400
User seit 15.06.2009
| Geschrieben am 06.05.2010 um 18:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tigra am 06.05.2010 um 18:58 Uhr ]
Hallo zusammen,
ich hab heute mal den zweiten Anlauf unternommen meine 10mm Spurplatten (20mm je Achse) eintragen zu lassen.
Erstmal die Gegebenheiten, also größe der Felgen und Reifen.
Ich habe die mehteiligen AMG Styling III in 7,5x17 ET 37 vorne und 8,5x17 ET 34 hinten montiert. Mit der Standartbereifung VA 225/45 und HA 245/40.
Der erste TÜV 'Heini' wollte gar nicht eintragen, da im Gutachten ET35 vorne und ET 30 hinten angegeben sind, der meinte ich sollte mir erstmal passende Felgen kaufen. Also absolut indiskutabel und ohne weitere Worte.
Heute war ich also bei einem Anderen TÜVler, alles kein Problem wenn es denn passt, das tut es aber leider nicht, zumindest hinten Beim Verschränkungstest bleibt hinten so wenig Platz das nichtmal ein Bleistift durchpasst. Da ich da lieber auf Nummer sicher gehen wird also am Montag die Kante angelegt. Vorne ist es kein Thema, da passt es...
Mit einer ET30 würde der Reifen an der Bördelkante schleifen, es ist mir also ein Rätsel wie sowas eingetragen werden kann.
EDIT: Vielleicht könnte jemand das 'h' welches zuviel ist im Titel entfernen, Danke. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 95
User seit 25.03.2008
| Geschrieben am 06.05.2010 um 20:41 Uhr  
| Hallo,
also ich habe auch AMG-Felgen mit den ET 37 und 30, vorne sind 225/45R17 und hinten 245/40R17 montiert, dazu gabs Eibach Federn, Bilstein B8 und 10mm Spurplatten vorne und 15mm hinten (Angaben jeweils pro Seite).
Sieht super aus und schleifen tut auch nix, nur ganz tiefe Bodenwellen sind kritisch. Die Kotflügelkanten sind allerdings umgelegt.
Die Eintragung hat funktioniert obwohl beim Berschränkungstest kaum noch ein Blatt Papier durchgepasst hat.
Gruß Maik
--
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 193
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4912
User seit 23.03.2004
| Geschrieben am 07.05.2010 um 09:08 Uhr  
| Meines Wissens ist die bei TÜV etc. angewandte Regel "mind. 5mm" (manchmal auch 7mm) Mindestabstand von Felge und Reifen zu feststehenden Teilen des Wagens.
Das mit dem "Blatt Papier" im Stand bzw. beim Verschränkungstest klingt zwar toll, ist aber völlig praxisfremd. Während der Fahrt arbeitet das Fahrwerk durch elastische Buchsen und Toleranzen durchaus noch einige mm in alle Richtungen. Aber wer gerne regelmäßig neue Reifen kauft bzw. die Radläufe lackiert, der kann gerne das mit dem "Blatt Papier" ausprobieren
Gruß,
Harald | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4470
User seit 08.05.2005
| Geschrieben am 07.05.2010 um 09:30 Uhr  
|
HarryB schrieb:
Meines Wissens ist die bei TÜV etc. angewandte Regel "mind. 5mm" (manchmal auch 7mm) Mindestabstand von Felge und Reifen zu feststehenden Teilen des Wagens.
Das mit dem "Blatt Papier" im Stand bzw. beim Verschränkungstest klingt zwar toll, ist aber völlig praxisfremd. Während der Fahrt arbeitet das Fahrwerk durch elastische Buchsen und Toleranzen durchaus noch einige mm in alle Richtungen. Aber wer gerne regelmäßig neue Reifen kauft bzw. die Radläufe lackiert, der kann gerne das mit dem "Blatt Papier" ausprobieren
Gruß,
Harald
genau Harry. Ein verantwortungsvoller Prüfer/Tuner wird sowas niemals eintragen. Ein guter Anhalt ist wirklich der Kugelschreiber (5mm).
Zumal auch der beste Verschränkungstest nicht alle Fahrsituationen nachbilden kann.
Man denke an Kofferraum voll beladen, mit 200km/h über ne Autobahnbodenwelle.... ist zwar unrealistisch, aber könnte ja ....
Und ein Prüfer, der den "Papierabstand" einträgt, mit seiner Unterschrift auch dafür haftet
--
Gruss, Karsten
_________________________________________________________
Flensburg ist wie Payback! Ab 18 Punkten bekommt man ein Fahrrad!
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 11519
User seit 13.07.2004
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