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Klatsch und Tratsch » » Thema: Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 28.04.2010 um 21:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Tomm am 28.04.2010 um 21:00 Uhr ]
Hallo,
evtl. kann mir ja jeamnd helfen; im Internet hab ich nichts Konkretes gefunden.
Wir planen ein Reihenhaus zu kaufen und dieses dann zu vermieten. U.a. sind ja die Finazierungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Zu den Finanzierungskosten gehören ja auch die Zinsen für die Immobilie.
Angenommen man würde sich das Geld zur Finazierung der Immobilie zum Teil von einer Privatperson leihen und einen üblichen Zinssatz vereinbaren? Kann man diese Zinsen dann auch absetzen oder geht das nur bei Hypptheken?
Gruß
Thomas | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 28.04.2010 um 21:36 Uhr  
| Hallo Thomas,
grundsätzlich dürfte es dem Finanzamt gleichgültig sein, von wem Du ein Darlehn für die Finazierung nimmst. Ich denke das kommt am Ende darauf an, wie wasserdicht der Vertrag mit einer Privatperson dem Finanzamt erscheint. Vielleicht könnte man sich davor vorher absichern und nach Regularien fragen. Außerdem wird das Finanzamt die Zinseinnahmen der Privatperson in Anschlag stellen.
--
Grüße, Lutz
_________
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Wenn man meint er sei fehlerfrei, sollte man ihn besser nicht kaufen | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3075
User seit 21.03.2006
| Geschrieben am 28.04.2010 um 21:56 Uhr  
| Hallo Tomm
Habe seit 1980 eine Mehrfamilienhaus 6 Parteien.
Sicher habe sich Steuergesetzte in den letzten Jahren geändert.
Ich denke wichtig ist bei einen Dahrlehen mit einer Privatperson
einen Vertrag mit Zinsvereinbarung zu machen.
Der Geldgebet muss jeweils zum Jahresende eine Zinserklärung an die
abgeben. (Aufstellung was im laufenden Jahr an Tilgung und Zins geleistet wurde). Dies ans Finanzamt.
Ich denke es ist zu Empfehlen einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Der kostet zwar etwas aber der ist auf dem Laufenden und sagt
dir was du so tun kannst.
Auch hat mal über die Jahre keine Probleme beim Finanzamt.
LG Henning
--
2006er 350er Schalter, cubanitsilber, tobacco, tief, breit, laut!!!
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 29.04.2010 um 13:20 Uhr  
| moin
auf jeden Fall zum Steuerberater des Vertrauen`s ( Vorsicht, gibt leider auch schwarze Schafe), kostet zwar Geld, spielt sich aber immer ein.
Hauskauf und dann noch Vermieten (siehe Mietnomaden und die dazugehörige Rechtslage, da ist man schnell mal pleite), wie schon gepostet, gibt´s bessere Geldanlagen.
Oder gut leben und sich zu gesunden Zeiten was gönnen.
Gruß J.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 128
User seit 04.11.2003
| Geschrieben am 29.04.2010 um 14:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Andy111 am 29.04.2010 um 14:35 Uhr ]
Hallo Thomas,
der Darlehensvertrag muss wie "unter Fremden/Dritten üblich" vereinbart und durchgeführt werden, dann kannst Du auch die Zinsen als Werbungskosten absetzen.
Dazu gehört in der Regel:
1. Angemessener Zinssatz.
2. Regelmäßige Bedienung des Darlehens, nachvollziehbar am besten durch unbare Zahlung.
3. Ab einer bestimmten Höhe auch eine Absicherung des Darlehensgebers (z.B. durch Grundschuld).
4. Der Darlehensgeber muss die Zinsen natürlich versteuern. Ggf. kann die Frage kommen, woher das Geld stammt.
Ich würde mich bei einer größeren Darlehenssumme auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten lassen. Wenn dann das erste Jahr beim Finanzamt in Ordnung ist, hast Du für die Zukunft Ruhe.
Tschüß Andy | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
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