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Klatsch und Tratsch » » Thema: Fußboden erneuern in Mietwohnung |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5991
User seit 05.07.2002
| Geschrieben am 22.04.2010 um 21:26 Uhr  
| Hallo zusammen,
es ist endlich soweit und ich habe in Nürnberg eine neue Wohnung gefunden.
Das einzige was mir bei der Besichtigung aufgefallen ist, war der doch recht "charmante" PVC-Boden in der Wohnung. Dieser ist vom Vermieter (Wohnungbaugesellschaft" beim Bau verlegt worden und inzwischen 13 Jahre alt.
Ok, hab ich mir gedacht, dann legst Du da Laminat drüber und schon ist das deutlich wohnlicher. Das wurde mir auch mündlich vom Makler so zugesichert das es möglich ist ("Die Türen kürzen und dann ist gut. Haben andere auch gemacht.")
Prima hab ich mir gedacht und den Vermieter angeschrieben, das ich gerne Laminat legen würde und so um die Erlaubnis gefragt.
Die Erlaubnis habe ich auch bekommen, allerdings mit den Auflagen:
- Verlegung durch abgenommenen Fachmann
- Bei Auszug wieder zu entfernen
- kein Zuschuß
- keine Kürzung der Türen
Mit den ersten drei Punkten kann ich ja noch leben, allerdings ist der Punkt keine Kürzung der Türen ein K.O.-Punkt. Wie soll ich dann bitte den Laminat unter die Tür bekommen?
Nun meine Fragen an die Experten:
-Ist es nicht auch Sache des Vermieters, das der Boden zu erneuern ist, und somit nicht in die Instandhaltungsarbeiten des Mieters fällt?
- Welche Möglichkeiten habe ich weiterhin? Ok, neue Türen kaufen, wäre Plan B.
- Wie sieht es generell mit den Bodenbelägen im Mieterrecht aus?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
--
Grüße aus Fürth
Mathias
..::It's a Miststück::..
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 22.04.2010 um 21:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bestia negra am 22.04.2010 um 21:44 Uhr ]
Hi Mathias
habe mal auf die Schnelle das gefunden.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/pvc-bodenbelag.htm
Danach hat ein PVC-Bodenbelag eine Nutzungsdauer von durchschnittlich 10 Jahren. Da dein Boden bereits 13 Jahre alt ist, muss der Vermieter den Austausch tragen. Jetzt kannst du mit dem Vermieter verhandeln. Du bezahlst das Laminat und die Verlegung und der Vermieter nimmt von seinen Forderungen abstand.
Schreib doch mal den Mieterbund an. Die geben dir sicher in der Sache auch gute Tipps.
PS: Glückwunsch zur neuen Bude.
--
Grüße Ralph
"Auch Autos haben Gefühle" | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4652
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 22.04.2010 um 21:50 Uhr  
|
Limbi schrieb:
Dieser ist vom Vermieter (Wohnungbaugesellschaft" beim Bau verlegt worden und inzwischen 13 Jahre alt.
Die Erlaubnis habe ich auch bekommen, allerdings mit den Auflagen:
- Verlegung durch abgenommenen Fachmann
- Bei Auszug wieder zu entfernen
- kein Zuschuß
- keine Kürzung der Türen
Moin Mathias,
Punkt 1 ist falsch, Bodenbelag muss nicht durch einen Fachmann verlegt werden.
Punkte 2-4 sind identisch zum Bsp. mit der immeo.de Wohnungsbaugesellschafft hier im Gebiet Rhein/Ruhr.
Die gleiche Problematik hatten wir bei unserer vorletzten Wohnung, auch dort musste unser weitaus hochwertigerer Bodenbelag wieder entfernt werden - und der Jahrzehnte alte PVC-Belag musste wieder einwandfrei hergestellt werden.
Ich würde versuchen einen Kompromiss zu erreichen in Sachen Aufwertung der Wohnung, jedoch nur vertraglich fixiert.
Natürlich ist der Vermieter verpflichtet einen einwandfreien Boden und keinen Estrich zur Verfügung zu stellen, aber es spielt keine Rolle ob PVC, Teppich oder Holzboden.
Zur Info, kennst Du aber bestimmt schon ...
Ein Mieter darf nicht ohne Einverständnis des Vermieters Teppich gegen Parkett austauschen. Der Mieter muss sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag richten. Hierbei ist in aller Regel der Zustand maßgeblich, in dem der Mieter die Wohnung bei Vertragsabschluss vorgefunden und übernommen hat.
Das Verlegen von Laminat oder Parkett ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter den Holzboden am Ende des Mietverhältnisses wieder herausnimmt und keine Spuren hinterlässt.
Eine Aufwertung des Wohnwertes durch den neuen Bodenbelag spielt ebenfalls keine Rolle. Der Mieter muss das Einverständnis des Vermieters einholen. Die Verlegung eines Parkettfußbodens stellt nämlich regelmäßig einen zustimmungspflichtigen Eingriff in die Substanz der Mietsache dar, ebenso wie beispielsweise ein Mauerdurchbruch.
Vorsicht: Alter Zustand
Wichtig ist auch, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, was nach dem Auszug zu geschehen hat.
Der Vermieter kann sogar verlangen, den schlechteren alten Zustand wiederherzustellen. Deshalb ist bei Veränderungen wichtig zu vereinbaren, was nach dem Auszug zu geschehen hat. Viele Mietverträge sehen eine Wiederherstellung des früheren Zustandes vor.
Ist ein Parkett schon so abgenutzt, dass ein Abschleifen nicht mehr möglich ist, ist der Mieter von seinen Pflichten entbunden. In diesem Fall handelt es sich um Instandsetzungsarbeiten, die Sache des Vermieters sind.
Wer auf einen bestimmten Bodenbelag Wert legt, sollte sich für den Fall, dass der Vermieter nicht bereits die Wohnung in diesem gewünschten Zustand übergibt, mietvertraglich absichern, ob und welchen Bodenbelag er in der Wohnung verlegen darf. Er sollte auch darauf achten, dass nach Ablauf der Mietzeit der Belag nicht wieder entfernt werden muss, da die Entfernung oft mit weiteren Kosten verbunden ist. Darüber hinaus kann der Mieter auch mit dem Vermieter einen so genannten Modernisierungsvertrag abschließen, der regelt, ob und in welcher Höhe der Vermieter bei einem Auszug vor Abnutzung die vom Mieter getätigte Investition in den Bodenbelag zu erstatten hat.
Gruß
Bernd
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 22.04.2010 um 22:33 Uhr  
| moin
@ Limbi
Eine Mietgliedschaft im örtlichen Mieterbund lohnt immer.
Für rund 100.- Euro im Jahr bist du auf der sicheren Seite.
Meistens sind Vermieter organisiert da kann ein fachliches Gegengewicht nie schaden.
Man steht zumindest im Problemfalle nicht alleine da, bzw. wie in deiner Situation, schon im Vorfelde die richtigen Schritte einleiten.
Kann aus eigener Erfahrung die Empfehlung dazu aussprechen.
Gruß J. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2468
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 22.04.2010 um 23:42 Uhr  
| Hallo Mathias,
dann mal Glückwunsch zu neuen Wohnung.
Ein großer Nachteil der Wohnung scheint mir zu sein, dass der Vermieter eine Wohnungsbaugesellschaft ist; das sind leider nur Verwalter oder Beamte. Mit denen kann man schlecht reden oder verhandeln. Jeder "private" Vermieter legt normalerweise auf einen guten Erhalt seines Eigentums wert. So würde es schon in dessen Interesse liegen, den Bodenbelag zu aktualisieren, auch wenn er nicht allzu große Verschleißerscheinungen zeigen sollte.
Zum Auszug den Urzustand zu verlangen ist meines Erachtens Schwachsinn, da das Laminat eine Verbesserung darstellt, insbesondere wenn es vom Fachmann verlegt wurde. Dazu gehört dann aber auch das Türenkürzen. Ein vernünftiger Vermieter würde sich, was zugegebenermaßen gefährlich sein kann, an den Kosten beteiligen.
Es ist richtig, dass Instandhaltungsarbeiten vom Vermieter zu beauftragen und zu bezahlen sind. Nur in deinem Fall läuft es eher auf eine Aufwertung der Wohnung hinaus. (Interessenslage siehe oben.)
Vielleicht warst du zu ehrlich. Damals in Schwäbisch Hall habe ich ohne den "privaten" Vermieter zu fragen in eine Einbauküche investiert. Der war nach fünf Jahren beim Auszug sogar recht erfreut darüber, da er wusste, dass das eine Schwachstelle der Wohnung war und es gab sogar noch etwas Kohle zurück.
Versuch doch mit denen nochmal zu reden, so auf vernünftiger und logischer Basis.
--
Grüße
Bernd
______________________
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 317
User seit 29.11.2006
| Geschrieben am 23.04.2010 um 08:41 Uhr  
| Hallo Limbi,
erstmal herzlichen Glückwunsch zur neuen Wohnung.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Mietrecht einschließt, kannst Du Dich dort an die Rechtsabteilung wenden. Auf diese Weise haben wir schonmal sehr unkompliziert und kompetent Hilfe erhalten.
--
Viele Grüße
Ingrid
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.04.2010 um 09:44 Uhr  
| Hi Limbi,
losgelöst von all den rechtlichen Problemen.
Schau mal nach, ob zwischen Türblatt und Rahmen "etwas Luft ist". Man bekommt das Türblatt etwas höher, indem man die Türe aushängt und dann mit "Unterlagscheiben" arbeitet. Die Scheiben aufs Scharnier aufstecken und dann die Türe wieder einhängen.
Wenn natürlich zu wenig Luft/Spiel da ist, läßt sich die Türe nicht mehr schließen.
Ein Versuch ist es allemal wert.
In aller Regel lassen sich da 1 oder 2 mm rauskitzeln. Das reicht ja dann ggfs..
Gruß
Frank Peter
--
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5991
User seit 05.07.2002
| Geschrieben am 24.04.2010 um 22:48 Uhr  
| Vielen Dank an Euch für die Tipps, Beiträge, Meinungen und Glückwünsche.
Es macht es nicht unbedingt einfacher, aber man sieht einiges mit anderen Augen. Das mit der Fachkraft sehe ich auch als Blödsinn an. Den Boden lasse ich, schon im Eigeninteresse, eh fachmännisch verlegen.
Wenn ich so recht überlege und nachmesse, bin ich mir recht sicher jetzt, das ich das Laminat unter den Türen durchbringe.
Eins hab ich auch gelernt. Manchmal ist weniger fragen mehr. Das "Melden macht frei" sollte ich mir mal abgewöhnen.
--
Grüße aus Fürth
Mathias
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 54
User seit 11.10.2009
| Geschrieben am 25.04.2010 um 10:54 Uhr  
| Wenn Du weniger fragen würdest, bist Du zwar beim Einzug und beim Umbau beruhigter, der Auszug aus der Wohnung könnte dann aber sehr teuer werden.
Es macht schon Sinn, mit dem Vermieter vor dem Einzug abzuklären, welche der geplanten Umbauten man später bei Auszug in der Wohnung lassen darf. Denn in Deinem Beispiel wären es dann neben dem Entfernen des Laminats und Neuverlegen des PVC gegebenenfalls auch das Erneuern der Türen.
Und glaub mir: gerade Wohnungsbaugesellschaften beschäftigen in der Regel Leute, die zB ein Kürzen der Türen durchaus bemerken werden und kaum bereit sind, von den Grundsätzen ihres Arbeitgebers abzuweichen...
--
Es grüsst Henning | Antworten
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