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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Zulassungsstempel abkratzen beim Autoverkauf. Bitte um Hilfe!
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   nobi888

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 Geschrieben am 29.03.2010 um 22:58 Uhr   
Hallo, brauche dringend rechtliche Infos.
Vergangenen Samstag hatte ich mein Winterauto verkauft. Ich hatte dem Käufer das Auto angemeldet übergeben. Als kleinen Trick damit der Käufer das Auto schnell ummeldet hatte ich dann bevor er vom Hof gefahren ist die Zulassungsstempel des Landratsamts abgekratzt. Ich dachte das Auto ist ja noch versichert und angemeldet. Ich wollte nur nicht dass er noch tagelang mit meinem Kennzeichen rumfährt. Nun hatte mir der Käufer aber heute gemailt dass er bei seiner Zulassungsstelle Ärger bekommen hat, die meinten das Auto sein dann bei der Überfahrt garnicht mehr versichert gewesen, aber das kann doch nicht sein oder? Zudem wollen die mein Kennzeichen wegen Siegelmißbrauch 10 Jahre!! sperren. Das hört sich eher nach 1. April an oder stimmt das tatsächlich. Bitte um Tipps. Ich werde morgen mal meine Zulassungsstelle und meinen Versicherungsvertreter kontaktieren und berichten.
Gruß Nobi

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   Frankman01



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 Geschrieben am 29.03.2010 um 23:29 Uhr   
hallo Nobi,

passt hier besser rein.

Ich bin zwar Versicherungesvertreter, muss aber ehrlich zugeben, dass ich da überfragt bin.
Versicherungstechnisch hat das meiner Meinung nach keine Auswirkung und ist wieder so eine Geschichte vom Amt

Was möglich wäre, dass das eine Art "Urkundenmissbrauch" darstellt ???

--
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   LuckySLK

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 Geschrieben am 29.03.2010 um 23:42 Uhr   
Hallo Nobi,

wie kommt man denn auf so eine Idee ?? Das Fahrzeug ordnungsgemäß abmelden und ein Kurzzeitkennzeichen besorgen wäre der richtige Weg gewesen. Ich befürchte, daß durch das Entstempeln das Fahrzeug gar keine Zulassung für die Überführung hatte und eventuell rechtliche Konsequenzen drohen.

Wühl Dich mal hier durch:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21071969_StV11367800.htm

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter Traum

===================

Wenn man meint er sei fehlerfrei, sollte man ihn besser nicht kaufen

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   nobi888

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Beiträge: 67
User seit 22.02.2010
 Geschrieben am 30.03.2010 um 01:32 Uhr   
@luckySLK
Wie kommt man dazu. Mein Käufer kam am Samstag, da hat die Zulassungsstelle geschlossen. Natürlich hätte ich Freitag abmelden können, aber es wäre nicht der erste gewesen der sagt er kommt und erscheint dann nicht. Ich hatte im Sommer das Auto meiner Schwiegermutter verkauft und der Käufer fuhr dann noch paar Wochen mit ihrem Kennzeichen rum. Das wollte ich mit meinem abkratzen der Stempel ausschließen.
Wie gesagt, ich werde mich bei den zuständigen Stellen erkundigen. Tatsache ist aber, die Versicherung lief noch und das Finanzamt rechnet auch erst den Tag der Ummeldung ab und nicht den Tag an dem ich den Stempel "entwertet" hatte. Von daher wars nach meinem empfinden noch alles ok. Aber wir werden sehen.

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 30.03.2010 um 08:53 Uhr   
Servus Nobi,

um ganz ehrlich zu sein, auf so eine Idee habe ich auch noch niemanden kommen sehen. Die Stempel sind m.e. eine Art Urkunde, das kann schon Streß geben (für den Käufer). Wenn ich der Käufer gewesen wäre, hätte ich das Fahrzeug so nicht mitgenommen. Der Streß war in dem Moment vorprogrammiert, als du die Stempel runter gekratz hast. So werden z.B. Fahrzeuge zwangsstillgelegt, wenn kein Versichrungsschutz mehr besteht...
Das war wirklich keine brilliante Idee. Im Zweifelsfall den ADAC Kaufvertrag nehmen, da sind auch alle Unterlagen für Zulassungsstelle und Versicherung dabei.


Gude, Olli.

--
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   QT

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 Geschrieben am 30.03.2010 um 09:08 Uhr   
Hi!

Jedes Mal, wenn ich in den letzten 2 Jahren meinen R171 umgemeldet habe (und das kam mehrfach wg. Umzug vor) musste ich die Kennzeichen im Original erst beim Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle vorzeigen, bevor er mich raus zum Abkratzen geschickt hat. Ist also IMO völlig normal, dass diese Stempel noch dran sein sollten. Allerdings hatten wir diese Diskussion schonmal und einige vetraten eine andere Meinung bzw. es scheint Ämter zu geben, die auch Schilder ohne Stempel akzeptieren. Siehe hier:

http://mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=59229&forum=18

Im vorliegenden Fall hätte man dem Käufer vor dem Termin mitteilen sollen, dass er sich Kurzzeitkenntzeichen mitbringen soll zur Überführung, da die Originale nicht mitgegeben werden.

Bin nun neugierig, was in Deinem Fall rauskommt.

Grüsse,
Achim

--
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   Frankman01



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 Geschrieben am 30.03.2010 um 09:13 Uhr   
stimmt Achim, jetzt wo du es sagst, ich habe auch einmal die Siegel abgekratzt, bevor ich die der Sachbearbeiterin gezeigt habe. Die war schier entsetzt und faselte was von wegen Urkundenfälschung
Dabei habe ich das auch nur gemacht, um schneller da raus zu sein. Die Zeitersparniss habe ich durch das Diskutieren mit dem Mädel vergessen können.
Ging aber grad noch gut.

--
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   SLK172

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 Geschrieben am 30.03.2010 um 09:55 Uhr   


nobi888 schrieb:

Zudem wollen die mein Kennzeichen wegen Siegelmißbrauch 10 Jahre!! sperren. Das hört sich eher nach 1. April an oder stimmt das tatsächlich.

Moin Nobi,

denk doch mal drüber nach was deine Aktion für Auswirkungen haben kann, dann kommst du (vielleicht) selbst drauf:

Wenn sich nun jemand einfach von einem Fahrzeug die Kennzeichen blanko beim Schilderdienst nachmachen lassen würde mit ein paar Kleberesten drauf und diese bei der Zulassungsstelle vorliegen würde mit dem Hinweis "habe ich schon mal abgekratzt", dann könnte er die "echten" Kennzeichen mit der Plakette drauf noch weiter benutzen und würde im Straßenverkehr zunächst mal gar nicht auffallen.

Verstehst du jetzt warum man das nicht selbst machen darf und warum deine Kennzeichen jetzt sicherheitshalber 10 Jahre gesperrt werden? Da kommen mit Sicherheit noch Kosten auf dich zu.

Und wenn du einen unterzeichneten Kaufvertag hast und die Dokumente unmittelbar nach dem Verkauf Versicherung und Zulassungsstelle zu kommen lässt, kann dir auch nicht viel passieren, wenn er den Wagen nicht ummeldet.

Gruß

Guido

--
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   PattWor

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 Geschrieben am 30.03.2010 um 13:45 Uhr   
Da stimme ich SLK171 zu. Wenn man sein Fahrzeug verkauft und der Käufer das Fahrzeug dann mitnimmt, dann erstellt man ein Übergabeprotokoll, das beide Parteien (Käufer und Verkäufer) unterzeichnen. Dieses legt man der Versicherung und der Zulassungstelle vor. Dann sollte man auf der sicheren Seite sein.

--
Homo lupo lupus

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 Geschrieben am 30.03.2010 um 14:20 Uhr   
mit kaufvertrag und übergabe ist man definitiv auf der sicheren seite!

das siegel zu entfernen ist defakto urkundenfälschung und ein straftatbestand. die ahndung reicht von geldstrafe bis zu 5 jahren, in besonders schweren fällen bis 10 jahre.

vielleicht hast du glück, wenn du deine beweggründe plausibel vermitteln kannst und das verfahren wird eingestellt.

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