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| Geschrieben am 25.03.2010 um 13:38 Uhr  
| folgendes gerade passiert!
ich habe vo ca einem jahr meinen ollen A3 tdi mit 312.000 km für 3600 euro (zahl bitte merken!!) an irgendsoeinen schlawacken verkauft....
gerade ruft mich eine junge frau an die sagt sie hätte mein auto gekauft und nach einiger zeit in der sie ihn gefahren hatte an einen jungen kerl weiterverkauft...
soweit noch alles in ordnung....leider ist es so das der junge kerl sie verklagt das es wohl ein unfallauto sei...mir ist das nicht bekannt, der jungen frau auch nicht und angeblich wusste der schlawacke auch nix..
dazu muss man sagen das ich selber den wagen mit 244.000 km gekauft hatte mit 6 vorbesitzern und ich auch nix wusste, es mir egal war....
ich habe dann mal gefragt mit wieviel km sie das auto denn gekauft habe....und jetzt kommts!!! die junge frau hat meinen wagen der fast 320.000 gelaufen ist mit jetzt 130.000 km für 4800!!!!!!!!!!!!!!!!! euro gekauft?!?!?!?!
und ihn für 4700 an den jungen kerl weiterverkauft!! wie geil ist das denn??
ich schmeiss mich immer noch halb weg.....
in meinem kaufvertrag stand der original km stand sogar drin!!
loooool
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| Geschrieben am 25.03.2010 um 14:43 Uhr  
| Moin Alex,
eine Info vermisse ich noch bei dem ganzen Besch...:
Hat der Schlawacke der Frau den Wagen auch noch als unfallfrei verkauft? Du hast das ja sicher mit dem Schlawacken nicht getan, wenn du die Vorgeschichte nicht kanntest...nicht dass da auf dich noch Probleme zukommen.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 25.03.2010 um 15:39 Uhr  
| also generell sage ich immer das ich das auto so gekauft habe wie gesehen, ich privatperson bin und kein fachmann....bei mir hatte das auto keinen unfall und was davor war kann ich nicht sagen.
im vertrag wird auch NICHT angegeben das der wagen unfallfrei sei.....das kann ich gar nicht garantieren bei 250.000 km und 6 vorbesitzern......
und solange das nicht schriftlich im vertrag als unfallfrei deklariert ist, kann auf niemanden gar nix zukommen....zumindest beim verkauf unter privat!
--
LG
Alex
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| Geschrieben am 25.03.2010 um 17:37 Uhr  
| Hallo
ein Unfall muss immer im Kaufvertag angegeben werden:
"Als Unfallwagen muss ein Fahrzeug erst betitelt werden wenn ein Blechschaden an der Karosserie, oder Cassis vorliegt.
Bei einem Auffahrunfall mit beschädigter Stoßstange wird es komplizierter. In der Regel kann man davon ausgehen, das ein Stoßfänger der sich ohne Probleme reparieren lässt, nicht ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen machen. Sollte allerdings getauscht (Stoßfänger, Motorhaube, Kotflügel) werden, ist es juristisch gesehen ein Unfallwagen und muss somit im Kaufvertrag angegeben werden.
Als Unfallwagen muss auch ein Fahrzeug angegeben werden wenn große Kratzer (z.B. über die gesamte Fahrzeuglänge) durch Lackierarbeiten ausgebessert wurden.
Wichtig:
Auch wenn ein Schaden Fachgerecht repariert wurde und somit nicht zu erkennen ist muss dieses beim Verkauf des Fahrzeuges in den Kaufvertrag angeben. Wer einen reparierten Schaden im Kaufvertrag verschweigt, macht sich strafbar. Denn ein Unfall vermindert den Gegenstandswert eines Fahrzeuges und fällt damit unter dem Delikt „Betrug“! Zudem kann der Käufer wegen dieser arglistischen Täuschung, das Fahrzeug zurückgeben und sein Geld verlangen. Dies gilt sowohl für Händler als auch für private Verkäufe."
Gruss
Patrick
--
"Licht ist schneller als der Ton. Das ist der Grund, warum manche Menschen intelligent erscheinen , bis sie sprechen" ... | Antworten
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| Geschrieben am 25.03.2010 um 20:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dreieralex am 25.03.2010 um 20:36 Uhr ]
ja moment mal! das ist ein bissl zu vage und allgemein!!
dann müsste ich ja in jeden kaufvertrag reinschreiben: "unfallwagen" nur um mich abzusichern!
bei meinem auto handelte es sich um ein tuningobjekt.... das heisst ich habe andere scheinwerfer eingebaut, die faceliftstosstange und habe den kotflügel getauscht weil meiner eine beule hatte....
nach dieser rechtsprechung ist das jetzt wohl ein unfallwagen weil ich grossflächig teile ausgetauscht habe?!?!?
und falls der wagen irgendwann mal einen frontschaden hatte der repariert wurde aber keiner mehr weiss wann und von wem bei 10 vorbesitzern??
dann bin ich der depp wenn ich eine neue stosstange draufmache weil die mir besser gefällt?????
wer ist denn dann überhaupt greifbar?
P.S: wie schaut es aus wenn ich ein auto verkaufe mit einem NICHT fachgerecht behobenen unfallschaden? der sofort zu erkennen ist? dann kann das niemals arglistige täuschung sein..oder?
--
LG
Alex
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