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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Gewährleistung ausgeschlossen |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 22
User seit 15.11.2009
| Geschrieben am 17.02.2010 um 12:22 Uhr  
| Hallo SLK Freunde,
da mein Wägelchen in der Waschanlage undicht ist (Wassereintritt am Dach u. li. Spiegel), sprach ich meinen Autoverkäufer auf das Problem an.
Seine Aussage ist --> Einstellarbeiten und beschädigte Dichtungen seien in der Gebrauchtwagengarantie nicht enthalten, daraufhin meinte ich, dass es ja noch die Gewährleistung gebe, über die der Mangel bzw. die Mängel abgedeckt wären, darauf meinte er, mit der Gebrauchtwagengarantie (Euro+) wäre die Gewährleistung ausgeschlossen.
Ich müsse für die Einstellarbeiten bzw. Überprüfung der Dichtungen an meinem Wägelchen selbst bezahlen.
Hat mein Autoverkäufer recht, dass eine Gebrauchtwagengarantie die gesetzliche Gewährleistung ausschließt? --> Stimmt das???????????
Mein Wägelchen wurde im Nov. 2009 bei einem BMW Händler mit einer EURO+ Garantie erworben.
Was meint ihr, wie soll ich mich verhalte, die Einstellarbeiten bzw. Austausch der Dichtungen selbst bezahlen?
Besten Dank für eure Tipps
LG
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 17.02.2010 um 12:46 Uhr  
| Hi,
eine Garantie (egal welche) kann niemals die Gewährleistung aushebeln. Also lass dich nicht vom dem Verkäufer abwimmeln. Er muss entweder nachbessern, den Kauf rückabwickeln oder dich anderwertig zufrieden stellen.
Du musst ihm aber erstmal die Möglichkeit der nachbesserung einräumen.
Reagiert er nicht, kannst du auch dein Auto anderwertig hinbringen und ihn dann die Instandsetzung zahlen lassen. Natürlich auf dem Klageweg.
Gruß
Gerhard
--
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 6751
User seit 08.10.2002
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 702
User seit 28.04.2005
| Geschrieben am 18.02.2010 um 17:22 Uhr  
| Hallo 1SLK,
hatte gerade auch den Fall. Habe meinen SLK bei einem Gebrauchtwagenhändler mit Garantie gekauft. Wie bei vielen 170er war die Sitzheizung defekt. Die Heizung war aber nicht in den Garantiebedingungen der Garantieversicherung abgedeckt, so dass dann der Händler die Reparatur auf seine Kappe nehmen musste weil gesetzliche Gewährleistung . Was Du beachten musst ist, dass innerhalb der ersten 6 Monaten der gewerbliche Verkäufer immer haften muss, in den zweiten 6 Monaten muss der Käufer nachweisen dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden ist. Soweit mein wissen.
Ohne Gewähr
Schau auch bitte hier mal rein:
http://tinyurl.com/y9rv6xr
Gruß
Franz-Josef | Antworten
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