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 | Geschrieben am 21.01.2010 um 16:15 Uhr  
| Endlich ein verbraucherfreundliches Urteil:
Ein zwei Jahre und vier Monate alter Reifen gilt als mangelhaft und darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden. Dies entschied das Amtsgericht Starnberg (Az. 6 C 1725/09).
Der Durchschnittskäufer dürfe erwarten, dass ein Reifen dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entspricht, heißt es in der Begründung.
Außerdem sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Weiterveräußerung des Autos der auf den Reifen vermerkte Herstellungszeitpunkt ein maßgeblicher Wert bildender Faktor ist. [...] Es dürften vielmehr aus der Lagerungsdauer auch keine sonstigen erheblichen Nachteile resultieren. Eine mehr als dreijährige Lagerdauer habe jedoch erhebliche Auswirkungen auf die weitere Lebensdauer und den Wiederverkaufswert und stelle somit einen Sachmangel dar. [...]
Den kompletten Artikel gibt es u.a. hier:
http://auto-presse.de/verkehrsrecht.php?action=view&newsid=48893
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| Geschrieben am 21.01.2010 um 18:35 Uhr  
| Moin
ein schönes Urteil.
Wieder mal die Leute aus Bayern die zukunftsweisende Rechtssprechung praktizieren und somit etwas mehr Klarheit in der Reifenhökerrei schaffen.
In der Regel gibt ein seriöser Betrieb Rabatt auf Vorjahresreifen, so habe ich für die Winterreifen meiner Frau auf`m Dodge Nitro mit 17 Zoll Felgen und 235/65R17 von Good Year (Setpreis) gegenüber dem aktuellen Modell gut 500.- Euro Rabatt bekommen.
Ich denke das war in Ordnung.
Servus
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
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| Geschrieben am 28.01.2010 um 10:34 Uhr  
| Hallo!
Und das Ende vom Lied:
Entweder:
- lagert der Händler jetzt weniger Reifen ein, und dann kommt es zu
Lieferproblemen wenn man wirklich mal Reifen braucht.
- lagert er ein wie bisher mit dem Risiko, dass er die älteren schlechter, bzw.
mitweniger Gewinn loswird und er hebt so wieder seine Preise.
Man sollte sich bewusst sein, dass jegliche Unkostenerhöhung, bzw Einnahmerückgang letzendlich beim Kunden/Endverbraucher ankommt und der zahlt dann irgendwie drauf.
Gruss,
SteveR
--
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 | Geschrieben am 31.01.2010 um 21:28 Uhr  
|
coolmann schrieb:
Habe mal ne andere Frage zu den Reifen.
Habe mir den unten genannten SLK gekauft. Stand wohl nur in der Garage.
Kann ich mit den ersten Reifen noch fahren (auch bis 230 KM/H)?
Sind ja nun über 12 Jahre alt. Profil ist aber top!
--
SLK 230, EZ 04/1998, ca. 11.000 KM
Ich persönlich würde Reifen allerspätestens nach 10 Jahren entsorgen. Da kann das Profil noch so gut sein, aber die Gummimischung ist dann derart ausgehärtet, dass es schon auf trockener Fahrbahn kaum noch zu verantworten ist. Nässe wirkt dann schon fast wie Glatteis.
Hast du schonmal einen Radiergummi - also noch so einen aus echtem Gummi - benutzt, der mehrere Jahre lang Sonnenlicht ausgesetzt war? Dann weißt du auch sicher, dass der absolut keine Haftung mehr auf dem Papier hat und nur noch drüber weg rutscht. Bei Reifen ist das ganz ähnlich.
Lies mal hier, was da zum Stichwort "Reifenalter" geschrieben wird:
http://www.reifensicherheit.de/wissenswertes.php#2_8
Gruß
Günther
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