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 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 13.01.2010 um 22:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Der Kölner SLKler am 13.01.2010 um 23:06 Uhr ]
Guten Abend,
habe zwar keine Probleme aber:
Wenn innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf meines Gebrauchtwagens ein Schaden auftritt, muß ich diesen dann in der Niederlassung, wo ich ihn gekauft habe, reparieren lassen oder kann ich die nächstbeste Niederlassung nehmen.
Da liegt für mich nämlich eine Differenz von über 200km.
Der Händler hat mir noch die 1jährige MB Garantie, die bundesweit gilt, dazu gegeben, aber hier geht es um die ersten 6 Monate.
Danke für Antworten
Gruß aus Köln
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| Geschrieben am 13.01.2010 um 23:25 Uhr  
| Wenn sie ihr Auto in einer Mercedes Niederlassung erworben haben ist es in der Regel möglich einen Garantiefall auch über die ihnen am nächsten liegende Niederlassung abzuwickeln.
Aber um das 100%ig abzuklären rufen sie einfach dort an wo sie den wagen gekauft haben und fragen freundlich nach.
Aber es kommt eh nichts dran | Antworten
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| Geschrieben am 13.01.2010 um 23:47 Uhr  
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Der Kölner SLKler schrieb:
Guten Abend,
habe zwar keine Probleme aber:
Wenn innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf meines Gebrauchtwagens ein Schaden auftritt, muß ich diesen dann in der Niederlassung, wo ich ihn gekauft habe, reparieren lassen oder kann ich die nächstbeste Niederlassung nehmen.
Da liegt für mich nämlich eine Differenz von über 200km.
Der Händler hat mir noch die 1jährige MB Garantie, die bundesweit gilt, dazu gegeben, aber hier geht es um die ersten 6 Monate.
Danke für Antworten
Gruß aus Köln
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Hallo
ADAC Motorwelt: 5/2008 Seite 6
Zitiere: "Muss der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung nachbessern
kann der Käufer jetzt verlangen das die Reparatur dort erfolgt, wo sich die Sache vertragsgemäß befindet (der Ort an dem sie eingesetzt wird). BGH AZ. X ZR 97/05.
Soweit die Berichterstattung des ADAC.
Grüsse Sansibar
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| Geschrieben am 14.01.2010 um 17:44 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von sansibar am 14.01.2010 um 17:46 Uhr ]
Tigra schrieb:
Der Händler wo du gekauft hast wird eh die Garantie nutzen und nicht selber in Gewährleistung gehen, warum denn auch, die Garantie greift ja ab dem ersten Tag.
Also einfach zu Mercedes und über die Garantie abrechnen, fertig
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
HalloTigra,
Dein Hinweis ist nur (mit Einschränkungen) brauchbar wenn es sich um Mängel handelt die durch die Garantie abgedeckt sind. In die Sachmängelhaftung des (verkaufenden) Händlers, fällt a l l e s, was am Auto defekt ist. Der Händler muss in den ersten sechs Monaten dem Käufer beweisen (Beweispflicht) das der Mangel nicht vorhanden war. In der Regel kann er das nicht und muss nachbessern. Über die eventuell gleichzeitig laufende Garantie sind nur b e g r e n z t Reparaturen und Material versichert...... Versuch mal ein defektes Radio oder einen defekten Tacho über die Gebrauchtwagengarantie ersetzt zu bekommen.
Von der Dachsteuerung des Slk ganz zu schweigen... Du bekommst auf Garantie zwar ein neues Getriebe musst dann aber z.B. die Ölfüllung bezahlen.
Im übrigen gibt es bei der (Gebrauchtwagen) Garantie je nach km Stand eine prozentuale Beteiligung des Käufers.. Die gibt es bei der Gewährleistung nicht!
Auch eine Obergrenze bei der Versicherungsleistung für ältere Fahrzeuge kennt die Gewährleistung z.B. bei einem Motorschaden nicht!
Über Garantie können also in des ersten sechs Monaten weniger mangelhafte Teile geltend gemacht werden als über die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung...... Es ist also immer ratsam Ansprüche erst über die Sachmängelhaftung abzuwickeln, und wenn die nicht greift, falls im Versicherungsumfang - die Garantie in Anspruch zu nehmen. Was der Händler dann auch von sich aus tut. Dafür hat er die Garantie ja gegeben.....
Und um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, man muss nicht hunderte Kilometer fahren um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, sondern kann das lt. BGH Urteil am Wohnort tun... Ein ganz entscheidender Punkt was Kosten und Zeit betrifft für den Gebrauchtwagenkäufer!
U n d : Bei Gewährleistungsansprüchen immer erst den verkaufenden Händler kontaktieren!!! Auch darum nicht einfach "ab zum nächsten Mercedes Händler".....
Grüsse Sansibar | Antworten
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| Geschrieben am 15.01.2010 um 07:58 Uhr  
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sansibar schrieb:
HalloTigra,
Dein Hinweis ist nur (mit Einschränkungen) brauchbar wenn es sich um Mängel handelt die durch die Garantie abgedeckt sind.
@Sansibar
Dein Einwand ist natürlich absolut korrekt.
Meine Antwort bezog sich allerdings auf die Eingangsfrage, die ja lautet:
'Wo wird der Garantiefall durchgeführt'
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 User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 15.01.2010 um 19:24 Uhr  
| Danke an Alle,
ich habe heute bei der Niederlassung, bei der ich gekauft habe, mit dem für mich zuständigen Verkäufer gesprochen: Egal, ob es sich um einen Sachmangel oder Garantiefall handelt, kann ich Reklamationen, nach meinem Gusto, in jeder Niederlassung beheben lassen.
Gruß aus köln | Antworten
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