Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.02.2004 um 07:00 Uhr  
| Hallo Gemeinde.
Mich hats nun auch erwischt.Ich habe für meine A Klasse 4Stück 15 Zoll Radkappen gekauft.Meine hat man mir geklaut.Ja, habe 35,30Euro überwiesen und ----nüscht iss!! Keine Radkappen und kein Kontakt mit dem Verkäufer.Hat von Euch schonmal jemand so ein Problem gehabt,und watt kann ich nun machen.Gebt mir mal einen Tip bitte.
Gruss Bernd
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.02.2004 um 07:12 Uhr  
| Hallo Bernd,
bin auch schon besch....n worden
Du hast meiner Meinung nach nur zwei Möglichkeiten.
- Rechtsanwalt, bei dem geringen Betrag zu teuer und aufwendig
- negativ bewerten
Ich meine die 35,30 € kannst Du als negative Erfahrung abhaken
Gruß
Stefan
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...der aus Südhessen! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.02.2004 um 07:28 Uhr  
| Hi Stefan.
Stimme Dir voll zu.NUR---wenn jeder ,der bei Ebay beschissen wurde den Schwanz einkneift ,dann ist Ebay bald eine Straffreie Plattform für Kriminelle unter 50 Euro.Da mach ich mit!!
Haste nicht ne Radkappe für meine A Klasse
Gruss
--
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Beitrag von:
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 18.02.2004 um 07:49 Uhr  
| Hi Bernd,
ich habe so eine Spaß auch schon hinter mir, nur ging es damals um rund DM 500 für einen DVD-Player mit 20 DVDs. Erst hat der Verkäufer sich wochenlang nicht gemeldet, dann hieß es er sei beruflich 2 Monate im Ausland gewesen usw. usw.... war dann bei der Polizei. Die haben gesagt, das hätten sie so ift, daß sie sich so da nicht drum kümmern könnten, und ich müsste dem Verkäufer unter Androhung von Rechtsmitteln eine Frist setzen. Also Einschreiben mit Rückschein mit Drohung, daß ich es der Staatsanwaltschaft übergebe ... dann kam eine Woche später das Paket.
Gruß,
Dirk
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 18.02.2004 um 07:59 Uhr  
| Hi Dirk.
Nicht schlecht der Vorschlag.Daran habe ich auch schon gedacht.Ich denke aber,das ich dann einen Anwalt einschalten muss.Fragt sich nur ob das die Rechtsschutzversicherung bezahlt,und ob der Anwalt sich wegen 35 Euro diese Arbeit macht.
Gruss aus Berlin---bin heute 51 jeworden----AUWEIAAAAA
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 18.02.2004 um 08:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Mekkes am 18.02.2004 um 08:07 Uhr ]
Es gibt beim E-Bay genaue Richtlinien die Du einhalten must, dann bekommst Du einen Teilk deines Geldes zurück. Schaue mal beim E-Bay unter Hilfe. Als erstes musst Du die Teile in einem gewissen Zeitmaß anmahnen. Danach kannst Du das Geld über E-Bay einfordern. Bei Geboten bis 100, oder 200 Euro (genau weiss ich es nicht aus dem Stehgreif) ist dein Gebot versichert.
Sonst schau mal bei MBATC ob die nicht welche da haben
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Gruß
Mekkes
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