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| Geschrieben am 07.11.2009 um 12:01 Uhr  
| Hallo,
ja, das Umrüsten ist möglich. Da du aber bei Xenon eine Leuchtweitenregulierung installiert haben mußt und dies nur durch "anbasteln" geht, wird es mit der Legalität etwas problematisch. Wie Du im Forum nachlesen kannst, sind einige diesen Weg gegangen und offensichtlich funktioniert es gut. Was der TÜV dazu sagt, kann ich dir nicht beantworten. Gäbe es einen Nachrüstsatz speziell für Xenon und mit ABE ohne Bastelei, hätte ich mir den schon längst besorgt.
Übrigens: alle SLK 320 sind "Face Lift".
Gruß
Paul
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Schreiberlevel: Forenquintaner
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| Geschrieben am 07.11.2009 um 18:11 Uhr  
| Danke mal für die Infos. Aber warum gibt es da nix für?? Mekkes macht doch lichter technisch recht viel. Warum ist da nie was für Xenon Scheinwerfer rausgekommen?? Ich denke das wäre eine Marktlücke! Hmmm vll solten wir mal Mekkes fragen wieviel leute sich da finden müssten... damit er sich vll unserer sorge betreff den Old school Xenon Scheinwerfer animmt!!
Gruß Fossi | Antworten
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| Geschrieben am 09.11.2009 um 09:36 Uhr  
| Hallo Mekkes,
wir hatten ja auch schon Kontakt in dem Zusammenhang, vielen Dank für deine Mail.
Notwendig wären ja nur folgende Teile: Klarglasblinkerglas (vermutlich kein Problem da bereits zugelassen) oder Klarglasblinker komplett, Klarglasscheinwerferglas (eines mit Zulassung für Xenon) und ggf. Einsätze schwarz und Chrom wie bei Gen1.
Könnte man diese Teile evtl. trotz der relativ geringen Stückzahl an Xenon in Produktion nehmen und wie teuer wäre so ein Set voraussichtlich.
Gruß
Franky
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| Geschrieben am 09.11.2009 um 09:44 Uhr  
| Um es nochmal ganz deutlich zu sagen:
Durch Zusammenpuzzeln von mechanisch passenden Teilen aus zwei verschiedenen "legalen" Scheinwerfern erhält die neue Creation dann nicht automatisch auch eine Zulassung. Diese gilt nämlich für das jeweilige Gesamtsystem und erlischt bei jegliche Modifikation.
Rein rechtlich gesehen macht es daher keinen Unterschied, ob man einen Gen1/Gen2 auf Xenon umbaut oder sich per Original/Gen1-Mix einen zusammenbaut.
Damit bleibt der Status Quo, das es derzeit keinen legalen Xenonscheinwerfer mit Klarglas für den W170 gibt.
Bitte nicht falsch verstehen - ich bastel auch gerade an sowas rum, aber die möglichen Konsequenzen sollten halt ganz offen angesprochen werden.
Obs einem das dann am Ende "wert" ist, sollte jeder selbst wissen.
Gruß,
Harald | Antworten
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