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Klatsch und Tratsch » » Thema: Kfz-Versicherung: Frei in Entscheidung |
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 162
User seit 30.08.2004
| Geschrieben am 05.11.2009 um 15:51 Uhr  
| Hallo,
diesen Beitrag von unserer Zeitung. Da zeigt sich mal wieder wie Vesicherer auf Zeit ihre Beiträge erhöhen können.
Selbst wenn man sich in Recht sieht und nicht Schuld ist kann man belangt werden .
"Selbst wenn ein Fahrer nach der Kollision seines Autos mit einem anderen glaubt, ihn treffe keine Schuld am Unfall, kann seine Kfz-Versicherung Geld an den Kontrahenten überweisen und dadurch den Schadenfreiheitsrabatt ihres Kunden reduzieren.
Das hat das Landgericht Coburg klargestellt. Für die Versicherten gibt es keine Möglichkeit, die Regulierung zu verbieten, denn die Versicherer sind, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erläutert, "per Vertrag bevollmächtigt, im Namen ihrer Kunden Ansprüche zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen abzugeben" - sogar gegen den erklärten Willen der Betroffenen (Aktenzeichen 32 S 15/09). (mpd)".
Was sagt man dazu?????? kopfschüttel
--
Gruß Horst | Antworten
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