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Klatsch und Tratsch » » Thema: Kleines großes Problem - Unterhaltsfragen
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   kern1710

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 Geschrieben am 28.09.2009 um 17:01 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von kern1710 am 28.09.2009 um 17:16 Uhr ]

Hallo Leute,

ich habe gedacht ich versuche es mal hier, ich bin mir ja bekanntlich für nichts zu Schade.

Haben wir hier jemanden vom Fach der mir eventuell kurz ein paar Tipps zum Thema Kinderunterhalt geben kann (mit fundiertem Fachwissen, bzw. Pragraphen, bei google finde ich mehr oder weniger nur schwammige Infos)?

Zum Thema im Kurzen:
Mutter des Sohnes ist weggezogen ("freundlicherweise" 450km weit), hat Sohn mitgenommen, ist zum Amt gerannt und hat gesagt er hat Wohnung und dicken Mercedes, ich will mehr Geld fürs Kind (anstatt erst einmal mit mir zu reden). So die Kurzfassung, jetzt habe ich Post vom Amt bekommen und ich soll auf einmal 50 Euro mehr zahlen.

Ich habe bisher immer pünktlich und ohne Murren bezahlt, schließlich geht es ja um meine Sohn.

Situation bei mir ist mittlerweile allerdings durch Gehaltskürzung und Provisionseinbruch sehr, ich nenne es mal bescheiden.

Gibt es hier irgendjemanden der mir wenn ich ihm meine notwendigen Angaben zukommen lasse (Nettoeinkommen, Bankschulden, laufende Kosten, etc.) ein paar Infos geben kann bevor ich es morgen/übermorgen zum Amt schicken muss und dort eventuell blindlings in was rein renne?!

Die Ideen die ich habe, sind in diesem Land leider illegal

Wäre super, nicht das es alles schon kacke genug wäre, jetzt kommt auch noch sowas, aber was Gutes gibt es auch noch, mein SLK fährt noch

--
Gruß

Jan

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 Geschrieben am 28.09.2009 um 17:14 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von R171 200 am 28.09.2009 um 17:17 Uhr ]

Hallo
Wichtig wäre erstmal, was bezahlst du zur Zeit. Dann gibt es die Düsseldorfer-Tabelle als richtschnur und das Bundesland wo sich das Kind aufhält bzw wohnt.
Frau ist beim Amt daher meine Weisheit.

mfG Peter

P.S. Selbst wenn dein Kind ins Ausland zieht hast du keine Handhabe und somit die sogenante Arschkarte.

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   kern1710

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 Geschrieben am 28.09.2009 um 17:19 Uhr   
Hallo Peter,

die DD kenne ich, darunter folgt allerdings noch jede Menge Paragraphenkram und hier liegt der Hund begraben, da blickt ja kein Mensch mehr durch....

Bitte, nicht das das hier falsch ankommt, natürlich zahle ich für meinen Sohn, ich möchte nur wissen was rechtens ist und was nicht.


--
Gruß

Jan

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   ABC

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 Geschrieben am 28.09.2009 um 17:32 Uhr   
Hallo Jan,

kommt Dein Geld denn eigentlich zu 100% Deinem Sohn zugute? Falls ja, hätte ich damit kein Problem, sofern Du derzeit nicht finanziell total am Stock gehst.

Oder zweigt sich die Gute selbst was davon ab? Bzw. musst Du sie unabhängig davon auch noch unterhalten?

--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________

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 Geschrieben am 28.09.2009 um 17:50 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Graf Zahl am 28.09.2009 um 17:53 Uhr ]

Moin Jan

Ohne genauere Informationen zu haben kann ich dir nur raten zwei Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen:

1. zahlen was die Mutter deines Kindes fordert
2. einen Rechtsbeistand zu nehmen sofern die Mutter deines Kindes etwas über ebensolchen oder Ämtern einfordert.

Alles Andere, gütliche Absprachen usw bringen nur kurzzeitig etwas..spätestens bis wieder Festellungen "fährt dicken Benz etc.pp" kommen.
Leider sehr schade, aber bei 99% der Fälle wird immer wieder etwas hochkochen solange das Kind nicht volljährig ist und mit der Partnerin von einst keine Kommunikation mehr möglich ist. (was ich anhand deiner Angaben annehme)

Ich rate dir daher zu 2.- schont die Nerven enorm, auch wenn man dieses zuerst nicht wahrhaben möchte.

Eine verkruckste Situation- gerade wenn ein gemeinsames Kind darunter leiden muss.

--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
http://adel-verpflichtet.blogspot.com/


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   Brummsummsel

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 Geschrieben am 28.09.2009 um 18:17 Uhr   


1. zahlen was die Mutter deines Kindes fordert



Mein lieber Graf,
niemals nie!!!! Wenn es denn dem Kinde zu gute käme....vielleicht....
Was die "Mutter" fordert ist erstmal und grundsätzlich zu prüfen und nicht einfach so zu zahlen!

Zum Thema:
Aber dafür gibt es ja die Düsseldorfer Tabelle UND juristische Ratgeber.....

auch ist es gut zu wissen, wer denn das Kindergeld bezieht? Wenn die Mutter, dass darf sich Papa 50% des Kindergeldes vom dem Gesamt-Betrag den er Ihr FÜR das Kind zahlt, abziehen...

Nochmal: Nicht den Zahlungunterhalt halbieren, sondern den halben Kindergeldbetrag (sofern Sie ihn bekommt) mit Deinem Betrag verrechnen.

So nebenbei, hat die Dame vom Amt den Deine genauen Zahlen? Ansonsten ist es schon rcht vermessen, einfach so 50,--€ mehr zu fordern.... so geht's auch in der Bananenrepublik BRD nicht.

Wissengrundlage: Betroffener

--
Spät, aber nicht zu spät...SLK

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 Geschrieben am 28.09.2009 um 18:23 Uhr   
Moin, lieber Brummsummel

..auch ich tendiere zu 2. (wie erwähnt)
1. macht die wenigsten Probleme--ist aber meines Erachtens nicht die langfristige Lösung !

--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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   kern1710

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 Geschrieben am 28.09.2009 um 19:51 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von kern1710 am 28.09.2009 um 19:58 Uhr ]



ABC schrieb:
kommt Dein Geld denn eigentlich zu 100% Deinem Sohn zugute? Falls ja, hätte ich damit kein Problem, sofern Du derzeit nicht finanziell total am Stock gehst.
Oder zweigt sich die Gute selbst was davon ab? Bzw. musst Du sie unabhängig davon auch noch unterhalten?



Nabend, danke erstmal!

Hierzu:

an Sie zahle ich nichts, wir waren nicht verheiratet und haben uns als der kleine 3,5 Jahre alt war getrennt.

Ob es alles dem kleinen zu Gute kommt, ich denke eher nicht, aber Belege dies mal. Sie war/ist verheiratet und hat sich getrennt und ist nach Passau zu Ihrer Mutter gezogen und lebt dort jetzt bei ihr.

Und zum finanziellen, naja ich sage es mal so, ich arbeite zwar wie immer, aber es hat mich eben voll erwischt

@Brummsummsel: D.h. als Beispiel, sie bekommt Kindergeld:

Lt. DD Tabelle zahle ich Betrag X, wenn Sie Kindergeld erhält ziehe ich von BetragX 50% vom Kindergeld ab und habe dann X-(50%Kindergeld)=Unterhaltsverpflichtung? (Ist das irgendwo gesetzlich geregelt?)

Gillt dies für alle Gehaltsklassen? Nur soviel ich bin momentan leider in der untersten Klasse die es lt. DD-Tabelle gibt.

Ich führe diese Fragen öffentlich weil ich denke das es eventuell, irgendwann mal dem ein oder anderen auch helfen wird.

--
Gruß

Jan

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 28.09.2009 um 19:58 Uhr   
Lieber Jan,
habe keinen Rat, aber ich wünsch Dir, daß Du gut aus der Sache rauskommst.

Herzlicher Gruß von Horst

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   LuckySLK

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Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.09.2009 um 23:47 Uhr   
Hallo Jan,

so einfach woanders hinziehen und deshalb mehr Kindesunterhalt zu fordern geht nicht. Eine Erhöhung kann nur mit einer positiven Entwicklung Deiner Einkommenssituation begründet werden.
Maßgebend für die Höhe der Zahlung ist die Düsseldorfer Tabelle, wie schon vorher erwähnt.
Die Frage ist, ob ihr Euch damals in der Höhe der Zahlung nach dieser Tabelle geeinigt habt.

Wofür die Kindesmutter das Geld verwendet ist für Dich faktisch nicht nachvollziehbar. Ob Teile davon von ihr "abgezweigt" werden ist normalerweise nicht nachvollziehbar.

Mein Rat: Wenn Du in Deiner derzeitigen Einkommenssituation Zweifel an der Höhe bzw. Erhöhung des Kindesunterhalts hast, zahle nur unter dem schriftlichem gegeben Vermerk "unter Vorbehalt der Rückforderung". Nimm Dir dann einen Rechtsbeistand und kläre die Situation an Hand Deiner derzeitigen Einkünfte bzw. der, der letzten zwei Jahre (da bin ich mir bei Kindesunterhalt aber nicht sicher, ob Deine Einkommen der letzten zwei Jahre, wie bei eine Scheidung, gilt).

Die agressivere Variante wäre, wenn Du der Auffassung bist, daß euer gemeinsames Kind von Dir finanziell gut und gerecht versorgt wird, keine Erhöhung zahlst. Dann kommen zwei Möglichkeiten in Betracht: Entweder kommt Ruhe auf, oder die Kindesmutter kommt per Anwalt auf Dich zu. Dann geht das Prozedere wie oben beschrieben (leider) auch los.

Ich hoffe für Dich und euer gemeinsames Kind, daß Du wenigstens regelmäßiges Besuchsrecht hast und dies auch im Sinne eures Kindes wahr nimmst.

Anmerkung: Bin kein Jurist, angelerntes und erlebtes "Wissen".

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter Traum

===================

Wenn man meint er sei fehlerfrei, sollte man ihn besser nicht kaufen

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