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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wildschaden an meinem SLK! |
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 88
User seit 05.01.2009
| Geschrieben am 01.09.2009 um 14:11 Uhr  
| Könnt mich wirklich total ärgern... mir ist gestern Abend irgendetwas bei ca. 100 kmh ins Auto gerannt! Das Tier konnten wir leider nicht mehr finden, dass hat es wohl weit in die Prärie geschleudert von daher hoffe ich doch mal das es Dank der Wucht nicht sonderlich leiden musste. Beim SLK sieht das jedoch anders aus, der ist vorne gut mitgenommen, Stoßstange gebrochen, Kotflügel verkratzt, Radhausschale gebrochen, Nebelscheinwerfer defekt und das PDC spinnt seitdem. Nun muss er an den letzten paar schönen Tagen in der Garage stehen weil ich auf den Gutachter warten muss. Bin mal gespannt was bei raus kommt. Anbei mal ein Bild des Schadens.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 952
User seit 24.08.2007
| Geschrieben am 01.09.2009 um 14:23 Uhr  
| Hallo Namenloser,
erstmal mein Beileid, ein fast identisches Schadensbild hatte ich diesen Sommer, als mir bei ca 120 km/h auf der Bundesstrasse in der Dämmerung ein Hase in die Front gelaufen ist. Der Nebelscheinwerfer war gleich ganz weg, neue Stoßstange und innere Radlaufverkleidung, sowie 2 Schläuche im Motorraum hatte es zerlegt.
Ich bin dann gleich zur Polizei gefahren, die haben den Schaden aufgenommen und mir ein Protokoll mitgegeben für die Versicherung. Fellreste, etc waren da noch vorhanden. Ich kann Dir nur raten, solche Spuren ausreichend zu dokumentieren, bzw offiziell beglaubigen zu lassen. Danach wars dann kein Problem und die Teilkasko ist anstandslos eingesprungen.
--
Grüße,
Christoph
--
Mein SLK trägt den Namen "Eightball" - Schwarz, endgültig und auch dann noch im Spiel wenn alle anderen schon versenkt wurden! | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 01.09.2009 um 14:45 Uhr  
| Hallo,
nur mal paar Tipps !
Bring den SLK in eine MB Werkstatt und lass den Sachverständige,von der
Versicherung,dort hin kommen !
Dort kann das Fzg.auch von unten in Augenschein genommen werden,evtl.
Demontage von vordere Stoßfänger.
Um so genauer kann der Schaden begutachtet werden . . .!
Hier wird auch gleich der AW Verrechnungs Satz der Werkstatt(unterschiedlich von Wst. zu Wst.) sowie Rep. - Zeit festgelegt.Ferner kannst auch gleich mittels
einer " Reparatur- Kosten- Übernahme " die Zahlung der Rep.-Kosten abtreten!
Stellt sich im Laufe der Reparatur eine Erweiterung heraus,nimmt die Rep.ausführende Wst. Kontakt mit dem SV auf und alles läuft . . . !
Wenn Du alleine,in Deiner Garage,mit dem SV verhandelst,der legt sich nicht unter das Auto, kann also nicht genau den Schaden ermitteln,gibt es in der Regel
immer wieder Probleme . . .
Die Instandsetzung muss nicht in der Wst.,wo das Fzg. besichtigt wurde,ausgeführt werden,nur fällt das Gutachten genauer aus !
Gruß
Paule
--
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2565
User seit 11.08.2004
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 88
User seit 05.01.2009
| Geschrieben am 02.09.2009 um 14:28 Uhr  
| Danke für euren Rat, hatte noch nie etwas über die Versicherung zu regulieren, morgen kommt er vorbei, er soll dann gleich mal die Haare sichern und dann fahren wir zu Mercedes auf die Bühne, wer weiß wie es drunter aussieht!
Was mir allerdings gar nicht gefällt ist: Bei Teilkaskoschäden wie es ein Wildschaden ist stellt die Versicherung den Gutachter, aber der Arbeitet doch für den ,,Feind"! hoffentlich stellt sich der nicht quer oder macht irgendwelche Mätzchen, dass wäre nämlich die erste Versicherung die freiwillig etwas reguliert. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 02.09.2009 um 14:51 Uhr  
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Hamann330 schrieb:
Was mir allerdings gar nicht gefällt ist: Bei Teilkaskoschäden wie es ein Wildschaden ist stellt die Versicherung den Gutachter, aber der Arbeitet doch für den ,,Feind"! hoffentlich stellt sich der nicht quer oder macht irgendwelche Mätzchen, dass wäre nämlich die erste Versicherung die freiwillig etwas reguliert.
sicherlich zahlt einer Versicherung nicht gerne freiwillig, aber die Gutachter der Versicherungen, speziell die Kfz-Gutachter sind im Grunde echt fair. Und wenn du wirklich der meinung bist, das er fehlerhaft bewertet, hast du das Recht dir noch einen privaten Gutachter dazu zu holen. Zahlen mußt du den aber selbst, außer es stellt sich später vor Gericht raus, das das erste Gutachten fehlerhaft war.
P.S. auch bei einem Vollkaskoschaden kommt der Gutachter der Versicherung.
Gruß
Gerhard
--
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 952
User seit 24.08.2007
| Geschrieben am 02.09.2009 um 15:29 Uhr  
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Hamann330 schrieb:
Was mir allerdings gar nicht gefällt ist: Bei Teilkaskoschäden wie es ein Wildschaden ist stellt die Versicherung den Gutachter, aber der Arbeitet doch für den ,,Feind"! hoffentlich stellt sich der nicht quer oder macht irgendwelche Mätzchen, dass wäre nämlich die erste Versicherung die freiwillig etwas reguliert.
Grade und vor allem deswegen ist es vorteilhaft einen Meister vom Freundlichen an der Bühne dabei zu haben. Der will schliesslich auch sein Geschäft machen - und das macht er im Zweifelsfall lieber mit mehr Ersatzteilen, als mit weniger. Von daher liegt es auch schon in seinem Interesse den Schaden "aufzublähen", bzw vernünftig zu beheben. Vielleicht redest Du da sogar noch vor Eurem gemeinsamen Termin in der Werkstatt mit einem der dortigen Herren? Wenn ich mich nicht hab blenden lassen, ist das ein V8-Bollerwagen? Dann dürfte auch eine Argumentation in Richtung "Hochleistungsfahrzeug mit entsprechenden Sicherheitsbedarf" nützlich sein.
--
Grüße,
Christoph
--
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Beiträge: 88
User seit 05.01.2009
| Geschrieben am 03.09.2009 um 06:26 Uhr  
| Ich hab es nun so geregelt das der Gutachter zu mir nach Hause kommt, die Haare sichert und anschließend mit mir zum MB Händler auf die Bühne fährt. So wird es wohl das beste sein! Ja, es handelt sich um einen SLK55, dass sollte aber nicht interessieren da ein 200er genau die selbe anständige Begutachtung und Reparatur verdient, dafür zahlt man ja hohe Prämien. Heute Nachmittag weiss ich mehr! | Antworten
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