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Schreiberlevel: Forenritter
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| Geschrieben am 27.08.2009 um 13:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 27.08.2009 um 13:14 Uhr ]
Hallo zusammen,
passend zu Armin's auf Grund dem Bier-Großeinkauf wiedergefundener Liebe zum SLK (s. anderer Thread): Ich trinke seit mehr als 5 Jahren gar keinen Alkohol mehr (bis auf die maximal erlaubten 0,5% in alkoholfreiem Bier), deshalb habe ich auch nie Probleme mit Alkohol am Steuer. Für die Zeiten davor kann ich allerdings leider nicht die Hand ins Feuer legen, nicht manchmal ein wenig mehr als 0,5 Promille gehabt zu haben. Wenn auch nie wesentlich mehr - bei totaler Fahruntüchtigkeit bin ich dann doch mit dem Taxi gefahren oder gelaufen, diese "Events" kann ich aber an einer Hand abzählen. Überprüft wurde ich bisher 2-3 Mal - immer nachts und immer vollkommen nüchtern.
Zitat aus Wikipedia zu den Promillegrenzen:
0,0 ‰ seit 1. August 2007: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Diese Ordnungswidrigkeit wird als schwerwiegende Zuwiderhandlung eingestuft und nicht nur mit einer Geldbuße von 250 Euro geahndet. Denn zusätzlich erhält man auch 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, was nach § 2a Abs. 2 StVG zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kosten: ca. 300 Euro) und zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre führt.
Auch für Fahrer mit einem Personenbeförderungsscheins (PBS) gilt ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie den Schein nicht verlieren oder andere Konsequenzen (möglicherweise die MPU) vermeiden wollen.
0,3 ‰: Bei Verwicklung in einen Unfall oder gefährlicher Fahrweise erfolgt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.
0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten: Fahrverbot, im Wiederholungsfall Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.
1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit, dies bedeutet: Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 9 Monate, auch ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten, 7 Punkte in Flensburg, Bußgeld- und Strafbefehlkosten; Fahreignung ist nicht mehr gegeben.
1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss: Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Wie streng seid Ihr da mit Euch selbst, also wenn Ihr noch fahren müsst - gar kein Alkohol, bis zu 0,5 Promille oder manchmal vielleicht auch ein bisschen mehr? Manche Leute trinken ja auch bis mehr als 0,5 Promille, hören aber rechtzeitig vor der Autofahrt auf, so dass sich ein Teil (hoffentlich?) wieder abgebaut hat. Das wäre mir zu wage.
--
Grüße
ABC
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Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!
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| Geschrieben am 27.08.2009 um 14:32 Uhr  
| Ich bin da auch sehr streng.
Wenn ich ein Bier getrunken habe fahre ich nicht mehr.
Man muss allerdings dazu sagen, dass ich einen großen Vorteil habe: Meine Frau ist allergisch auf Alkohol und kann daher keinen Trinken. So habe ich quasi immer einen Privatchauffeur.
--
Viele Grüße
Robert
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Schreiberlevel: Forenabiturient
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 | Geschrieben am 27.08.2009 um 15:38 Uhr  
| Hi,
da ich vor allem im Sommer gerne mal ein Alster (Radler) trinke, genehmige ich mir dies auch, wenn ich danach noch fahren möchte. Generell müßte für mich aber in Bier und Co. gar kein Alkohol drin sein, egal ob ich noch fahren möchte oder nicht.
Achso bei Feiern etc. teile meine Frau und ich uns die Fahrt immer. Ich hin - sie zurück.
Gruß
Gerhard
--
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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 | Geschrieben am 27.08.2009 um 15:53 Uhr  
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Sushi schrieb:
Minchen 55 AMG schrieb:
Das Geld für eine Taxifahrt habe ich immer übrig.
Freunde die kein Geld für eine Taxe haben bekommen es von mir !
Moin!
Armin bei deiner letzten Gartenparty hast du uns nicht einen Cent gegeben, so das wir bei dir pennen mussten!
--
Sonnige Grüße aus Ostwestfalen!
Sascha
*alle Angaben ohne Gewähr.
Moin Sascha !
Keine Sorge ich hätte Euch Geld gegeben. Wer will den sowas im Garten rumliegen haben ??
Was sollen denn da die Nachbarn denken.
Armin
--
Einfach nur das Leben genießen und Spaß haben !
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