Es geht mit manchen Dachmodulen.
Wobei dort die Funktionen auch noch nicht ganz ausgereift sind (Nebelscheinwerfer bleiben teilweise an wenn das Abblendlicht an geht was natürlich nicht bei TFL sein sollte).
Um die Originalfunktion zu verwenden müsste man die Software vom Steuergerät umschreiben das könnte (bin ich mir nicht sicher) Probleme bei Softwareupdates geben (die Checksum der Steuergerätesoftware wird sicher nicht mehr mit der original übereinstimmen).
Fall es aber jemand hier gibt der Zugriff auf den Steuergerätquellcode hat (um diesen umzuschreiben und quasi als Update einzuspielen) wäre ich auch interessiert ^^ (da könnte man dann noch einiges mehr realisieren, z.b. hintere Dreiecksfenster schliessen usw.).
Alternative halt jemand mit Kontak zu den Dachsteuermodul-Menschen (ich hatte schon mal bei mods4cars angefragt aber leider keine Antwort bekommen).
Hallo
Ich fahrzu 95% mit Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht ich wurde nur ein einziges mal darauf angesprochen (an der Schweizer Grenze) sonst hat sich noch nicht mal die Polizei daran gestört.
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von robsp am 11.08.2009 um 20:34 Uhr ]
SLK 350 Sportmotor schrieb:
Und der Olli hat wie immer recht denn in der stvo steht "nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen" dürfen Nebelscheinwerfer "on" sein
Na ja, fast.
Das Kurvenlicht schaltet ja auch einen Nebelscheinwerfer ein. Und das auch ohne Sichtbehinderung.
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von RPGamer am 11.08.2009 um 21:58 Uhr ]
Nö, IMHO besteht kein Unterschied in der Ansteuerung/Ausleuchtung des einzelnen NSW bei Nebelscheinwerfer und Abbiegelichtfunktion.
Der Unterschied:
- Nebelscheinwerfer = mind. Standlicht + beide Nebelscheinwerfer + beides dauerhaft -> Scheinwerfer hat eine spezielle Kennzeichnung als NSW
- Abbiegelicht = Abblendlicht + ein Nebelscheinwerfer* + für wenige Sekunde -> Scheinwerfer hat eine spezielle Kennzeichnung als Abbiegelicht
- Tagfahrlicht = KEIN Abblendlicht/Standlicht + Motor an + Tagfahrleuchten an -> Scheinwerfer hat eine spezielle Kennzeichnung als Tagfahrlicht
Daraus schließen wir:
Der Paragraph bzgl. der Nutzung der Nebelscheinwerfer aus der StVO kann beim Tagfahrlicht als NSW nicht direkt anwendet werden, da als NSW immer mind. das Standlicht mitleuchten MUSS. Was weiterhin fehlt ist die Kennzeichnung im Scheinwerfer.
Ich wurde allerdings noch nie angehalten oder darauf hingewiesen. Weder von der Polizei, noch bei Daimler oder sonst wo. Mittlerweile gibts diese NSW-Optik-Tagfahrleuchten ja bei vielen Autos. Bei der E-Klasse ohne ILS sogar serienmäßig (via Zusatzscheinwerfer neben den NSW).
*Natürlich wer links und rechts abbiegt hat kurzzeitig beides.
--
Gruß,
Markus
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[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 12.08.2009 um 08:04 Uhr ]
Aljubo schrieb:
Hallo
Ich fahrzu 95% mit Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht ich wurde nur ein einziges mal darauf angesprochen (an der Schweizer Grenze) sonst hat sich noch nicht mal die Polizei daran gestört.
Gruß Aljubo
Aljubo schrieb:
Hallo
Ich fahrzu 95% mit Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht ich wurde nur ein einziges mal darauf angesprochen (an der Schweizer Grenze) sonst hat sich noch nicht mal die Polizei daran gestört.
Gruß Aljubo
Hey Aljubo,
mit 18 fand ich das auch echt stark , da waren die Nebellampen aber auch meistens gelb