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| Geschrieben am 28.07.2009 um 09:42 Uhr  
| Hi,
als ich vor 2 Monaten das Carlsson RS verbauen lies, mussten die Scheinwerfer auch noch mal neu justiert werden. Ist der Werkstatt und mir erst gar nicht aufgefallen. Aber unser Armin hat sich bei einer Ausfahrt beschwert, worauf hin ich nochmal zur Werkstatt gefahren bin und die Nulllage neu justieren lies.
Gruß
Gerhard
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| Geschrieben am 28.07.2009 um 12:55 Uhr  
|
Sushi schrieb:
Moin!
Ich habe auch eine Tieferlegung von 30mm und bei mir wurde auch nichts an den Xenon-Scheinwerfern verstellt.
Beschwerden vom Gegenverkehr hab ich auch noch nie bekommen!
--
Sonnige Grüße aus Ostwestfalen!
Sascha
*alle Angaben ohne Gewähr.
Naja, nach einer Tieferlegung dürfte man wohl keinen blenden. Das genaue Gegenteil ist eben der Fall, die Leuchtweite ist dann eben reduziert.
--
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| Geschrieben am 28.07.2009 um 22:37 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK171 am 28.07.2009 um 22:43 Uhr ]
Frankman01 schrieb:
und ich sage ja
Bei der LWR verhält es sich so, dass die auch nur einen bestimmten Regelbereich zur Verfügung hat. D.h. nach der Tieferlegung steht der Regler praktisch am Anschlag und die LWR muss somit neu genullt werden.
N'Abend,
ich glaube nicht, dass der Regler am Anschlag steht. Normalerweise legt man doch vorne und hinten gleichmäßig tiefer. Heute übliche Systeme messen den Nickwinkel durch Sensoren an Vorder- und Hinterachse.
Ich denke wie Micha, dass die Leuchtweite reduziert ist, weil der kürzere Bodenabstand bei gleichem Winkel eine geringere Leuchtweite erzielt (Pythagoras oder so ähnlich...)
Gruß
Guido
P.S.: bei mir wurde auch nichts beanstandet, die Nebellampen sollte man aber mal überprüfen...
--
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| Geschrieben am 28.07.2009 um 23:54 Uhr  
| rehu,
oki, ich versuchs mal irgendwie verständlich zu machen....
Die LWR funktioniert entweder per Sensoren oder wie bei einem mechanischen Bremskraftregler über ein Gestänge.
Wird das Fahrzeug tiefergelegt bedeutet das ja, dass der Abstand von der Karosserie zur Achse kleiner wird und somit der Regelbereich nicht mehr stimmt, ähnlich wie wenn ein KFZ tiefergelegt wird, ohne kürzere Dämpfer einzubauen (sorry, besser bekomm ich das nicht erklärt). Ergo, die LWR würde die Scheinwerfer permanent nach oben regeln, da Beladung vorgegaukelt wird.
Demnach müssen die Scheinwerfer in der Grundeinstellung raufgestellt werden, um sowohl nach oben wie nach unten den vollen Bereich bzw. Bewegungsfreiheit zu haben.
--
es grüßt......die Dumm Sau
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| Geschrieben am 29.07.2009 um 08:09 Uhr  
| Sorry, dass glaube ich nicht. Was ist denn mit Fahrzeugen, wie dem SL R230 mit aktivem Fahrwerk, wo Du auch noch per Knopfdruck das Fahrzeug bis zu 50 mm höher legen kannst? Da justiert auch niemand nach.
Die LWR soll doch das blenden verhinden, das "nach oben streuen".
Wenn ein Fahrzeug gleichmäßig tiefer oder höher gelegt wird, bleibt aber der Leuchtwinkel parallel zur Straßenoberfläche, wie vorher auch. In sofern wird auch nichts nachjustieren oder nachjustiert werden müssen. Die Leuchtweite dürfte sicher minimal reduziert sein, dafür aber vor dem Auto eher anfangen.
--
Grüße aus Hannover
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