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Klatsch und Tratsch » » Thema: Hat jemand Erfahrung mir Abwicklung bei einem Unfall mit einem Niederländer?
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   flock1206

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 Geschrieben am 26.07.2009 um 17:17 Uhr   
Wir sind heute morgen gut gelaunt zu Jeansmesse nach Köln gefahren! Bei dem Wetter natürlich Landstrasse! Hinter mit ein sehr vernünftig fahrender Kradler mit seiner Tochter als Sozius! Wir geniessen das Wetter und halten an einer roten Ampel, aus den Augenwinkeln sehr ich den Motorradfahrer auf einmal auf meinen Wagen zu schleudern! Wums hin er mir rechts im Heck! Gott sei dank weder Ihm noch seiner 11jhrigen Tochter etwas passiert! Ihm war eine Biene in den Helm geflogen und hat Ihm in die Wang gestochen, dadurch ist es zu dem Crash gekommen!

Also Schadensbegutachtung:
1. Heckstossange gerissen
2. leichte Beule im Radkasten
3. dicke Beule in der Heckklappe

Motorrad nicht mehr fahrbereit! Polizei gerufen, und alles aufgenommen! Sieht augenscheinlich sehr teuer aus! Laut Polizei ist die Abwicklung mit den Niederlanden vollkommen unproblematisch! Hat vielleicht jemand schon Erfahrungen, oder Tips für mich? Werde auf jenden Fall morgen mal bei der Versicherung in NL anrufen und nach der schnellstmöglichen Abwicklung fragen, da ich in 2 Wochen in Urlaub wollte

vorab schon mal vielen Dank
viele Grüße
Ralph

--
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 Geschrieben am 26.07.2009 um 18:35 Uhr   
Hallo Ralph,

es läuft so ab:
Du gehst zur werkstatt deines Vertrauens und lässt einen Kostenvoranschlag machen.
Der Original KV wird an der Niederländische Versicherung geschickt (Kopie machen). (am besten selber machen) Also nicht am Unfallgegner, der "Vergisst" es vielleicht an seiner Versicheung ab zu geben.
Die Adresse, oder mindestens der Name der Versicherung hast du ja. wenn du keine Adresse hast -> Internet!
Dann nach einer Woche bei der Versicherung anrufen, Die Versicherten Nummer vom Gegner bereithalten, den Ablauf schildern und unbedingt fragen wie der jetzige Stand ist und wie es weiter verläuft.
Wenn Die dir sagen das es OK ist kannst du das Fahrzeug ja schonmal reparieren lassen. Das Geld Wird normalerweise innerhalb 30 Tage Überwiesen.

Ganz wichtig: im Vorfeld alle deine Daten auf ein Blatt Papier mit zur Versicherung schicken (Name, Adresse, etc.)
Allerwichtigste ist das deine Kontonummer bei welcher Bank auch drauf ist.
Da das Geld aus dem Ausland Überwiesen wird musst du Unbedingt Bic und Iban- nummer der Bank mit auf dem Zettel notieren.

Gruß, Marc

P.S. am besten Morgen KV und auch morgen wegschicken.

--
"Wenn es klemmt, wende Gewalt an. Wenn es kaputt geht, hätte es sowieso erneuert werden müssen."

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 Geschrieben am 27.07.2009 um 09:48 Uhr   
Hallo Ralph,

folgende Vorgehensweise würde ich Dir empfehlen:

1. Ich würde einen freien KFZ-Sachverständigen beauftragen, ein Schadensgutachten zu erstellen. Das ist viel umfangreicher und aussagekräftiger als ein Kostenvoranschlag und es werden auch Fotos vom Unfallfahrzeug gemacht. Sollte es im Nachhinein zum Streitfall kommen oder macht die gegnerische Versicherung Probleme, ist ein Gutachten auch vor Gericht aussagekräftiger.

2. Wenn Du alle Daten des Unfallgegners hast (Versicherung und Kennzeichen sind sehr wichtig), kannst Du beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen. Sage dort, daß Du in Deutschland einen Unfall mit einem Niederländer hattest. Du bekommst dann i.d.R. direkt den zuständigen deutschen Schadenregulierer genannt. Die Schadenabwicklung ist für Dich dann einfacher.

3. Wenn Du am Unfall nicht schuld bist, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten.

Und zu guter Letzt, eine Schadenregulierung innerhalb von vier Wochen ist bei einem Unfall mit einem Ausländer illusorisch.

Viele Grüße und viel Erfolg
Heike

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   flock1206

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 Geschrieben am 27.07.2009 um 12:28 Uhr   
Hallo,

vielen Dank für Eure Tips!

Stand der Dinge:

-heute Nachmittag Anwalt
-morgen früh Gutachter und dannach zu Mercedes!

Ich denke ich werde den Schaden abtreten, da ich auf den ganzen Stress nicht wirklich Lust habe!

viele Grüße
Ralph

--
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   ABC

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 Geschrieben am 27.07.2009 um 12:31 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 27.07.2009 um 12:37 Uhr ]



smithi schrieb:
...
3. Wenn Du am Unfall nicht schuld bist, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten.
...
Viele Grüße und viel Erfolg
Heike


Hallo Heike,

warum das denn, das verteuert doch alles nur massiv und wirkt dem Gegner gegenüber, der hier doch lt. Ralph's Schilderung vernünftig erscheint, wie ein Affront ("der ist bestimmt ein Betrüger" oder "dem werde ich erstmal ordentlich Kosten reinwürgen" - so käme es bei mir an, wenn es eigentlich keinen Anlass für einen RA gäbe) und provoziert ggf. Gegenreaktionen.

Oder bist Du vielleicht selbst Rechtsanwältin für Verkehrsrecht ? Nichts für ungut, aber der pauschale, immer wieder unkritisch nachgeplapperte Rat, bei allem immer gleich zum Anwalt zu gehen, ist nicht immer wirklich sinnvoll, sondern produziert oft für alle Beteiligten nur Zusatzkosten und -aufwand - nur der Anwalt profitiert immer.

Solange alles sauber dokumentiert ist, kann man den Anwalt immer noch später einschalten, falls wirklich Bedarf besteht.

--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________

Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!

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   S - FP 230

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 Geschrieben am 27.07.2009 um 12:46 Uhr   


ABC schrieb:
Hallo Heike,

warum das denn, das verteuert doch alles nur massiv und wirkt dem Gegner gegenüber, der hier doch lt. Ralph's Schilderung vernünftig erscheint, wie ein Affront ("der ist bestimmt ein Betrüger" oder "dem werde ich erstmal ordentlich Kosten reinwürgen" - so käme es bei mir an, wenn es eigentlich keinen Anlass für einen RA gäbe) und provoziert ggf. Gegenreaktionen.

Oder bist Du vielleicht selbst Rechtsanwältin für Verkehrsrecht ? Nichts für ungut, aber der pauschale, immer wieder unkritisch nachgeplapperte Rat, bei allem immer gleich zum Anwalt zu gehen, ist nicht immer wirklich sinnvoll, sondern produziert oft für alle Beteiligten nur Zusatzkosten und -aufwand - nur der Anwalt profitiert immer.

Solange alles sauber dokumentiert ist, kann man den Anwalt immer noch später einschalten, falls wirklich Bedarf besteht.

--
Grüße
ABC
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Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!



Hallo ABC,

losgelöst von Deinen Angriffen gegen Heike hast Du grundsätzlich sicherlich Recht und die generelle Einschaltung eines Anwaltes halte ich auch für entbehrlich bzw. bedingt tlw. sicherlich sogar eine Zeitverzögerung, da man zuerst zum Anwalt muß, der schreibt dann alles und umgekehrt laufen alle Rückantworten via Anwalt und es kann dann doch etwas dauern, bis der das mit eingenem Senf versehen weiterleitet.

Allerdings versuchen einige Gesellschaften den Geschädigten salopp gesagt über den Tisch zu ziehen. Da wird nicht darauf hingewiesen, dass man Nutzungsausfall verlangen kann, dass es Kostenpauschalen gibt und wer kennt schon die gültigen Sätze?

Wer schon mal einen Unfall hatte und die Gepflogenheiten kennt, kann bei klaren Fällen sicherlich gut ohne Anwalt klar kommen.

Aber die Rechtsschutzversicherung muß sich ja amortisieren !

Gruß

Frank Peter

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   ABC

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 Geschrieben am 27.07.2009 um 12:50 Uhr   


...Oder bist Du vielleicht selbst Rechtsanwältin für Verkehrsrecht ? Nichts für ungut, aber der pauschale, immer wieder unkritisch nachgeplapperte Rat...


Sorry Heike,

ich wollte Dich hier nicht über die Maßen kritisieren, gemeint war der erste Satz mit Augenzwinkern und der zweite allgemein, nicht konkret auf Dich bezogen - falls es trotzdem zu extrem rüberkommt, entschuldige ich mich.

--
Grüße
ABC
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 Geschrieben am 27.07.2009 um 12:58 Uhr   
Hallo ABC,

ich bin zwar auch der Meinung, dass man nicht immer Polizei und Anwalt braucht, aber leider zwingen einzelne Versicherungsgesellschaften, die aus nichtigen Gründen die Zahlung verweigern, dazu, in bestimmten Fällen eben doch einen Anwalt einzuschalten.

Meine letzten drei Fälle konnte ich zum Glück ohne Anwalt lösen.

Gruß

Guido

--
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   flock1206

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 Geschrieben am 27.07.2009 um 13:06 Uhr   
Hallo ABC,

ich dachte bis heute morgen genauso wie Du! Allerdings nach dem Anruf bei der holländischen Versicherung, ist mir sofort klar geworden das der Unfallverursacher ja da gar keinen Einfluß mehr hat! Natürlich war der sehr nett, damit sind aber meine Rechnungen nicht bezahlt! Die Versicherung wollte erst einmal das ich das Auto nach MB bringe und es dort erst einmal zu Begutachtung, durch einer vor der holländischen Versicherung gestellten Gutachter bereitstelle! (im Laufe der Woche) Ja geht es noch?! Ich habe selbstverständlich freie Gutachterwahl! Und mir ist es ehrlich gesagt doch lieber, wenn die Versicherung sofort weiß, das ich anwaltlich vertreten werde, damit so etwas wie heute morgen erst gar nicht mehr versuchen! Ich habe nicht wirklich Lust dem Geld von meinem Schaden hinterher zu laufen, oder mit der Versicherung zu feilschen!

viele Grüße
Ralph

--
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 Geschrieben am 27.07.2009 um 13:15 Uhr   
Hallo,

meine Ratschläge waren nur gut gemeint. Mein Mann ist freier KFZ-Sachverständiger - aber weit von Ralph´s Wohnort entfernt, keine Sorge, ich wollte uns keine Arbeit besorgen.
Die Tipps kamen also völlig uneigennützig und waren nur gutgemeint.
Wir haben im Berufsalltag mit solchen Fällen fast täglich zu tun und daher auch der Rat, zum Anwalt zu gehen. Nicht vergessen, es handelt sich um einen Unfall mit einem Ausländer, da läuft die Schadenregulierung etwas anders ab.

Ich dachte immer, gerade für solche Fälle, wäre ein Forum da.
Ich verkneife mir oft, Kommentare zu schreiben, jetzt habe ich es doch einmal gemacht und was passiert?


Nachdenkliche Grüße
Heike

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