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Tipps und Technik R171 » » Thema: Unfall mit meinem 350iger,nun Fragen zu Wertverlust und Nutzungsausfall |
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User seit 12.02.2007
| Geschrieben am 09.07.2009 um 01:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sweety8205 am 09.07.2009 um 02:05 Uhr ]
Moin allerseits,
leider leider hatte ich am SA den 4.7.2009 einen Unfall (Schuldlos) mit meinem 350er und bin natürlich stinksauer,da das ganze nur deshalb passiert ist,weil so ein Dödel wieder mal gepennt hat und 2 "Mini-Röcken" hinterherschauen musste anstatt auf die verdammte Strasse zu gucken.
Dabei sahen diese 2 nicht mal so dolle aus,aber naja.
Ich lade hier mal ein Bild hoch damit jeder den Treffer sehen kann und sich ev. mit mir wundern kann,das ein solcher Schaden lt. des Gutachtens bei sage und schreibe 7220.-€ liegt.(Inkl. Steuer)
Unfallhergang selbst:
Sind beide gerade mal ca. 15-20 Km/H gefahren(war in einer Kurve in einer 30er Zone),er kam mir entgegen,pennte,geriet in meine Fahrspur,und als er es bemerkte war es schon zu spät und es hat geknallt.
Dabei hat er mich so ungünstig getroffen,das Motorhaube,Stossfänger,Kotflügel,Xenon Scheinwerfer,Querstrebe eingedrückt,Längsstrebe gestaucht und Fahrertür aufgrund des verschobenen Kotflügels in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Daten meines 350ers:
Baujahr: 9/2004
KM-Stand: 93.000 KM
Fast Vollausstattung
Nun meine Fragen:
1.) Der Gutachter (DEKRA) hat lediglich einen Wertverlust von 300.-€ festgesetzt,was mir viel zu niedrig erscheint.
Ich habe mal ein wenig im Internet gesucht,und glaube gelesen zu haben,das es bei 4-5 Jahre alten Autos so 10-15% des Reparaturwertes als Wertverlust geben müsste.
Kann das jemand so bestätigen oder hat jemand damit Erfahrungen?
2.) Wie hoch ist nun die Nutzungsausfall-Entschädigung?
Ich habe nämlich auf einen Leihwagen verzichtet und nehme lieber den Nutzungsausfall.
Nun soll dieser lt. Schwacke-Liste bei 79.-€ am Tag liegen,allerdings lt. Claimnet gilt dieser Wert nur für Fahrzeuge bis max. 150KW.
Da der 350er aber 200KW hat würde er somit lt. Claimnet in die nächsthöhere Stufe gehen,denn da gibts seit 1.1.2009 wohl 119.-€ (ehemals 91.-€)
Was ist nun zutreffend?
Was an dem ganzen Mist richtig ärgerlich ist,das ich gerade dabei war das Auto durch ein Inserat hier im Kleinanzeigenteil und bei den 2 bekannten grossen Internet Verkaufsplattformen anzubieten zum Verkauf.
Und ich bezweifle nun,das ich bei Weitergabe der 300.-€ vom Wertverlust,das Auto nun für 300.-€ weniger,als ich ursprünglich haben wollte,verkaufen werde.
Zumal der Wagen ja nun nicht mehr als Unfallfrei deklariert werden kann,oder?
Naja,schauen wir mal.
Sorry nochmal für meine Ausdrucksweise manchmal,aber ich bin echt stinkig darüber.
Bitte also um Nachsicht.
Grüsse
Martin
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| Geschrieben am 09.07.2009 um 08:21 Uhr  
| Hi Martin,
verdammt nochmal, sieht gar nicht sooo schlimm aus und gleich über 7.000
Eier, blöde Sache.
Auch mein Tip ist: nimm dir einen Rechtsanwalt, der kostet dich nichts und deine Interessen werden schneller und gezielter durchgesetzt, als du es jemals selbst machen könntest (dies gilt auch für den Nutzungsausfall).
Hoffentlich bist du bald wieder "einsatzfähig"
Gruß aus Meenz / Werner
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.07.2009 um 10:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von dieterhoehn am 09.07.2009 um 10:36 Uhr ]
Hallo Martin,
evtl. würde ich in Erwägung ziehen, das Auto unrepariert zu verkaufen. Dann bekommst Du von der gegnerischen Versicherung zwar nur die Schadenssumme abzgl. Mwst. ausgezahlt + den Nutzungsausfall (wenn ich mich recht entsinne dann max. 14 Tage).
Es gibt einige bundesweit tätige Unfallwagenaufkäufer, evtl. denen das Fahrzeug mit Dokumentation mal anbieten.
Hatte vor kurzem einen selbstverschuldeten Schaden mit unserem Geländewagen, da wir das Auto ohnehin ersetzen wollten, haben wir uns den Kaskoschaden auszahlen lassen und den Unfallwagen unrepariert verkauft. Unter dem Strich hat das deutlich mehr "gebracht" als wir für das intakte Auto auf dem Gebrauchtmarkt bekommen hätten.
Dennoch - die Schadenabwicklung in jedem Fall einem fähigen Anwalt überlassen!
Btw., der veranschlagte Wertverlust von 300€ ist natürlich ein Witz. Realistisch drückt das Wort "Unfallwagen" bei so einem Auto den Verkaufspreis deutlich um einen vierstelligen Betrag. Wg. potentieller Korrosionsprobleme nach ein paar Jahren würden viele so ein Auto auf keinen Fall kaufen.
Gruß,
Dieter
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| Geschrieben am 09.07.2009 um 10:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Gerbel am 09.07.2009 um 10:39 Uhr ]
Ich würde vorschlagen Du redest mal mit Deiner Versicherung. Die kann nämlich schon viele Deiner Fragen beantworten.
Nutzungsausfall: Wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt und richtet sich nach einer festen Tabelle. "Wünsch Dir was" gibts hier also nicht
Wertverlust: Wird ebenfalls aufgrund einer Tabelle ermittelt. Aber ich kann Dir nach einigen Unfällen versichern, daß Du dadurch nicht reich wirst . Ist eher ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Unfallwagen: Ich habe keine Ahnung wie die gültige Definition von "unfallfrei" im Moment ausgelegt wird. Meines Wissens gilt ein Wagen als "theoretisch" unfallfrei, sofern er keine tragende Elemente, Strukturteile oder andere wichtigen tragenden Teile beschädigt wurden. Blechschäden o.ä. zählt also nicht dazu. Klärt mich auf, sollte ich falsch liegen.
Einen Anwalt kannst Du erstmal weglassen. Umsonst ist der nämlich auch nicht trotz Rechtschutz
Sollte es zu Problemen kommen, kannst Du immer noch einen Anwalt konsultieren. Bisher habe ich immer alles selbst gemacht. Klar, ist mehr Arbeit, aber die Rennerei hast Du leider so oder so.
Nochwas. Normalerweise wird ein Gutachter erst ab einem Schaden von ??? Euro von der Versicherung bezahlt. Der normale Weg ist eigentlich immer, sich einen Kostenvoranschlag der Werkstatt zu holen, den bei der gegnersichen Versicherung einzureichen und den Wagen dann reparieren zu lassen. Macht es Euch doch nicht so schwer
Ansonsten echt ärgerlich aufgrund solcher unfähigen DEPPEN den Wagen kaputt zu haben. | Antworten
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| Geschrieben am 09.07.2009 um 15:29 Uhr  
| Ich danke erstmal für eure Meinungen und Ratschläge.
Anwalt hab ich schon eingeschaltet,denn ich habe keine Lust,das die gegnerische Versicherung mich versucht über den Tisch zu ziehen oder hinzuhalten,wie es die Versicherungen ja meistens versuchen.
Ich hatte auch schon überlegt den Wagen als Unfallauto zu veräussern,denke aber das dies eher nicht der richtige Weg für mich ist.
Mir war ja schon klar das ich das Auto sowieso nicht so schnell verkaufe,und habe deshalb schon extra 3-4 Monate früher angefangen zu inserieren.
Was den Nutzungsausfall betrifft,hat mir mein Anwalt ja auch gesagt das ich 79.-€ am Tag bekomme.Allerdings gibts wie gesagt die Tabelle von Claimnet.
Link:
http://www.claimsnet.de/ausfall.html
Was mich immer noch wurmt ist der Wertverlust.
Klar ist das Auto fast 5 Jahre alt und hat fast 100.000 KM hinter sich,jedoch erscheinen mir 300.-€ einfach zu wenig.
Und das von einem DEKRA Gutachter,der übrigens schon ein unabhängiger ist,und nicht von der gegnerischen Versicherung.
MB hat ihn empfohlen und für mcih beauftragt.
Und für den Wertverlust gibts übrigens keine Tabelle,sondern der Wertverlust wird nach einer Formel berechnet.
Man kann aber bei 4-5 Jahre alten Autos grob sagen 10-15% der Reparatursumme.
Na mal sehen was der Anwalt in beiden Sachen erreicht und ich werde berichten.
Grüsse
Martin | Antworten
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| Geschrieben am 09.07.2009 um 15:40 Uhr  
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Gerbel schrieb:
Nutzungsausfall: Wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt und richtet sich nach einer festen Tabelle. "Wünsch Dir was" gibts hier also nicht
Unfallwagen: Ich habe keine Ahnung wie die gültige Definition von "unfallfrei" im Moment ausgelegt wird. Meines Wissens gilt ein Wagen als "theoretisch" unfallfrei, sofern er keine tragende Elemente, Strukturteile oder andere wichtigen tragenden Teile beschädigt wurden. Blechschäden o.ä. zählt also nicht dazu. Klärt mich auf, sollte ich falsch liegen.
Einen Anwalt kannst Du erstmal weglassen. Umsonst ist der nämlich auch nicht trotz Rechtschutz
zu 1: man kann z.B. beim ADAC anrufen und die genauen Daten mit EZ und Ausstattung durchgeben, die berechnen dann den Nutzungsausfall.
zu 2: selbstverständlich handelt es bei dem erheblichen Schaden hier um einen Unfallwagen, auch wenn er nicht auf die Richtbank muss.
zu 3: den Anwalt zahlt der Verursacher bzw. seine Haftpflicht, mach dir da also keine Gedanken.
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 09.07.2009 um 15:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Gerbel am 09.07.2009 um 15:51 Uhr ]
SLK171 schrieb:
Gerbel schrieb:
Nutzungsausfall: Wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt und richtet sich nach einer festen Tabelle. "Wünsch Dir was" gibts hier also nicht
Unfallwagen: Ich habe keine Ahnung wie die gültige Definition von "unfallfrei" im Moment ausgelegt wird. Meines Wissens gilt ein Wagen als "theoretisch" unfallfrei, sofern er keine tragende Elemente, Strukturteile oder andere wichtigen tragenden Teile beschädigt wurden. Blechschäden o.ä. zählt also nicht dazu. Klärt mich auf, sollte ich falsch liegen.
Einen Anwalt kannst Du erstmal weglassen. Umsonst ist der nämlich auch nicht trotz Rechtschutz
zu 1: man kann z.B. beim ADAC anrufen und die genauen Daten mit EZ und Ausstattung durchgeben, die berechnen dann den Nutzungsausfall.
zu 2: selbstverständlich handelt es bei dem erheblichen Schaden hier um einen Unfallwagen, auch wenn er nicht auf die Richtbank muss.
zu 3: den Anwalt zahlt der Verursacher bzw. seine Haftpflicht, mach dir da also keine Gedanken.
Gruß
Guido
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*** SLK280 schwarz/schwarz ***
zu 1: Umso besser. Dann kommt man ja ohne Probleme an die Infos ran
zu 2: Wie ist die Definition von "erheblich". Wann wird ein Fahrzeug als unfallfrei und wann nicht deklariert. Und ich spreche nicht von Wünschen, sondern auf einer rein rechtlichen Basis.
zu 3: Daß seine Haftpflicht zahlt wäre mir völlig neu. Das übernimmt die eigene Rechtschutzversicherung.
Zum Thema Wertverlust: Klar 300 Euro sind nicht viel, aber ich denke viel mehr wird nicht herauszuholen sein. | Antworten
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