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Klatsch und Tratsch » » Thema: Leichter Auffahrrempler mit "Nachschäden" |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 433
User seit 13.12.2007
| Geschrieben am 20.05.2009 um 08:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von zolli am 20.05.2009 um 09:19 Uhr ]
Hallo mbslkler ...
Was ist passiert?
Auf dem Heimweg bin ich beim Rechtsabbiegen auf den Polo vor mir gerollt.
Schaden bei mir: vordere Nummernschildhalterung gerissen.
Beim Polo war auch bei genauerem Hinsehen gar kein Schaden erkennbar.
Dennoch wollte das Polo- Mädel die Polizei im Spiel haben, sie hätte da schonmal schlechte Erfahrungen gemacht.
Der Unfall wurde also aufgenommen, ich habe 35€ verfeuert und gut ...
Anruf der Polizei einen Tag später:
Die Polobraut hat einen Schaden nachgemldet.
Und zwar VORNE an ihrem Wagen. Den bringt sie in Zusammenhang mit unserem Zusammentreffen, weil es an ihrem Wagen rote Lackspuren gäbe.
Das könnte passiert sein, als ich nach dem Auffahren "ganz ganz eng" an ihrem Polo vorbei bin um mein Auto abzustellen.
Außerdem hat sie Abends noch Kopfschmerzen bekommen und ist zum Arzt.
Ich bin daraufhin zur Polzei und habe den Wagen vorgestellt.
Der Polizist hat festgestellt, dass an meinem außer der gerissenen Nummernschildhalterung keine Schäden waren. An der gleichmäßigen Verschmutzung des SLK hätte man jede noch so leichte Berührung gut erkennen müssen.
Schriftlich wollte er mir das nicht geben.
Meine Frage an Euch:
- Wie kann ich mich vor dem sich anbahnenden "Ausschlachten" der Situation schützen?
Der Rempler war wirklich lächerlich. Im ersten Moment dacht ich, ich hätte lediglich den Wagen abgewürgt. Schleudertrauma und irgendwelche größere Schäden an dem Polo sind Nonsens.
Danke schonmal im Voraus,
Zolli | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 20.05.2009 um 09:30 Uhr  
| Hi
Tipp, sofort damit zum Anwalt um das schon im Vorfeld klarzustellen - deine Versicherung einigt sich wenn du Pech hast sonst zu schnell mit dem Geschädigten und dann bist du im nachhinein der "Geschädigte" aufgrund Heraufstufung der SF.
Gruß
Gerhard
--
SLK 55 AMG - cubanitsilber
**************************
die Verbindung von zwei Graden ist eine Kurve | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 86
User seit 28.04.2005
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 172
User seit 23.04.2009
| Geschrieben am 20.05.2009 um 10:08 Uhr  
| Hi Zolli,
Regen meiden, auf keinen Fall in die Waschanlage fahren, Fotos machen.
Anwalt wurde ja schon gesagt.
Versuch evtl. beim ADAC auf Spuren untersuchen zu lassen. Vielleicht bekommst Du von denen schriftlich, dass da sonst keine sind, denn Gutachter wird wohl zu teuer sein.
Viele Grüße und viel Glück
Robert
--
Der immer noch auf seinen SLK wartet. *grrrmbl* | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2666
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.05.2009 um 11:48 Uhr  
| Geb deiner Versicherung bescheid. Wir hatten auch mal einen ähnlichen Fall, unsere Versicherung wollte zahlen, und ich habe denen gesagt die sollen mal bitte besser nachforschen, alter des anderen fahrzeuges, weitere Vorschäden etc.
Unsere Versicherung hat dann auch nicht gezahlt und der "Kollege" der mit seinem 13 jahre alten Opel "abkassieren2 wollte hat es dann sein gealssen.
Wir hatten einen Schaden von ca. 40 € (kleine Beule am radkasten hi rechts)und Er angeblich 3800 €... Kofferraum, Seite komplett und vorne *lach*
In Zeiten knapper kassen und der Wirtschaftskrise geht so was schnell... versuchen kann man es ja mal
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 409
User seit 21.02.2009
| Geschrieben am 20.05.2009 um 12:44 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Uncle Benz am 20.05.2009 um 12:45 Uhr ]
Teil deiner Versicherung deine Vermutung mit, die kümmern sich schon. Schliesslich ist es ja auch deren Anliegen, möglichst wenig zu zahlen.
PS:
haben Frauen nicht immer Kopfschmerzen ? Was ist daran ungewöhnlich ?
*wegduck*
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5379
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.05.2009 um 14:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 20.05.2009 um 15:16 Uhr ]
Hallo Zolli,
kläre das mit Deiner Versicherung, wie schon erwähnt am besten via Anwalt, denn die müßte ein Interesse daran haben, so wenig als möglich zu zahlen.
Ferner müßte ein Sachverständiger ja auch der Art der Beschädigung die Geschwindigleit ermitteln können, bei der der Unfall geschah und so müßte eigentlich auch klar sein, dass bei so einer geringen Geschwindigkeit kein Schleudertrauma entstehen konnte. Das müßte auch Deinen Versicherer wachrütteln.
Würde ich eh machen, denn ggf. kommt jetzt zu den EUR 35 noch ein Nachschlag wegen der "begangenen" Körperverletzung.
Je nach Sachlage und Rücksprache mit dem Anwalt würde ich dem "netten" Mädel auch mal eine Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetruges in Aussicht stellen, da hilft sicherlich so ein Argument, dass bei der nachgewiesenen Geschwindigkeit kein Schleudertrauma entstanden sein kann. Aber höchst vorsicht, das würde ich ggf. dem Anwalt überlassen um nicht selbst Ärger wegen nötigung oder was auch immer an den Hals zu bekommen.
Viel Erfolg!!!
Gruß
Frank Peter
--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.05.2009 um 14:24 Uhr  
| Hallo Zolli,
ich hasse solche Versicherungsschmarotzer die sich zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft kalt bereichern wollen .
Gleiches habe ich in etwas anders gelagerter Sache auch schon im Freundeskreis erlebt.
Aus einem Fliegendreck einen Elefantenschiß machen, nur weil die Gelegenheit es eventuell hergibt.
Du gehst den richtigen Weg, wenn Du Deine Versicherung schnellstens entsprechend unterrichtest, auch über die "Nachuntersuchung" Deines Fahrzeuges durch die Polizei. Hast Du Photos von Deinem SLK gemacht? Wenn ja, gleich an die Versicherung mailen, damit die Beweislage abgesichert ist.
Viel Erfolg
--
Grüße, Lutz
_________
Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme. | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.05.2009 um 16:07 Uhr  
| Bloß zum Anwalt und die Versicherung darauf drängen den Schaden nicht vorschnell zu begleichen!
Ich hab den ganzen Mist auch schon durch... und normalerweise sollte man davon ausgehen, dass die Versicherungen "ungern Zahlen"... bei mir waren sie zu flott, so blieb ich am ende darauf sitzen!
Entschuldigt den Ausdruck, aber wenn ich diese Drecksfressen von Versicherungsbetrüger sehe, kommts mir grün/gelblich hoch!!
Und na klar... Schleudertrauma... allseitsbeliebt...
*würg*
--
Gruß
Thomas
SLK 200 Kompressor (R170)
=-==-==-==-==-==-==-==-==-==-==-==-==-==-=
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.05.2009 um 16:26 Uhr  
| Moin..
ich meine gehört zu haben das die Hochstufung nicht von der Höhe des Schadens abhängig ist- ob das bei allen Versicherungen so ist kan ich nicht sagen-ein Kollege hat aber das erst kürzlich von seiner Versicherung berichtigt.
Zum Sachverhalt: hat denn die Polizei den Unfallhergang und Schaden vorab nicht schon aufgenommen ?
mein Tipp: versuchen die Sache gütlich zu regeln- Anruf beim Geschädigten und Nachfragen was die Nachmeldung des Schadens soll--wen hier geblockt wird ab zum Anwalt und sich freuen wenn man Rechtschutz hat.
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------
http://adel-verpflichtet.blogspot.com/
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