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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage zu Kassenärzten/Allgemeinmedizinern |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 23.03.2009 um 15:14 Uhr  
| Hal.lo,
kennt sich jemand von Euch im Recht niedergelassener Kassenärzte (Allgemeinmediziner) aus?
Darf ein solcher Kassenarzt pauschal Patienten aus bestimmten Gegenden/Stadzteilen aus Kostengründen einfach nicht mehr behandeln oder riskiert er damit seine Kassenzulassung?
Hintergrund: hier im Süden haben die Kassenärzte seit Januar durch die Merkelsche Gesundheits"reform" nur noch einen sehr niederen Pauschalsatz pro Patient und Quartal. Wer viele und/oder besonders kranke Patienten hat, ist damit der Dumme.
Es gibt nun Ärzte, sagen wir im ländlich geprägten Vorort X (4.000 Ew) einer mittelgroßen Stadt, die ab 1.4. nur noch Patienten mit Wohnsitz im Vorort X aber nicht mehr solche aus anderen Vororten oder von überhaupt irgend woher anders behandeln wollen.
Es geht hier wohlgemerkt um Bestandspatienten, die also seit Jahren und Jahrzehnten bei diesem Arzt sind/waren und im eigenen, 2 Kilometer entfernten Vorort Y auch nicht zum dortigen Allgemeinmediziner wechseln können, da der dasselbe macht und auch keine neuen Patienten mehr nimmt.
Die Misere wird also anscheinend von den Ärzten auf dem Rücken der Kassenpatienten, die das gesamte System mit ihren Beiträgen finanzieren, ausgetragen.
Kann man gegen Arzt, der mit seinen Patienten so rüde umspringt, rechtlich vorgehen?
--
Herzliche Grüße!
Hal
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1970
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.03.2009 um 18:48 Uhr  
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FM schrieb:
Für Auskünfte und Beschwerden dieser Art ist die Ärztekammer als Aufsichtsorgan zuständig. Nur dieser steht es zu, über die Rechtmäßigkeit des Handels eines ihrer Mitglieder zu befinden.
da muss ich Dir leider teilweise widersprechen:
Die Krankenkasse hat über die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Vertrag mit den Kassenärzten abgeschlossen.
Die Ärztekammer hat nur etwas mit standesrechtlichen Dingen zu tun, also unterlassene Hilfeleistung, Pfusch am "Bau" usw.
--
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Grüsse aus dem Schwabenländle
mir schwätzed älles...ausser Hochdeutsch
Ro-Bär-T | Antworten
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| Geschrieben am 23.03.2009 um 19:52 Uhr  
| Hallo hal,
grundsätzlich muss er Schmerzfälle behandeln. Ansonsten glaube ich schon dass er das darf.
Was mich aber stört an Deinem Post ist folgendes: Du hast zwar recht, dass der Patient der eigentlich zahlende ist. Aber er bestimmt nicht über die Verwendung der Gelder. Und Politik und Kassen muten den Ärzten inzwischen immer unglaublichere Dinge zu, scheinbar immer in der Hoffnung, die werden es schon nicht an die Patienten weiterreichen (Stichwort Ethikfalle). Meines Erachtens habe sich die Ärzte schon viel zu lange nicht gewehrt, eben WEIL sie das Problem nicht auf dem Rücken der Patienten austragen wollten. Und weil sich keiner gewehrt hat, hat man dann bei der nächsten Reform noch einen draufgesetzt. Und solange die Patienten nichts gemerkt haben und wie immer behandelt wurden, war ja auch alles bestens und Politik/Kassen hatten und haben keinen Grund, etwas an Ihrem Vorgehen zu ändern.
Würdest Du (in Teilen) kostenlos oder nicht kostendeckend arbeiten wollen, und dabei auch noch Personal, Miete usw bezahlen? Eben - aber von den Ärzten wird es scheinbar erwartet. Es auf dem Rücken der Patienten auszutragen ist wohl die einzige verbliebene Möglichkeit der Ärzte, sich zu wehren. Auch wenn es für Dich ärgerlich sein mag.
Viele Grüße
Michael
P.S.: Nein, ich bin nicht direkt betroffen, habe aber vollstes Verständnis für die ärztlichen Kollegen | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3635
User seit 20.08.2007
| Geschrieben am 23.03.2009 um 20:00 Uhr  
| Moin,
ein Arzt darf eine "Notallbehandelung" nicht ablehnen. Wenn er das macht wird er seine Zulassung verlieren. Wenn ein kassenärztlich zugelassener Arzt eine Behandlung verweigert kann er seine kassenärztliche Zulassung verlieren, darf dann aber weiterhin private Patienten behandeln.
Was aber ein kassenärztlich zugelassener Arzt machen kann, ist dir mitzuteilen das er keinen Termin mehr in den nächten Wochen frei hat, solange du nicht ein Notfall bist.
Gruß
Thomas
P.S. ich habe wenig Verständniss für einen wie von dir beschriebenen Arzt, denn mann sollte nicht ganz vergessen, das ist jammern auf hohem Niveau. Ich persönlich kenne bis jetzt nicht einen verarmten niedergelassenen Arzt der am Hungertuch nagt weil die Kassen nicht genug bezahlt haben. | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2118
User seit 02.01.2008
| Geschrieben am 23.03.2009 um 20:15 Uhr  
| Hallo Hal,
wenn man einen patienten schon lange in behandlung hat,
kann man ihn nicht wegen kostengründe,weitere behandlung
verwehren.
helfen können die KV "kassenärztliche vereinigung"
sowie die krankenkassen.
auch eine bezahlung vom patienten zu verlangen,ist rechtswidrig,
als vorauszahlung von kassenpatienten.
Beste Grüße
Ralf
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 864
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.03.2009 um 21:15 Uhr  
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hal9000 schrieb:
Kann man gegen Arzt, der mit seinen Patienten so rüde umspringt, rechtlich vorgehen?
Nun ja, hier im Süden wird mein HNO Arzt gerade von der Krankenkasse vor Gericht verklagt, weil er seine Patienten behandelt. Leider überschreitet er wegen der Krankheitsbilder der Patienten sein Budget. Ganz ehrlich, ich kann die Ärzte verstehen.
--
Viele Grüße,
Artur
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