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Tipps und Technik R170 » » Thema: Sitzheizung Gewährleistung ? |
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User seit 29.05.2008
| Geschrieben am 31.01.2009 um 13:32 Uhr  
| Guten Tag die Damen und Herren,
bei meiner Raubkatze ist auf der Fahrerseite das Rückenteil der Sitzheizung defekt und ich wollte mich mal erkundigen ob dies unter die noch vorhandene Gewährleistung fällt.
Mit dem Verkäufer habe ich schon gesprochen und der wollte sich selbst mal erkundigen, dennoch besteht das Problem das ich den Wagen von "weiter weg" gekauft habe und die kosten sich eventuell beide ausgleichen ob ich das machen lasse auf Gewährleistung oder selber bezahle und in meiner Nähe reparieren lasse. Wo liegen da die Kosten bei dem Rückenteil (komplett mit seiten)?
danke für die Hilfe schoneinmal...
Garden | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 31.01.2009 um 13:36 Uhr  
| Moin Garden
Privatkauf ? oder Händlerkauf ? Letzteres kein Thema..hinfahren und machen lassen oder machen lassen und die Rechnung an den Händler schicken. Wegen der Anfahrt im Falle des Falles müsst ihr Euch absprechen.
Privatkauf ? Tja, dann wirst du selbst ran müssen..checke hierzu mal die Suche und die Tipps&Tricks..ich meine dort mal eine Anleitung gesehen zu haben die dieses Schritt für Schritt erklärt und hilfreich sein könnte.
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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User seit 29.05.2008
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 31.01.2009 um 13:44 Uhr  
| ...das mögest du bitte mit dem Händler abstimmen müssen Freundlich währt am Längsten gilt auch hier als Devise. Versucht abzustimmen was geht und was nicht geht um zueinander zu finden. Sollte der Händler sich weigern geht es hier mit Plan B weiter....vorab, ohne mit dem Händler gesprochen zu haben ist alles halt recht unklar.
--
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User seit 23.01.2007
| Geschrieben am 31.01.2009 um 18:08 Uhr  
| Hallo Garden,
also, Du musst nicht eine beliebig lange Anfahrt in kauf nehmen; wenn Du den Wagen zb in München gekauft hast und in Hamburg wohnst, wäre dies auch unzumutbar und würde die gesetzlich festgelegte Sachmängelhaftung praktisch aushebeln.
Hinzu kommt, dass der Händler bei Vertragsabschluss wusste, an wen er verkauft und wo das Fahrzeug später fährt und dies akzeptiert hat.
In meinem mit einem Mercedesvertragshändler abgeschlossenen Kaufvertrag stand eine Maximalentfernung von 50 Km drin, die ich fahren müsste, ansonsten konnte ich - allerdings nach vorheriger Absprache - auch in einer anderen Vertragswerkstatt reparieren lassen.
Gruß aus Kiel, falko | Antworten
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