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Klatsch und Tratsch » » Thema: eBay und seine Tücken... gibt es hier Experten?
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   KleinerSL

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Beiträge: 264
User seit 22.02.2008
 Geschrieben am 26.11.2008 um 22:08 Uhr   
Hallo,

in den letzten Wochen habe ich zum ersten Mal Artikel bei eBay versteigert. Die ersten 5 Transaktionen verliefen einwandfrei. Nun habe ich aber einen Artikel versteigert und der Käufer bezahlt nicht bzw. reagiert auch nicht auf meine E-Mails. Die Auktion endete am 15.11.2008. Meine Bankverbindung wurde dem Käufer durch eBay direkt automatisch übermittelt. Als das Geld nach 7 Tagen noch nicht da war, habe ich eine freundliche Zahlungsaufforderung bis Ende dieser Woche (also Freitag, 28.11.) gesendet, mit der Bitte, bezüglich der Zahlung kurz Stellung zu nehmen. Es passierte nichts.

Durch seine Bewertungen habe ich aber herausgefunden, dass er in den letzten Tagen weitere Artikel ersteigert hat und auch bezahlt hat. Er "lebt" also und muss meine E-Mails empfangen haben.

Jetzt habe ich mal unverbindlich einen unterlegenen Bieter angeschrieben. Er hätte noch Interesse am Artikel. Klar, die Frist bis Freitag warte ich noch ab. Aber laut eBay müssen sich Käufer und Verkäufer einigen, damit Artikel unterlegenen Bietern angeboten werden dürfen. Nur meldet sich der Käufer ja gar nicht! Ich habe ihn schon darum gebeten, mir wenigstens per E-Mail seinen Kaufrücktritt zu bestätigen, womit die Sache für Ihn auch erledigt wäre. Unnötig zu erwähnen, dass er darauf nicht reagiert...

Meine Frage: Ich möchte noch bis zum Fristende am Freitag abwarten. Hat er sich bis dahin nicht gemeldet, verkaufe ich den Artikel an den unterlegenen Bieter über den offiziellen Weg (also über "Angebot an unterlegenen Bieter senden"). Aber wie sieht es dann mit den Bewertungen aus? Kann der Höchstbietende mich dann noch bewerten oder wird ihm die Möglichkeit entzogen, so dass mich nur noch der neue Käufer bewerten kann? Ich finde das nirgends heraus. Ich habe Bedenken, dass der Höchstbietende doch noch auf dumme Gedanken kommt und mich plötzlich negativ bewertet, warum auch immer.

Ich hoffe, Ihr versteht halbwegs, wie ich das meine. Wie würdet Ihr handeln? Ich kenne mich mit den Feinheiten bei eBay noch nicht so genau aus.

Gruß





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   No_5
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 Geschrieben am 26.11.2008 um 22:24 Uhr   
Moin moin,

siehe Ebay-Hilfe:

Sie können als Verkäufer sowohl die erste Transaktion (ob zustande gekommen oder nicht) als auch die erfolgreiche Transaktion mit dem unterlegenen Bieter bewerten. Falls mehrere Artikel zur Verfügung standen, können Sie alle zustande gekommenen Transaktionen mit unterlegenen Bietern bewerten.

Wenn die erste Transaktion mit der Meldung eines Problems beendet wurde, kann der Höchstbietende der ersten Transaktion Sie nur bewerten, wenn Sie sich einvernehmlich darauf geeinigt haben, den Kauf nicht abzuschließen oder das Problem beigelegt wurde. Alle unterlegenen Bieter, mit denen eine Transaktion zustande gekommen ist, können Sie wie gewohnt bewerten.


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   KleinerSL

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User seit 22.02.2008
 Geschrieben am 26.11.2008 um 22:32 Uhr   
Super, danke für die Hilfe. Also muss ich bei eBay den Artikel als "nicht bezahlt" melden, oder? Sobald ich das gemacht habe, kann ich den Artikel an den unterlegenen Bieter verkaufen ohne noch eine Bewertung vom ehemaligen Höchstbietenden befürchten zu müssen? So wie ich das aber verstanden habe, mahnt eBay den Bieter erstmal selber an. Das würde ja bedeuten, dass nochmal Zeit vergeht... Die Zeit drängt aber, da es sich um einen Saison-Artikel handelt und der unterlegene Bieter in zwei, drei Wochen kein Interesse mehr haben könnte...

Übrigens: Der "Spaßbieter" hat in den letzten Jahren bereits 5 negative Bewertungen diesbezüglich gesammelt! Warum wurde sein Mitgliedskonto nicht längst gesperrt???

Gruß

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   No_5
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.11.2008 um 22:38 Uhr   
Problem melden und gut. Dann lt. Ebayrichtlinie dem unterlegenen Bieter den Artikel per Sofortkauf anbieten (zum Preis den er geboten hat!).
Siehe:

http://pages.ebay.de/help/sell/second_chance_offer.html#Wann

Good luck.

Beste Grüße
Frank

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   No_5
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.11.2008 um 22:47 Uhr   
PS: hast du schon versucht seine Telefonnummer über seine Adresse herauszufinden? Wenn er nicht im Online-Telefonbuch steht, dann Mieter im gleichen Haus suchen, ansprechen und sie bitten dem säumigen Kunden nen Zettel an die Tür zu tackern.

Beste Grüße
Frank

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User seit 11.05.2007
 Geschrieben am 26.11.2008 um 22:52 Uhr   
Kleiner SL schrieb:
"Super, danke für die Hilfe. Also muss ich bei eBay den Artikel als "nicht bezahlt" melden, oder? Sobald ich das gemacht habe, kann ich den Artikel an den unterlegenen Bieter verkaufen ohne noch eine Bewertung vom ehemaligen Höchstbietenden befürchten zu müssen?"

wenn du den Artikel als unbezahlt meldest musst du noch 7 Tage warten bis der Konflikt von Ebay offiziel beigelegt ist

Gruß

Patrick

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   KleinerSL

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Beiträge: 264
User seit 22.02.2008
 Geschrieben am 26.11.2008 um 22:55 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von KleinerSL am 26.11.2008 um 23:03 Uhr ]



No_5 schrieb:
PS: hast du schon versucht seine Telefonnummer über seine Adresse herauszufinden? Wenn er nicht im Online-Telefonbuch steht, dann Mieter im gleichen Haus suchen, ansprechen und sie bitten dem säumigen Kunden nen Zettel an die Tür zu tackern.

Beste Grüße
Frank




Hähä, die Idee hatte ich schon. Er steht aber nicht im Telefonbuch. Er hat aber sogar ne eigene Homepage, gibt aber die Telefonnumer nur auf Anfrage raus. Der weiß vermutlich warum... Habe mal bei Google gesucht und über ihn herausgefunden, dass er arbeitssuchend ist... na toll!

P.S.: Ja, habe gerade die Telefonnummer einer Frau herausgefunden, die bei ihm im Haus wohnt. Ich denke aber, das geht bei einem Wert von ca. 80 € zu weit.

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   No_5
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 27.11.2008 um 00:35 Uhr   


KleinerSL schrieb:
P.S.: Ja, habe gerade die Telefonnummer einer Frau herausgefunden, die bei ihm im Haus wohnt. Ich denke aber, das geht bei einem Wert von ca. 80 € zu weit.



Deine Entscheidung.

Beste Grüße
Frank

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   Running-Man

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 Geschrieben am 27.11.2008 um 07:51 Uhr   
Moin,

ich bin Ebay Käufer und Verkäufer der ersten Stunde, habe also leider auch bereites entsprechend Erfahrungen mit dieser Art Käufer gemacht. Oft handelt es sich dabei um Spassbieter oder um Leute die das eben ersteigerte Produkt kurze Zeit später für weniger Geld bekommen können.

Grundsätzlich gibt es eine Frist nach dem Informieren von Ebay über einen nicht bezahlzen Artikel. Du als Verkäufer kannst nach 7 Tagen eine Unstimmigkeit melden. Du musst ihm in einer Mail eine Zahlfrist setzen und Ebay gibt ab Meldung der Unstimmigkeit ebenfalls dem Käufer eine Frist von 7 Tagen. Wenn du also jetzt die Unstimmigkeit meldest hat der Verkäufer weitere 7 Tage Zeit zu bezahlen.

Wenn du den Artikel einfach so an den unterlegenen Bieter verkaufst könnte der Käufer auf Auslieferung der Ware bestehen. Die Kaufverträge von in 2008 verkauften Artikeln sind laut Ebay Statuten 3 Jahre bindend gültig.(für beide Seiten)

Ich wäre also vorsichtig mit dem Verkauf an den Unterlegenen Bieter ohne alle Fristen eingehalten zu haben.

Ebay schreibt nach Ablauf der Frist deine Verkäuferprovision wieder gut.
Ich persönlich setzte solche Artikel dann wieder neu ein (Angebot wieder einstellen)

Ein kleiner Tipp am Rande, Artikel immer 7 Tage einstellen, ab Sonntag Abend ca. 19:00 Uhr. Tag/Zeit bieten die größte Käuferschicht, denn Sonntag, kurz vor dem 20:15 Film schauen die meisten noch mal bei Ebay vorbei. (ist ein persönlicher Erfahrungswert der bis jetzt immer funktioniert hat um einen guten Preis zu erhalten)
Als Verkäufer solltest du ein Paypal Konto haben, denn mitlerweile verliert man viele Käufer die nur noch bereit sind über das abgesicherte Paypal zu bezahlen (ich z.B. kaufe auch fast nur noch per Paypal und Artikel über 50 EUR würde ich gar nicht mehr anders bezahlen)

Auf jedem Fall versende an den Käufer nur Mails über das Ebay Mail System und nicht direkt. Nur dann kannst du über Ebay beweisen DAS und WAS du ihm geschrieben hast.

Wenn z.B. der Käufer keine Aktuelle Mail Adr. bei Ebay hinterlegt hat weil er gerade den Provider wechselt schreibst du ins Nirvana. Direkt über Ebay sieht er deine Mails sobald er sich bei Ebay anmeldet.

Und denke dran, wenn dir ein Käufer eine schlechte Beurteilung abgibt kannst du nur noch einen Text als Antwort hinzufügen und selber keine negative mehr für ihn abgeben.

Gruß
Thomas

P.S. Trotz der unseriösen Käufer macht mir Ebay nach wie vor viel Spass. Man bekommt wenn ein paar Dinge beachtet werden durchweg viel mehr Geld als auf Flohmärkten für seine ausrangierten Sachen und auch Dinge welche sonst in den Müll gewandert werden kann man loswerden.....

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   Helmut aus Köln

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 Geschrieben am 27.11.2008 um 08:22 Uhr   


KleinerSL schrieb:

"Spaßbieter"




Hast du schonmal daran gedacht, das der vielleicht krank geworden ist und evtl. ins Krankenhaus eingeliefert wurde?

Tod eines Verwandten ist auch eine Situation die ihn nicht mehr an die Auktion denken läßt.
Sowas passiert alles von einer Sekunde auf die nächste.

Ich hatte mal einen, der mußte sich erst einen neuen PC kaufen, weil der alte plötzlich seinen Geist aufgegeben hatte.

Gruß Helmut

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