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Tipps und Technik R171 » » Thema: Theater mit meinem 350er
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   FAME

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 Geschrieben am 24.11.2008 um 20:24 Uhr   
Nabend,

als ich vor ein paar Monaten meinen neuen SLK abgeholt habe war ich der glücklichste Mensch. Doch nach 6 Monaten habe ich die Nase voll von dem Auto.

War 4 mal in der Wekstatt ( 2* Nockenwelle, 1* klapperndes Dach und 1* flatternde Frontschürze).

Ich wollte das Auto zurückgeben doch mein Händler stellt sich quer. Er wollte mir 10T€ weniger geben als ich bezahlt habe. Ich wollte sogar noch was drauflegen um einen 55 er zu kaufen aber die kommen mir überhaupt nicht entgegen.

Hatte jemand schon mal einen änlichen Fall?? und kann man da was machen??

Lg

Nico

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 24.11.2008 um 20:34 Uhr   
Hallo Nico,

die von dir genannten 4 Werkstattaufenthalte hören sich für mich eher nach einer Ausrede als nach einem echten Grund für eine Rückabwicklung an. Der Preis für die Rücknahme des Fahrzeugs hängt natürlich auch von der Laufleistung ab, jedoch sehe ich nach deiner ersten Beschreibung keinen Grund warum dein Händler den Wagen zurück nehmen sollte, sorry.


Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie was Du nicht töten kannst.

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   LuckySLK

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 Geschrieben am 24.11.2008 um 21:11 Uhr   
Hallo Nico,

Wandlung (altes Fahrzeug gegen neues) oder Rückwandlung (gegen Bares) stehen Dir zu.
Kontaktiere mich, falls Du Beratung brauchst, ich habe das mal mit einem A6 erfolgreich durchgemacht.

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme.

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 24.11.2008 um 22:04 Uhr   
Hallo Nico,

schade, dass du mit deinem Auto nicht zufrieden bist. Für mich hören sich die Mängel zwar eher nach Kleinigkeiten an, aber das kann ich aus deiner Beschreibung nicht klar erkennen. Falls mit 2x Nockenwelle nur eine leichte Undichtigkeit am Hallgebergehäuse gemeint ist, wirst du aber sicher Probleme mit einer Rückabwicklung haben.
Da müssen schon ernsthafte Probleme auftreten, welche die Nutzung beeinträchtigen und die Werkstatt muss auch bei mindestens 2 Nachbesserungsversuchen am selben Mangel versagt haben.
Die beiden anderen Mängel waren ja wohl Einzelfälle und die müssten sich schon in unzumutberer Weise häufen, um eine Rückabwicklung zu rechtfertigen.

Gruß
Günther

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   Icke04

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 Geschrieben am 24.11.2008 um 22:06 Uhr   
Moin Nico,

sehe ich wie Olli, bei Deiner Schilderung ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag noch weit entfernt.

Um "rückabzuwickeln" brauchst Du Fürsprecher in der Werkstatt & im Verkauf.

Eine flatternde Frontschürze ist zu beheben, für ein klapperndes Dach gibt es geschulte "Geräuschemitarbeiter" in den Niederlassungen. Wenn die nicht mehr weiter wissen, kommt der Spezialist aus Sindelfingen.

Ansatzpunkt wäre Dein Problem mit der Nockenwelle. Allerdings würde ich an Deiner Stelle rechtlichen Beistand in Erwägung ziehen, falls Du rechtsschutzversichert bist, dürfte das kein Problem sein.

Wie gesagt, wichtig ist, daß Du die entsprechenden Leute auf Deiner Seite hast ... sonst geht gar nichts.

Gruß

Bernd

PS: 2005 einen R171 200 K gewandelt ....


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   LuckySLK

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Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 24.11.2008 um 22:24 Uhr   
Hallo Leute,

das sehe ich anders.
Es kommt nicht auf die "Schwere" des Defekts an, den die Werkstatt nicht in den Griff bekommt nach maximal 2 Nachbesserungsversuchen, sondern auf die Tatsache, daß die Werkstatt den Mängel nicht beheben konnte.

Das ist Stand der Rechtssprechung. Natürlich wird der Händler, bei dem man gekauft hat (und nur der ist Ansprechpartner!), die Wandlung möglichst weit hinausziehen wollen, weil es dank der dann mehr gefahrenen Kilometer seiner Kasse zugute kommt. Er muß sich dann mit dem regionalen Vertrieb auseinandersetzen.

Die rechtlich rechnerische Abschreibung bei der Wandlung läuft linear, die tatsächliche Abschreibung eines Fahrzeugs allerdings degressiv. Darin liegt der Grund für die Abwehr.

--
Grüße, Lutz
_________

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 24.11.2008 um 23:35 Uhr   
Hallo Lutz,

da gebe ich dir inhaltlich völlig Recht. Jedoch habe ich den Beitrag von Nico so verstanden, dass die Mängel beseitigt sind. Dann sehe ich momentan keinen Grund zur Rückabwicklung.
Unterm Strich ist es ein Rechenexempel, da der km-Stand uns nicht bekannt ist auch noch sehr theoretisch zum Zeit. Bei mir waren es damals sehr zähe Verhandlungen, um nicht zu sagen es wurde gefeilscht wie auf dem Basar.



Gude, Olli.

--
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 Geschrieben am 25.11.2008 um 09:24 Uhr   
Hallo
Also ich habe bereits bei einem SLK eine Rückabwicklung hinter mir. Es ging bei meinem Fahrzeug innerhalb von ca 8 Wochen, allerdings kaufte ich wieder einen SLK, was die Sache natürlich beschleunigte. Finanziell bin ich aus dieser Angelegenheit einigermaßen gut weggekommen, aber ohne juristischen Beistand wäre es wohl unmöglich bzw. viel schwieriger gewesen.
Die Mängel müssen natürlich gevierent sein bzw. zwei erfolglose Reperaturversuche des gleichen Mangels vorausgegangen sein. Die Unterstützung der Werkstatt, bzw. wie bei mir der Niederlassung muß gegeben sein.

Gruß Aljubo

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   hal9000

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 Geschrieben am 25.11.2008 um 10:56 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 25.11.2008 um 11:01 Uhr ]



Icke04 schrieb:

.....

Um "rückabzuwickeln" brauchst Du Fürsprecher in der Werkstatt & im Verkauf.

.....




Nö, dafür brauchst Du nur gute Nerven und/oder einen guten Rechtsanwalt!

Das ist nämlich ein für Dich als Verbraucher gem. § 475 Abs. 1 BGB UNABDINGBARES RECHT, dass Du hast und KEIN FREUNDLICHES ENTGEGENKOMMEN des Verkäufers!

Übrigens: das was früher (bis Ende 2001) mal "Wandelung" hiess, wird heute im Gesetz (wenn auch leider nicht in der Umgangssprache...) als "Rücktritt" bezeichnet (§ 437 Abs. 1 Ziff. 2 Alt. 1 i.V. m. §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB) und es reichen zwei (2) fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche (natürlich wegen des selben Mangels) aus...

Für Details (dort steckt bekanntlich der Teufel...) jemanden fragen, der sich damit auskennt!


PS: Natürlich geht's leichter, wenn die gegenseite mitzieht und Dich unterstützt, aber DAS ist bei BEI ALLEM im Leben so und kein Indiz bzw. keine Voraussetzung für die Getendmachung eines RECHTSANSPRUCHS.

Es erleichtert nur die tatsächliche Duchsetzung - "Vertrag" kommt schliesslich von "sich vertragen"...

--
Herzliche Grüße!

Hal

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"There was a beauty living on the edge of town and she always put the top up and the hammer down" - Meat Loaf: Objects in the rearview mirror...
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R 171, 200er mit Handschaltung, benitoitblau/akzentrot

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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 25.11.2008 um 11:18 Uhr   
Natürlich gibts auch den juristischen Weg. Der ist aber m.e. nur wirtschaftlich wenn der Wagen wenig km gefahren hat. Wenn ich viel Geld drauf legen will, kann ich ihn auch billig verkaufen .



Gude, Olli (in 2001 ebenfalls einen SLK gewandelt).

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