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| Geschrieben am 24.10.2008 um 16:09 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von grauerwolf am 24.10.2008 um 16:50 Uhr ]
Hallo Ihr da draussen,
habe soeben den Glauben an die Gerechtigkeit verloren. Am 15.07.08 wurde mein Motorrad gestohlen. Bin an diesem Tag damit zur Arbeit gefahren, und nur an diesem einen Tag!, Abends war es weg. Es war eine BMW R1150R mit Vollaustattung und grade mal 22300KM. Danach das ganze Prozedere bei Polizei und Versicherung. Vor ca. 6 Wochen ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren eingestellt wurde, da kein Täter ermittelt werden konnte. Eine Gutachten über den Restwert wurde mir von der Versichung zur Kenntnisnahme geschickt. Heute dann ein Brief von der Versicherung:
"Nach Prüfung der anstehenden Rechtsfragen sind wir zu der Auffassung gelangt, dass wir Ihnen für dieses Ereignis Versicherungsschutz nicht gewähren können. In der Schadensanzeige und im Zusatzbogen haben sie unrichtige Angaben zu den Schlüsseln und der Gesamtfahrleistung gemacht".
Das Motorrad wurde von mir nur bei Sonnenschein bewegt, der KM-Stand ist wahr und durch Servicerechnungen belegt! Was soll ich jetzt machen? Wäre über ein paar Ratschläge wirklich dankbar.
Gruß Lutz | Antworten
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| Geschrieben am 24.10.2008 um 16:48 Uhr  
| Hast du schon mal deinen Antrag angeschaut wie dein Vermittler den ausgefüllt hat ? Weil bei Motorräder gibt es ja keine Typklassen sondern nur kw-Sätze und manchmal tragen die da was anderes ein um es schnell zu berechnen bei den Hersteller und Typschlüsseln !
Ansonsten würd ich dir aber raten - Anwalt !
Viel Glück !
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Credere in il destino | Antworten
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| Geschrieben am 24.10.2008 um 16:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 24.10.2008 um 17:00 Uhr ]
Hallo Lutz,
wie sind die auf den Trichter mit faschen Angaben gekommen? Da muß doch irgendwo ein Widerspruch da sein, ansonsten hätten die ja etwas völlig aus der Luft gegriffen, was ja auch möglich sein kann.
Zu den Schlüsseln sagst Du nichts. Gibt es da vielleicht einen Ersatzschlüssel und das hattest diesen auf der Schadenanzeige und dem Fragebogen vergessen anzugeben?
Dann wäre das ggf. eine wahrheitswidrige Angabe und unrichtige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen (steht auch auf der Schadenanzeige und den Fragebögen).
Hier bsp.weise ein Auszug aus den AKB:
(3) Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder
einem Dritten dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
ist die Leistungsfreiheit des Versicherers hinsichtlich des erlangten rechtswidrigen
Vermögensvorteils abweichend von Abs. 2 unbeschränkt. Gleiches gilt hinsichtlich des erlangten Mehrbetrages, wenn eine der in Ziffer II. Abs. 1–3 und 5 genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt und dadurch
eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wurde, die offenbar über den
Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Haftpflichtentschädigung
erheblich hinausgeht.
Irgendwie dubios und ein heftiger Vorwurf. Das macht man eigentlich nicht so einfach.
Eventuell decken sich auch die Angaben bei der Polizei und dann später in den Schadenangaben nicht, dass etwas falsch oder mißverständlich protokolliert wurde.
Ansonsten mal beim Versicherer anfragen, welche wahrheitswidrigen Angaben Du denn gemacht haben sollst und dann ggf. richtig stellen.
Eventuell auch eine Methode/Versuch der Abschreckung? Wenn da was faul ist, wird der sich überlegen weiter gegen uns vorzugehen. Das wäre aber eine völlig irre Methode!
Ggf. sofern Du Rechtschutz hast, einen Anwalt einschalten.
Aber Vorsicht! Sollte da irgendwo was faul sein, kann das ein Bummerang werden und die zeigen Dich wegen Betrugs an!
Sorry für den Hinweis, aber als jemand vom Fach weis ich, dass es manches mal auch solche Fälle gibt!
Viel Erfolg!
Frank Peter
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| Geschrieben am 24.10.2008 um 16:52 Uhr  
| @Angel: Ich denke mal, dass hier eher die Fahrzeugschlüssel gemeint waren...
Wenn die gemachten Angaben stimmen, sieht es für mich nach reiner Konfrontationsstrategie der Versicherung aus. Da bleibt nur die Möglichkeit, telefonisch nachzufragen, was sie genau meinen und dann eine Frist setzen und anschließend klagen, ggf. mit Unterstützung eines Anwaltes.
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 24.10.2008 um 17:01 Uhr  
| Hallo Lutz
Absoluter Quatsch, was die Versicherung schreibt. So hören sich Versicherungen an, die nicht zahlen wollen. Vor einigen Jahren wurde mir mein Motorrad in Assen/Holland gestohlen. Nach Ablauffrist der Staatsanwaltschaft bekam ich nach Angabe von KM und Alter entsprechend mein Geld. Zubehörteile oder Anbauteile nach Vorlage von Belegen wurden ebenfalls bezahlt.
Nimm Dir einen Anwalt, das Geld steht Dir zu.
Gruß Dieter
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User seit 22.09.2004
| Geschrieben am 24.10.2008 um 17:02 Uhr  
| Erst mal danke für die schnellen und kompetenten Antworten! Habe mal schnell die Unterlagen durchgeschaut und festgestellt das ich bei der Polizei, sofort nach dem Diebstahl, eine KM-Angabe von ca.25TKm gemacht habe. In der Schadensanzeige dann ca 22300! Keine Ahnung warum. Die 22300 stimmen aber. Es waren Drei Schlüssel bei der Maschine, die ich allesamt bei der Versicherung abgegeben habe. Habe bei der Versicherung den Sachbearbeiter nicht mehr erreicht. Somit muß ich wohl bis Montag warten!
Gruß Lutz
--
Rheinländergruß Lutz | Antworten
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| Geschrieben am 24.10.2008 um 17:25 Uhr  
| Moin Lutz
Ich würde noch einmal freundlich (ist nicht leicht) bei der Versicherung anrufen und vrsuchen die Lage zu klären- weigert man sich weiterhin von deren Seite kannst du immer noch zum Anwalt gehen.
Nebenbei bemerkt:
Oftmals werden von der Versicherung Fotos verlangt die den Zustand des Fahrzeuges vor Diebstahl belegen. Als Geschädiger ist mir eine Fotodokumentation meines gestohlenen Fahrzeuges zugute gekommen die ich jedes Jahr aufs Neue erstelle.
Gerade bei Fahrzeugen mit Umbauten macht es Sinn hier Fotomaterial nebst Rechnungen nachweisbar vorlegen zu können um möglichst wenig finanziellen Schaden zu haben.
--
Gräfliche Grüße vom Grafen
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Adel verpflichtet...
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.10.2008 um 17:39 Uhr  
|
grauerwolf schrieb:
Erst mal danke für die schnellen und kompetenten Antworten! Habe mal schnell die Unterlagen durchgeschaut und festgestellt das ich bei der Polizei, sofort nach dem Diebstahl, eine KM-Angabe von ca.25TKm gemacht habe. In der Schadensanzeige dann ca 22300! Keine Ahnung warum. Die 22300 stimmen aber. Es waren Drei Schlüssel bei der Maschine, die ich allesamt bei der Versicherung abgegeben habe. Habe bei der Versicherung den Sachbearbeiter nicht mehr erreicht. Somit muß ich wohl bis Montag warten!
Gruß Lutz
--
Rheinländergruß Lutz
Hallo Lutz,
die Differenz ist wohl vernachlässigbar und kann kein Grund für die Ablehnung sein!
Wie der Graf anmerkte, freundlich anrufen und nachfragen, dann ggf. handeln!
Gruß
Frank Peter
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