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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage zu Gewährleistungsfristen bei Reparaturen technischer Geräte |
Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.10.2008 um 16:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von flugbaerle am 07.10.2008 um 16:05 Uhr ]
Hallo,
leider bin ich beim googeln nicht wirklich fündig geworden.
Ich habe vor ca. 6 Monaten zwei Federn eines elektrischen Rolltores das nicht mehr in der Gewährleistung war austauschen lassen. Hat eben mal 550€ gekostet.
Diese scheinen so wie ich das sehe etwas unterdimensioniert zu sein.
Nun sind die Federn wieder defekt. Habe ich auf die erste Reparatur eine gesetzliche Gewährleistung auf die Teile und die handwerkliche Ausführung und falls ja wie lange?
U.U weiß das ja jemand von euch.
Wünsche noch einen erfolgreichen Tag
Werner ( flugbaerle ) der zweitliebste von allen | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 109
User seit 23.01.2007
| Geschrieben am 07.10.2008 um 16:31 Uhr  
| Moin Werner,
ohne die näheren Umstände des Austausches zu kennnen:
Beim sogenannten Verbrauchsgüterverkauf, und dabei handelt es sich in Deinem Fall mE, gibt es grundsätzlich eine zweijährige Sachmangelhaftung.Abgestellt wird dabei auf den Zustand bei Eigentumsübergang, also dem Kauf.
Innerhalb der ersten sechs Monate liegt die Beweislast, dass beim Kauf alles in Ordnung war, beim Verkäufer, danach muss der Käufer beweisen, das schon zum Kaufzeitpunkt ein (uU versteckter ) Mangel vorlag, der erst, wie zB in Deinem Fall, später sichtbar wurde.
Dies ist nach meiner Einschätzung fast unmöglich.
Etwas anderes kann bei einer Garantie gelten, zB einer zweijährigen Garantie, wie oft in der Autobranche inzwischen üblich: Meistens bedeutet dies, dass das Autohaus oder der Hersteller daruf verzichtet, die Beweislast nach sechs Monaten umzukehren und zwei Jahre lang Mängel beseitigt.
Näheres kannst Du auch aus Wikipedia zB unter Sachmangelhaftung erfahren.
Gruß, falko
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.10.2008 um 18:05 Uhr  
|
Hallo Falko,
vielen Dank für die Antwort.
Habe jetzt noch mal gegoogelt u.a. auch auf den IHK- Seiten.
So ganz schlau bin ich da allerdings nicht draus geworden. Einmal wird
von einer Gewährleistung von einem Jahr und dann wieder von zwei Jahren
gesprochen.
Anders gefragt, wie lange muss den der eine Gewerbetreibende gegenüber einem anderen Gewerbetreibenden / Kaufmann eine Gewährleistung für die gelieferten Teile und seine Arbeit / Reparatur übernehmen?
Bedanke mich für eine kurze Antwort.
Schönen Abend noch
Werner ( flugbaerle ) der zweitliebste von allen | Antworten
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