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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Erfahrungen mit DC-Gebrauchtwagengarantie |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 41
User seit 06.05.2008
| Geschrieben am 15.09.2008 um 11:20 Uhr  
| Hallo,
auch bei mir scheint der Lüftungsregler defekt zu sein
Bevor ich nun (wieder) selbst schraube und bezahle.....
....bisher beide Scheinwerfer undicht, Nebelscheinwerfer undicht, Seitenscheibenführung oben lose....
Sind zwar alles "Kleinigkeiten" die nach Serienfehler riechen (wenn man hier im Forum nachschaut), aber ich kenne keinen z.B. MX5-Besitzer, der soviele Mängel innerhalb von so kurzer Zeit hatte
Der Kulanzantrag auf Rostbeseitigung an den Dachfalzen wurde bei mir von DC genehmigt. Muß ich noch machen lassen und dann könnten die den Regler gleich mitmachen lassen
Mein SLK war aus erster Hand, ist lückenlos bei DC scheckheftgepflegt, bei DC im Mai 08 gekauft und hat 70.000km gelaufen Bj. 2001.
Meine DC-Gebrauchtwagen-Garantie läuft noch 8 Monate. Gehören diese Teile nun zum Gebrauchtwagengarantieumfang oder nicht? Wenn ich die Garantiebedingungen als Laie so lese, ist ja dabei mehr aus- als eingeschlossen
Wer hat genaue Kenntnisse oder Erfahrungen mit der DC-Gebrauchtwagengarantie?
Grüße aus dem Rheinland und allzeit gute Fahrt
Ein SLK ist wie ein Eigenheim, da gibt`s immer was zu tun | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 196
User seit 05.09.2006
| Geschrieben am 15.09.2008 um 13:30 Uhr  
| Hallo,
als so aus meinem Gebrauchtwagenkauf kenne ich das so:
Man hat immer eine Gebrauchtwagengewährleistung.Das heißt eigentlich dass der Verkäufer alles was bereits beim kauf defekt war ersetzen muss. Aber der Verkäufer ist in der Beweispflicht und muss beweisen das der Fehler beim Kauf des Fahrzeuges nicht vorhanden war bzw. nicht durch eine vorschädigung entstanden ist ---> und das kann er definitiv nicht.
Ergo:
Er muss eigentlich fast alles bezahlen (Es gibt sicherlich ausnahmen, aber da kenne ich micht nicht soooo genau aus)
Was die Garantie angeht:
Ich kann dir nicht genau sagen wie es bei DC ist, aber bei der freien Werkstatt wo ich meinen gekauft habe war es so:
Ich habe einen Garantievertrag bekommen, der anscheinend von so einer Art Versicherung erstellt wurde. Allerdings sind dort viele Dinge ausgeschlossen und werden von der Versicherung nicht bezahlt.
Im Grunde wollen sich (denke ich mal) die Werkstätten da gegeben absichern das evtl. an dem Gebrauchtwagen zu große (Motor)Schäden auftreten und die Werkstatt dadurch zahlen muss über die Gewährleistung.
Gruss, Patrick | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.09.2008 um 14:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von LuckySLK am 15.09.2008 um 14:50 Uhr ]
Hallo,
bei meinem SL wurde die Reparatur des Gebläsereglers von der Anschlußgarantie übernommen
EDIT:
Fehlinterpretation meinerseits.
Es geht bei Dir nicht um die Anschlußgarantie, sondern die Gebrauchtwagengarantie seitens Deiner MB-Werkstatt.
Tip: Hinfahren, Defekt vorführen und Reparatur verlangen.
--
Grüße, Lutz
_________
Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 186
User seit 23.08.2006
| Geschrieben am 15.09.2008 um 14:43 Uhr  
| Also die "Garantie" ist ne freiwillige Leistung des Verkäufers. Wenn ich die Bedingenungen der sog. Europa-Garantie von Daimler (gibts hier auch unter Tipps und Tricks) durchlese müsste der Gebläseregler ersetzt werden.
Die gesetzliche "Gewährleistung" ist ne andere Geschichte. Gilt 1 Jahr ab Kauf. Hierunter fällt jeder Defekt. Im ersten halten Jahr muss der Verkäufer nachweisen, dass der Defekt beim Kauf noch nicht bestanden hat (kann er in der Regel nicht - er muss also dafür aufkommen). Im zweiten halben Jahr kehrt sich das ganze um und der Käufer muss nachweisen, dass der Defekt beim Kauf bereits bestanden hat (kann er in der Regel natürlich auch nicht - somit bleibt er auf den Kosten sitzen).
Gruß
Franky
--
Noch kein SLK - bis jetzt nur SLK-Felgen auf nem anderen Mercedes
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 196
User seit 05.09.2006
| Geschrieben am 15.09.2008 um 15:53 Uhr  
|
Franky_UL schrieb:
Also die "Garantie" ist ne freiwillige Leistung des Verkäufers. Wenn ich die Bedingenungen der sog. Europa-Garantie von Daimler (gibts hier auch unter Tipps und Tricks) durchlese müsste der Gebläseregler ersetzt werden.
Die gesetzliche "Gewährleistung" ist ne andere Geschichte. Gilt 1 Jahr ab Kauf. Hierunter fällt jeder Defekt. Im ersten halten Jahr muss der Verkäufer nachweisen, dass der Defekt beim Kauf noch nicht bestanden hat (kann er in der Regel nicht - er muss also dafür aufkommen). Im zweiten halben Jahr kehrt sich das ganze um und der Käufer muss nachweisen, dass der Defekt beim Kauf bereits bestanden hat (kann er in der Regel natürlich auch nicht - somit bleibt er auf den Kosten sitzen).
Gruß
Franky
Achso, da Teilt sich das Jahr auf. Erstes halbes Jahr Verkäufer in Beweispflicht und nächstes halbes Jahr Käufer.
Habe ich auch wieder was dazu gelernt. Sorry wegen meiner falschen Aussage oben
Gruss, Patrick | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 41
User seit 06.05.2008
| Geschrieben am 11.10.2008 um 07:29 Uhr  
|
Schönwetterfahrer schrieb:
Hallo,
auch bei mir scheint der Lüftungsregler defekt zu sein
Bevor ich nun (wieder) selbst schraube und bezahle.....
....bisher beide Scheinwerfer undicht, Nebelscheinwerfer undicht, Seitenscheibenführung oben lose....
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Grüße aus dem Rheinland und allzeit gute Fahrt
Ein SLK ist wie ein Eigenheim, da gibt`s immer was zu tun
Erfahrungsbericht zur Mängelbeseitigung und DC-Garantie:
DC hat den Lüftungsregler im Rahmen der Gebrauchtwagen-Garantie kostenlos erneuert und den Lüftungsverteilknopf wieder richtig herum angebracht
Dabei haben sie mir das Mikro der Freisprecheinrichtung gelöst, aber sonst bin ich damit zufrieden
Der Wagen war wiedermal 16 Tage bei DC, weil gleichzeitig die im Kulanzantrag genehmigte Beseitigung der winzigen Rostbläschen an den Dachfalzen (die wahrscheinlich bei der Lackierung im Werk entstanden) vorgenommen werden sollte
Augepasst
Nachdem die Lackierung des rechten Kotflügels im Rahmen der Fahrzeugaufbereitung, vor der Übernahme nach dem Kauf, schon reklamiert werden mußte (schlampig gearbeitet u.a. Gummidichtungen mitlackiert), habe ich bei der Abholung am 2.10. nicht schlecht gestaunt, denn DC hat in den 16 Tagen nicht das Dach des SLK`s, sondern den Kofferaumdeckel neu lackiert
Da war zwar ein kleiner Kratzer drauf, aber den hatte ich natürlich nicht reklamiert. Das 200-er Schild haben sie netterweise nicht einfach wieder angebracht, sondern separat dabeigelegt. Bei der Gelegenheit ist mir dann aufgefallen, dass das Kompressor-Schild auf dem seinerzeit bei DC neu lackierten Kotflügel nicht wieder angebracht wurde
Der Staub aus der Lackiererei war auch unter den Gummidichtungen am Variodach. Wenn ich so arbeiten würde....
Also muß der Wagen nochmal in die DC-Lackiererei nach DU
Eigentlich sollte DC den Rest des SLK gleich noch mit neu lackieren, denn man sieht jetzt deutlich, welche Teile (ob grundlos oder nicht) neu lackiert sind
Was soll ich sagen....
ich hab kein gutes Gefühl, wenn ich meinen SLK bei DC abgebe
Die Mitarbeiter sind zwar sehr nett und stets bemüht, aber erstens war mein SLK noch nie zum zuerst vereinbarten Termin fertig und außerdem gibt es immer wieder Überraschungen bzw. berechtigte Reklamationen
Hinzu kommt das mein SLK seit dem Kauf Ende Mai insgesamt schon über fünf Wochen in der Werkstatt war und jetzt immer noch nicht alle "Mängelchen" beseitigt sind, also nochmal zwei Wochen...
Theoretisch müßte der Garantiezeitraum um die Standzeit bei DC verlängert werden
Zum Glück läßt einen der Fahrspaß den Ärger über die Mängel (fast) vergessen
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