Muss eine Tieferlegung (Federn) generell in die Papiere eingetragen werden?
Denn in dem Teilegutachten von Eibach(ProKit) wird erwähnt,dass es nicht zwingend erforderlich ist, außer der Fahrzeughalter wünscht es selbst.
Hallo.
So viel ich weiss muss die Änderung nicht in die Papiere eingetragen werden.Es reicht die Bescheinigung vom TÜV im Fahrzeug dabei zu haben.
Im Fahrzeugbrief wird es vom TÜV eh eingetragen bei der Abnahme.
Im Schein brauchst Du es dann nicht.
Gruss
Markus
Im Fahrzeugbrief wird es vom TÜV eh eingetragen bei der Abnahme.
Im Schein brauchst Du es dann nicht.
Äh...wenn es im Brief eingetragen wird, dann steht es auch im Schein . Bei den neuen Papieren wird es nur in den Schein (Teil I) eintragen, der Brief (Teil II) muss aber vorgelegt werden.
Und: der TÜV trägt gar nix ein in Papiere, das macht nur die Zulassungsstelle...
Ich meine aber auch, dass das Mitführen der ABE ausreicht.
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von accpralle am 04.09.2008 um 19:53 Uhr ]
Nabenz !
Das steht im Potokoll das ihr nach der TÜV-Abnahme bekommt. Es steht in etwa so drin:
"Die KFZ-Papiere sind UNVERZÜGLICH durch den Fahrzeughalter berichtigen zu lassen"
ODER: "Die KFZ-Papiere sind BEI NÄCHSTER GELEGENHEIT (also irgendwann mal... )durch den Fahrzeughalter berichtigen zu lassen"
Gerd
Jo.....so stehts im TÜV-Abnahmebericht: "bei nächster Gelegenheit". d.h.: bei Verkauf des Fahrzeugs oder Wohnsitzwechsel...na gut, wieder 'n paar Euros gespart !