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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Gewährleistung |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 24
User seit 06.08.2008
| Geschrieben am 21.08.2008 um 16:15 Uhr  
| Hallo,
hat jemand Ahnung von der einjährigen Gewährleistung beim Kauf eines gebrauchten vom Händler?
Mich würde interessieren welche Schäden darunter fallen.
Ich brauche nämlich eine neue Dachdichtung (es regnet rein) und die Heckscheibenheizung ist defekt.
Muss der Händler diese Reparaturen bezahlen wenn ja kann ich die Werkstatt selbst aussuchen? (Der Händler ist 400 KM entfernt)
Gruß Christian
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16787
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 21.08.2008 um 16:43 Uhr  
| Hallo Christian,
so aus dem "Stehgreif" würde ich mal sagen, dass der Händler Mängel am Fahrzeug grundsätzlich beheben muss, soweit davon auszugehen ist, dass sie bei Fahrzeugübergabe bestanden haben und nicht auf Verschleiß oder eine übliche Alterserscheinung zurückzuführen sind.
Problematisch wird es, wenn der Schaden erst 6 Monate oder später auftritt: dann musst du beweisen, dass er bei Übergabe bereits bestand.
Ich gehe außerdem davon aus, dass du dem Händler ein Nachbesserungsrecht einräumen musst und damit die 400km auf dich nehmen musst. Da ist es immer hilfreich, wenn die Gewährleistung über einen Garantievertrag geregelt wird und man sich dann die Werkstatt aussuchen kann. So ist es i.d.R. bei MB Niederlassungen und vielen MB Händlern bei einem Gebrauchtwagenkauf üblich, aber das wird ja dann bei dir vermutlich nicht der Fall gewesen sein.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 356
User seit 24.03.2008
| Geschrieben am 21.08.2008 um 16:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dampfmaschine am 21.08.2008 um 16:51 Uhr ]
Moin Christian.
Zuerst ist mal wichtig, wie lange das Kaufdatum zurück liegt. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war. In den folgenden 6 Monaten liegt diese Beweislast bei Dir.
Die Heckscheibenheizung sollte unproblematisch sein denke ich. Bei Dichtungen wirds aber schwierig, da die auch ganz normal verschleissen können.
Du musst dem Händler in jedem Fall die Mängel anzeigen und ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Beseitung geben. So und jetzt wirds kitzelig. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass der Händler jetzt zu sehen kann, wie er Dein Auto von Dir zu Hause in seine 400km entfernte Werkstatt bekommt ( Achtung! Hier bitte anwaltlichen Rat einholen! ).
Normalerweise solltest Du mal mit dem AH Kontakt aufnehmen und dann mal fragen, wie die Probleme denn am besten gelöst werden können. Sollten die sich quer stellen, geh zum Anwalt und lass Dich dort beraten. Hier im Forum können Dir zwar Tips und Anregungen gegeben werden, aber die Rechtstprechung zu solchen Gewährleistungsfällen bietet doch die eine oder andere Überraschung...
btw..Du musst erst mal in den Kaufvertrag und die AGB reinschauen. Da sollten die Gewährleistungspunkte auch nochmal aufgeführt stehen!!!
Viel Erfolg
Gruß
Jörn
--
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 24
User seit 06.08.2008
| Geschrieben am 21.08.2008 um 16:53 Uhr  
| Hallo Guido,
ich habe eine Garantie aber die übernimmt nicht den Austausch der Dichtung.
Das Auto habe ich erst seit 2 Wochen. Daher denke ich dass es der Händler übernehmen muss. Es ist kein MB Händler, deswegen würde ich die Reparatur lieber von einer MB Niederlassung machen lasssen. Ausserdem will ich mir die 400 KM ersparen, da sind die Spritkosten höher als die Reparaturkosten.
Gruß Christian
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16787
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 21.08.2008 um 17:21 Uhr  
| Hallo Christian,
habe gerade deinen FV-Eintrag gesehen und festgestellt, dass dein Wagen 8 Jahre alt ist.
Also mein Tipp: wenn du die Garantie hast und diese die Reparatur der Heckscheibe übernimmt, dann lass das bei dem Händler deines Vertrauens machen und vergiss die Dichtung.
Bei einem 8 Jahre alten Cabrio kann es schon mal sein, dass es etwas reinregnet, da wird es schwierig, dies als Mangel gegenüber dem Händler darzustellen. Dazu kommt, dass 400km zwischen euch liegen...Also selbst wenn der Händler das anerkennt, sind die Spritkosten möglicherweise zu hoch, wie du schon sagtest.
Gruß
Guido
--
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Beiträge: 137
User seit 13.11.2007
| Geschrieben am 22.08.2008 um 23:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Danielsan am 22.08.2008 um 23:38 Uhr ]
Hallo Christian,
hast du mit dem Händler schon gesprochen?
Es kein sein, das die Dachdichtung nicht unter die Garantieleistungen fällt, aber es ist ganz klar ein Sachmangel. Im ersten halben Jahr nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Gibt es irgendwelche Anzeichen, ob das Dach schon ein Weile undicht ist?
Sprech doch noch mal in aller Ruhe mit dem Verkäufer. Wenn der negativ darauf reagiert, liegt es an dir ob du einen Rechtstreit eingehen willst.
Gruß
Daniel
UPS, ich hab den Post von Jörn nicht gelesen, sorry!
--
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