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Tipps und Technik R170 » » Thema: Klarglassscheinwerfer
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   michael2003

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Beiträge: 412
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 Geschrieben am 27.07.2008 um 23:11 Uhr   
So hab noch eine Frag, es gut um das viel besprochene Thema Klarglassscheinwerfer.....!!! Ich hab mir die GEN2 mit Angel Eys gekauft, leider hat der TÜV mir am Freitag einen Strich durch die Rechnung gemacht, als ich die eintragen lassen wollte. So nun zu meiner Frage, wie ist es mit den "normalen Klarglassscheinwerfern kann ich die ohne großes rumbasteln an der LWR einbauen??? Wenn ja kauf ich mir die und stell die anderen zu EBAY.

danke für eure Hilfe

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   Mike 10

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Beiträge: 1487
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 Geschrieben am 27.07.2008 um 23:17 Uhr   
Hallo,
also wieso einen Scheinwerfer mit Zulassungs E-Nummer auch noch extra eintragen lassen???? Du machst Dir aber doch selbst das Leben schwer!
Also das ist für mich unverständlich. Ich sage lieber nicht, was ich dazu denke!

--
Gruß Mike10
Der größte Verlust ist der Lustverlust!

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   michael2003

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Beiträge: 412
User seit 21.03.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 27.07.2008 um 23:22 Uhr   
Warum ich das gemacht habe, kann ich dir sagen. Ich war mit dem Wagen beim Schrauber meines Vertrauens und hab mir von ihm die Dinger einstellen lassen. Er hat mir jedenfalls erklärt, dass E Prüfzeichen nicht gleich ABE ist und da er mir angeboten hat mir xenon nachzurüsten (ohne, dass ich seine arbeit bezahlen muss ) aber dafür muss dann alles abgenommen!!!
d.h. ohne ABE kein Xenon......

--
Qualis rex, talis grex.

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Beiträge: 56
User seit 06.11.2004
 Geschrieben am 27.07.2008 um 23:32 Uhr   
Um ehrlich zu sein, sehe ich das genauso, wie mein Vorredner.
Zumal man dir dies auch noch explizit vorher hier im Forum gesagt hat.


Gruß Dirk

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   Olaf M

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Beiträge: 10865
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 27.07.2008 um 23:37 Uhr   
Moin!

Der Schrauber Deines Vertrauens hätte lieber die LWR an den GenII nachrüsten sollen. Ist jedenfalls kein Nachteil...

--
___________________________________
Viele Grüße aus Hamburgs Umland > Olaf

SLK 230 FL, LB, ovaler SS, modi-LLK, große Riemenscheibe, Chrombügel, GenII mit LWR, "alter" SL-Ori-Grillumbau als Einzelstück und hassunichgesehn...
***
Die Raute im Herzen

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 28.07.2008 um 05:06 Uhr   
Moin....

Wurde doch alles schon gesagt --ich kann in dem Fall nur festellen: Lernen durch Schmerz !

Das eine extra Eintragung (warum auch immer ????) mit Problemen behaftet ist sollte doch klar gewesen sein.

--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------

Adel verpflichtet...
SILENCE - I am counting !



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   Running-Man

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Beiträge: 3635
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 Geschrieben am 28.07.2008 um 09:15 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Running-Man am 28.07.2008 um 09:16 Uhr ]

Moin,

klar gibt es eine ABE für die Sonar Gen2 Scheinwerfer. Es hadelt sich dabei um ein "Certificat of Approval" von Sonar, eine ECE Freigabe, genau solch eine wie sie der Super Sprint Auspuff auch hat. Das ist quasi eine EG-ABE.

Das Schreiben hatte ich dem TÜV Prüfer bei der HU gegeben und er hatte dann die Scheinwerfer LWL geprüft, für gut befunden und das war`s. (habt ihr die nicht ?)

Warum sollte man die eintragen lassen ? Ein Umbau der Gen2 auf Xenon ist aber in jedem Fall nicht legal wenn der Wagen vorher kein Xenon hatte (Scheinwerfer Wasch Anlage ist bei Xenon Pflicht) und bei SLK`s mit original Xenon hapert er es an der Zulassung der Ebay-Nachrüst Xenon Kit`s.

Gruß
Thomas

P.S. da ich die ECE Freigabe der Gen2 unter den ABE`s im Forum nicht finde werde ich meine mal an Sven schicken, evtl. stellt er diese ja ein.

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   Olli aus Mainhattan



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User seit 26.07.2000

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 Geschrieben am 28.07.2008 um 09:21 Uhr   


michael2003 schrieb:
Er hat mir jedenfalls erklärt, dass E Prüfzeichen nicht gleich ABE ist und da er mir angeboten hat mir xenon nachzurüsten (ohne, dass ich seine arbeit bezahlen muss ) aber dafür muss dann alles abgenommen!!!
d.h. ohne ABE kein Xenon......

--
Qualis rex, talis grex.



Der erste Ansatz ist schon ganz löblich. Das Xenon ist in der Nachrüstung aber allemal illegal, da Xenonscheinwerfer eine andere E-Nummer haben als Halogenscheinwerfer.


Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie was Du nicht töten kannst.

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   michael2003

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Beiträge: 412
User seit 21.03.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.07.2008 um 10:26 Uhr   
Vielen Dank,mit der "ABE" werd ich schon weiter kommen. Mein Schrauber, ist Mercedes Meister und hat sich dann selbständig gemacht. Der TÜV Prüfer, der immer in seine Werkstatt kommt hat gemeint, beim SLK reicht die ALWR, Reinigungsanlage wäre nicht nötig...... also alls Legal


--
Qualis rex, talis grex.

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