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Klatsch und Tratsch » » Thema: Saisonkennzeichen und Versicherung!!
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   loosart

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User seit 18.02.2006
 Geschrieben am 11.07.2008 um 09:06 Uhr   
Hallo Leute:

Ich habe da folgendes Problem bei dem ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt!
Ich werde mir in 2 Wochen einen Citroen C2 VTR als Zweitwagen kaufen. Mein SLK- Baby soll dann ein Saisonkennzeichen erhalten.
Nun zu meiner Frage:
Ich möchte trotz Saisonkennzeichen meinen SLK in der alten Versicherung lassen und als Erstfahrzeug SF 16 weiterführen. Geht das?
Der C2 soll bei einem Direkt- Versicherer Ganzjährig unter diesen Umständen mit meiner SF16 versichert werden. Ist das ebenfalls möglich???

Wäre cool wenn ihr mir weiterhelfen könnt! Im Forenarchiv habe ich speziell über dieses Thema keinen Beitrag gefunden!

Gruß
Marco

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   TealC



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 Geschrieben am 11.07.2008 um 09:07 Uhr   
Ja das geht !

Du meldest einafch bei deinem SLK-Versicherer das Du umkenzeichnest, bzw, das macht die Zuslassungstelle eh !

Gruß

Teal´C

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Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !

Webmaster Wikinger-Stammtisch Schleswig-Holstein & Hamburg http://www.mbslk-sh.de

Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben...

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   Angelshark

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 Geschrieben am 11.07.2008 um 09:14 Uhr   
Für die Ummeldung auf Saisonkennzeichen holst du dir einfach von dem Versicherer eine EVB ( früher Doppelkarte ) und gehst zur Zulassungsstelle und die gibt die Ummeldung dann an die Versicherung wieder zurück !

Wenn du die EVB beantragst kannst du das ja aber gleich melden das die Bescheid wissen und einen Vermerk machen !

Was mir jetzt nicht ganz klar ist, oder vielleicht doch, du hast zwei Rabatte mit SF 16 ? Dann passt es ja ! Oder ?

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   loosart

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User seit 18.02.2006
 Geschrieben am 11.07.2008 um 09:22 Uhr   
Hallo!

Nicht so ganz!
Ich weiß nicht ob ich das neue Auto als Zweitwagen anmelden kann, wenn der SLK ein Saisonkennzeichen hat und das Erstfahrzeug ist!!!

Vielleicht ist die Vorraussetzung ja das der Erstwagen ganzjährig angemeldet sein muß um die SF Jahre in die Versicherung des Zweitwagens übernehmen zu können!

Wenn ihr jetzt verwirrt seid ich bin es auch!!!!!!!
Gruß

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   Angelshark

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 Geschrieben am 11.07.2008 um 09:38 Uhr   
Okay, jetzt blick ich es denke ich !

Wenn der SLK Erstfahrzeug ist und Saison spricht nichts in den tarifbestimmungen dagegen das er ein Erstvertrag für einen Zweitvertrag ist, da er ja auch ganzjährig läuft bedingt durch die integrierte Ruheversicherung ausserhalb des Saisonzeitraumes ( zumindest die Gesellschaft wo ich die TB´s kenne ) !

Also, wenn du jetzt den Honda als Zweitwagen anmelden willst, geht das meist zu verbesserten Regelungen genannt Zweitwagenbonus oder ähnliches ! Hierfür will aber JEDER Versicherer das Erst- sowie Zweitfahrzeug bei ihm versichert sind !

Sprich wenn du jetzt mit dem Honda als Zweitwagen zu der Firma X gehst, sagen die gerne aber zum 1.1.2009 muss der Erstwagen auch bei uns sein.......

Und eines muss dir auch vorne weg klar sein, der SFr vom Honda ist nicht real, sprich die gute Einstufung erhälst du nur bei dem Versicherer und wenn du wechselst, dann verlierst du diese ! Es wird ab beginn dann mit 140% gerechnet bei einem Wechsel und so deine tatsächlich angefahrenen Jahre berechnet !

Also wenn du mit dem SLK nicht wechseln willst, frag bei der Versicherung nach ! Einige Versicherung bieten es schon an den ZW mitdemselben SFR zu versichern unter bestimmten Vorraussetzungen aber viele geben dir auch nur SF 3 sprich 70% als Zweitwagen !

--
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   loosart

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User seit 18.02.2006
 Geschrieben am 11.07.2008 um 09:43 Uhr   
Es ist ein Citroen und kein Honda!!!!!!
Danke für die schnelle Antwort!

Gruß
Marco

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   Angelshark

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Beiträge: 214
User seit 26.02.2008
 Geschrieben am 11.07.2008 um 09:52 Uhr   
Ups, hab ich jetzt irgendiwe durcheinander gewürfelt !




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   SLK172

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 Geschrieben am 11.07.2008 um 09:53 Uhr   
Moin,

hier wird gerade aneinander vorbei diskutiert.

Er will eben nicht beide Autos bei der gleichen Versichrung versichern, sondern den Zweitwagen bei einer anderen Versicherung mit "Zweitwagentarif". Das geht eben doch, solche Versicherungen gibt es. Es reicht in dem Fall, den Nachweis zu erbringen, in welcher SF der Erstwagen läuft und bei SF16 macht diese Konstellation auch Sinn für ein paar Jahre. Nach 3-4 Jahren sollte man durchrechnen, ob es günstiger ist, den Zweitwagen zur Erstgesellschaft zu bringen.

Jetzt zur eigentlichen Frage: mir ist keine Beschränkung bekannt, aber ich würde das telefonisch mit der Zweitwagenversicherung vorab klären. Geht es um die Direct Line?

Gruß

Guido



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   loosart

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Beiträge: 123
User seit 18.02.2006
 Geschrieben am 11.07.2008 um 12:24 Uhr   
Das sind verschiedene Direktanbieter!
DA- Direkt, Directline usw.

Mein Versicherungstyp hat mir von Direkt- Anbietern abgeraten (A&M) und hat mir ein "Super" Angebot gemacht:
Den Citroen als Erstwagen mit 35% und mein SLK mit 85% als Zweitwagen!!!!


Da hätte ich meine jetzt günstigere Versicherung (BGV--> Badische Gemeinde Versicherung) kündigen müssen!
So blöd bin ich auch nicht! Ich zahle jetzt mit vollem Programm VK € 600.- im Jahr bei 35%.
Mit 2x 35% Erst und Zweitwagen würde ich bei beiden Fahrzeugen auf ca. 750.- kommen. Natürlich nur mit Direktanbieter und meiner alten Versicherung!

Gruß
Marco

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