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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage an die Juristen bzgl. Kaufvertrag / Unfallwagen |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 93
User seit 05.06.2007
| Geschrieben am 10.07.2008 um 15:37 Uhr  
| Moin Moin,
wie in zahlreichen Beiträgen dieses Forums zu lesen ist, gibt es hier ja Einige mit fundiertem juristischem Wissen, ich hoffe jemand von Euch kann mir bei folgendem Problem etwas weiter helfen?
Mitte Mai 2008 haben wir einen neuen (gebrauchte) Familienwagen gekauft.
T5 VW-Multivan, 3 Jahre alt 60.000 km gelaufen, gekauft bei einem großen Autohaus (VW, Audi).
Durch Zufall haben wir bei einer telefonischen Rückfrage in einem anderen VW-Autohaus erfahren, das es möglich ist mit Hilfe der Fahrgestellnummer die "Historie" des Fahrzeugs (VW-interne Werkstatthilfe) angezeigt zu bekommen. Ein freundlicher Mitarbeiter hat das mit unserer Fahrgestellnummer getan und mir die Daten (leider nur telefonisch) durchgegeben.
Unter Anderem hat er auch folgendes vorgelesen: "... Unfallinstandsetzung,.. Austausch der Schiebetür und Lackierarbeiten links..."
Das heißt doch für uns, dass wir einen "Unfallwagen" verkauft bekommen haben, denn im Vertrag ist eindeutig und ausdrücklich von "Unfallfrei" die Rede.
---> ist das nicht schon "arglistige Täuschung"!?
Unsere Frage ist jetzt: Wie seht ihr den Fall und was können wir machen?
Über zahlreiche Antworten / Ideen würden wir uns sehr freuen.
Bis dahin vielen Dank und Gute Fahrt,
Andreas
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 356
User seit 24.03.2008
| Geschrieben am 10.07.2008 um 18:16 Uhr  
| Ich würde mich an Eurer Stelle umgehend mit dem Autohaus in Verbindung setzen, wo der Unfall instandgesetzt worden ist und versuchen so viel Infos wie möglich zu bekommen. Manchmal werden Kopien von den Unfallgutachten mit in den Fahrzeugakten abgelegt. Und dann natürlich das Autohaus wo ihr den Wagen gekauft habt kontaktieren und um deren Stellungnahme bitten. Dann mal abwarten wie die sich verhalten. Die Möglichkeiten die bestehen sind: Rückgabe des Wagens abzüglich des Wertverlustes durch die von Euch gefahrenen Kilometer und dann Erstattung des Kaufpreises. Oder Minderung des Kaufpreises, d.h. ihr behaltet das Auto und bekommt einen Teil des Geldes zurück. Je nachdem wie zufrieden ihr mit dem Auto seit, und was genau es für ein Unfallschaden war würde ich da entscheiden. Kann auch durchaus sein, dass das Autohaus den Wagen als unfallfrei angekauft hat. Das befreit sie zwar nicht von ihrer Pflicht nachzurüfen ob es wirklich ein unfallfreies Fahrzeug ist, aber zumindest könnte das AH dann den Vorbesitzer wiederum in die Pflicht nehmen.
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 93
User seit 05.06.2007
| Geschrieben am 11.07.2008 um 07:59 Uhr  
|
Dampfmaschine schrieb:
Ich würde mich an Eurer Stelle umgehend mit dem Autohaus in Verbindung setzen, wo der Unfall instandgesetzt worden ist und versuchen so viel Infos wie möglich zu bekommen. Manchmal werden Kopien von den Unfallgutachten mit in den Fahrzeugakten abgelegt. Und dann natürlich das Autohaus wo ihr den Wagen gekauft habt kontaktieren und um deren Stellungnahme bitten. Dann mal abwarten wie die sich verhalten. Die Möglichkeiten die bestehen sind: Rückgabe des Wagens abzüglich des Wertverlustes durch die von Euch gefahrenen Kilometer und dann Erstattung des Kaufpreises. Oder Minderung des Kaufpreises, d.h. ihr behaltet das Auto und bekommt einen Teil des Geldes zurück. Je nachdem wie zufrieden ihr mit dem Auto seit, und was genau es für ein Unfallschaden war würde ich da entscheiden. Kann auch durchaus sein, dass das Autohaus den Wagen als unfallfrei angekauft hat. Das befreit sie zwar nicht von ihrer Pflicht nachzurüfen ob es wirklich ein unfallfreies Fahrzeug ist, aber zumindest könnte das AH dann den Vorbesitzer wiederum in die Pflicht nehmen.
--
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Moin Moin Dampfmaschine,
vielen Dank für Deine Antwort.
Das Autohaus, wo die Instandsetzung durchgeführt wurde kennen wir bisher leider noch nicht, da wir nur einige telefonische Eckpunkte zur "Historie" bekommen haben.
Allerdings haben wir bereits den Verkaufer informiert. Er war sehr erstaunt und hat angeblich von nichts gewusst. Nach unserem Hinweis hat er sich die "Historie" aber noch mal genau angesehen und den Eintrag bestätigt ohne Details zu verraten.
Er hat nochmals beteuert davon nichts gewusst zu haben, angeblich hätte eine Mitarbeiterin (beim Ankauf des T5) wohl nicht richtig recherchiert.
Einsicht bzw einen Ausdruck der "Historie" kann / darf er uns angeblich nicht geben!! --> finde ich sehr verdächtig!!
Er hat uns bereits vorgeschlagen den Wagen - abzüglich Wertverlust für Km - zurückzukaufen.
Wir sind aber erst ca. 2.500 km gefahren, davon sind ca. 600 km durch Werkstattfahrten entstanden.
Wir sehen das eher so, das wir den Kaufpreis + eine "Enschädigung" für unseren Ärger und Mühen + "x" für die "arglistige Täuschung" fordern wollen.
Wie seht Ihr Das?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Gruß und Gute Fahrt,
Andreas
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 356
User seit 24.03.2008
| Geschrieben am 11.07.2008 um 08:27 Uhr  
| Moin Andreas.
das mit dem Kaufpreis + Entschädigung dürfte kaum klappen. Es ist gängige Praxis in solchen Fällen nur den Kaufpreis minus den Wertverlust der gefahrenen Kilometer zu erstatten. Die 600 km, die aufgrund Werkstattaufenthalten enstanden sind könnten auch schwierig werden. Die Gerichte urteilen im allg. so wie von mir beschrieben. Es gibt sogar eine Formel, wie der "Wertverlust" errechnet wird, die beinahe jedes Gericht so anwendet. Die Rennerei mit dem Gericht kannst Du Dir aber sparen, wenn der Verkäufer von sich aus schon die Rücknahme anbietet. Da brauchst Du lediglich einen "fähigen" Anwalt, der sich mit sowas auskennt. Denn eins ist sicher, das Autohaus hat so einen Anwalt
Viel Erfolg
Jörn
--
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 105
User seit 21.04.2008
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 458
User seit 13.05.2005
| Geschrieben am 13.07.2008 um 21:07 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Karin am 13.07.2008 um 21:10 Uhr ]
Hallo,
es gibt deklarierungspflichtige Unfallschäden (z.b. Rahmenschaden oder aber sog. Blechschäden, die eine gewisse Höhe hatten). Bitte erkundige Dich beim ADAC oder per Internet Rechere, wo die Grenze zwischen deklarierungspflichtig und nicht liegt. Früher war es mal so, dass wenn lt. Gutachten eine sog. Werminderung zugesprochen wurde... dann musste der Verkäufer den Schaden ungefragt offenbaren.
Falls ein offenbarungsplichtiger Unfall nicht angzeigt wurde, kannst Du den Wagen zurückgeben (abzgl. der Pauschale für gefahrene km). Mein Fall liegt zu lange zurück und die Daten für diese Grenzen sowie für die Prozente pro gefahrene tausend km für die Nutzug sind nicht mehr aktuell. Mir wurde seinerzeit ein Neuwagen verkauft, der sich als Unfall-Kfz herausstellte.
Mein Rat: schriftlich beim Verkäufer reklamieren (auch wenn der angeblich von nichts wusste... das ist sein Problem). Fordere ihn auf, Umfang des Schadens zu übermitteln. Das ist eine Kopie des Unfallgutachtens oder die Reparaturrechnung. Damit kannst Du selbst eine erste Einschätzung vornehmen, oder Dich auch beim ADAC beraten lassen.
Sollte der Wagen einen offenbarungspflichtigen Schaden gehabt haben, solltest Du ihn zurückgeben. Irgendwann willst Du ihn ja sicherlich wieder abgeben, und dann ist es sehr sehr schwierig, einen Käufer zu finden. Den Fall habe ich auch schon durchgemacht.
Viel Glück.
--
Karin.
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 93
User seit 05.06.2007
| Geschrieben am 14.07.2008 um 08:58 Uhr  
| Hallo Karin, hallo an Alle,
vielen Dank für Deine Antwort.
Schriftlich haben wir zwar noch nicht reklamiert, aber wir haben heute einen Termin mit dem Verkaufsleiter und dem Geschäftsführer, wo wir hoffentlich eine einvernehmliche Lösung finden werden.
Bezüglich des Schadens haben wir den Verkäufer bereits aufgefordert, uns die Details des "Unfalls" zu nennen. Er weicht dann aber aus und meint das ginge nicht, er hätte auch keine genauen Informationen. --> glauben kann ich das nicht!
Er wolte jetzt eine "technische Anfrage" stellen, vieleicht erfahren wir ja nachher mehr?!
Ich habe noch einige Fragen an Euch:
- Wie seht Ihr die Chancen, den Wagen zu behalten und evtl. einen Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen?
- Was die anderen "kleinen" Probleme angeht, hat es die Werkstatt bisher nicht geschafft, die Mängel abzustellen. Kann ich hier fordern eine andere Werkstatt aufzusuchen und dann die Rechnung weiterreichen?
- Wie ist das mit dem Thema "arglistige Täuschung / Betrug"?
@ Walhalla: Tut mir leid, das es Dich jetzt auch erwischt hat, hast du meine Mail erhalten?
Vielen Dank an Alle und Gute Fahrt,
Andreas
--
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 93
User seit 05.06.2007
| Geschrieben am 15.07.2008 um 08:08 Uhr  
| Moin Moin,
so, wir haben es geschaft.
Nachdem wir uns gestern noch mal mit unserem Anwalt beraten haben und ein Sachverständiger vom TÜV nach (nur erstem kurzem) Check des Fahrzeugs bestätigt hatte, dass der Wagen mindestens erhebliche Blechschäden auf der linken Seite gehabt haben muss die gespachtelt und lackiert wurden, hatten wir einen Termin mit dem Geschäftsführer des Autohauses.
Er hat sich in aller Form entschuldigt und versichert, dass seine Mitarbeiter davon nichts gewusst haben.
Der Wagen wird vom Autohaus zurück genommen und wir bekommen den kompletten Kaufpreis erstattet. Damit ist der Fall "abgeschlossen". Wir bekommen darüber hinaus einen Mietwagen für 10 Tage kostenlos.
Nachdem wir signalisiert haben u.U. wieder einen Wagen dort zu kaufen haben der Geschäftsführer und der Verkaufsleiter versichert, uns einen Wagen zu "sehr günstigen" Konditionen zu besorgen (in Absprache und nach unseren Wünschen). ---> und mit Einblick und Erklärung in die Historie (plötzlich geht es)
Da wir nicht verpflichtet sind einen Wagen dort zu kaufen, denke ich, wir haben die Sache "fair" geregelt.
Ich möchte mich bei Euch für die (zwar wenigen) aber sehr hilfreichen Antworten bedanken.
Beste Grüße und Gute Fahrt,
Andreas
--
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16778
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 15.07.2008 um 09:12 Uhr  
| Hallo Andreas,
das hört sich wirklich nach einer fairen Regelung an. Ob der Fehler nun wissentlich oder unwissentlich passiert ist, ist sicher schwer zu beurteilen, aber nun steht dir der Gebrauchtwagenmarkt ja wieder offen.
Man kann nur daraus lernen, auch bei unfallfreien Frahrzeugen von Vertragshändlern/Niederlassungen genau hinzuschauen...
Gruß
Guido
--
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User seit 24.03.2008
| Geschrieben am 15.07.2008 um 14:13 Uhr  
| Hallo Andreas!
Super gelaufen würde ich sagen. Ihr hättet es nicht besser treffen können. Die Autohäuser sind sich so langsam bewusst, dass man gegen den Preiskampf nur noch mit Service am Kunden denselben bei der Stange halten kann. Auf jeden Fall wahrt das Autohaus so seinen Ruf. Denn Du erzählst ja nicht nur hier sondern auch in Deinem Bekanntenkreis, was Dir passiert ist und ich denke, dass diese Geschichte eher zum Ansehen des Autohauses beiträgt als das es ihm schadet. Auf jeden Fall wünsche ich Euch viel Glück bei der Fahrzeugsuche
--
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