ich habe eine Frage. Ich möchte an meinem Wagen einen Eibachfedernsatz verbauen und wenn die Reifen schonmal runter müssen gleich noch ein paar Distanzscheiben mit montieren (für alle Teile sind Gutachten für die TÜV-Abnahme vorhanden).
Klar, dass der Wagen anschließend zur TÜV-Abnahme muss....jetzt meine Frage: Innerhalb welcher Frist muss die Abnahme erfolgt sein und hat das Fahrzeug auch vor der Abnahme Versicherungsschutz? Offiziell ist die Betriebserlaubnis ja nach dem Umbau erloschen, andererseits muss man ja die Gelegenheit mit dem Fahrzeug noch zu fahren.
Kennt jemand von Euch die aktuelle Rechtslage?
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von zulu44 am 27.05.2008 um 17:14 Uhr ]
Die Abnahme hat UNVERZÜGLICH zu erfolgen, Unverzüglich wird im Verkehrsrecht wie folgt definiert:
Ohne schuldhafte Verzögerung.
Versicherungschutz besteht, allerdings kann dich die Versicherung nachdem sie in Vorlage getreten ist in Regress ziehen.
In der Tat ist die Betriebserlaubnis gem. § 19 StVZO erloschen. Somit sind nur noch Fahrten erlaubt, die zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erforderlich sind, z.B. Tüv, Werkstatt usw. erlaubt.