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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R171

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Tipps und Technik R171 » » Thema: Chirp bei Ver-/Entriegelung für 171er ohne Werksalarmanlage
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   hal9000

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Beiträge: 3677
User seit 17.03.2007
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 Geschrieben am 25.05.2008 um 18:26 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 25.05.2008 um 18:35 Uhr ]

Hallo Chirp-Fans,

wie schon vor einiger Zeit versprochen, habe ich heute endlich meine „Bastelarbeit“ in dokumentierter Form an Sven gemailt und ihn gebeten, diese Doku (6 Seiten PDF mit Fotos) bei Gelegenheit in „Tipps & Tricks R 171“ zu veröffentlichen.

(Glück gehabt, Frank: es hat am Wochenende geregnet…)

Es handelt sich um die Realisierung eines authentischen „Chirpens“ beim Ver- bzw. Entriegeln an SLK-171-Modellen, die nicht mit der Werks-Alarmanlage ausgestattet sind (und deshalb keine Sirene eingebaut haben).

Voraussetzung ist allerdings ein eingebautes Piecha / mods4cars (by Wilhelmy) Dachmodul, aktuelle Version 3.1 mit aktivierter Chirp-Funktion (siehe Anleitung zum Dachmodul)!!!

Ich habe das Ganze an meinem 07’er SLK 200 gemacht; ob es an anderen Baujahren (2004 – 2007: höchstwahrscheinlich?), anderen SLK-Modellen (170er: wohl nicht, 171-Mopf: sollte eigentlich?), anderen PKW (???) oder mit anderen Dachmodulen (wohl eher nicht?) auch funktioniert, kann ich allerdings beim besten Willen nicht sagen!

Der Zeitaufwand beträgt, je nach Geschicklichkeit (Anzahl der linken Hände und Daumen pro Hand…) und Sauberkeit/Professionalität der Ausführung (huschel-huschel, stopf-stopf – fertig!…) ca. 2 – 3 Stunden; der finanzielle Aufwand ca. 10 – 20 Teuro.

Wer allerdings bastlerisch völlig unbegabt ist, wer sich nicht traut, auch mal ein Kabel am SLK beherzt durch zu schneiden, wer nicht löten oder quetschen kann oder mag, der sollte besser die Finger davon lassen oder vielleicht jemanden mit mehr Ahnung/Mut/Erfahrung um Hilfe bitten! Grundkenntnisse in Autoelektrik sind sicher hilfreich (wer auf Anhieb weiß, was „Klemme 15“ bedeutet, hat schon gewonnen...), aber nicht zwingend erforderlich. Nach meiner (wahrscheinlich zu?) ausführlichen, bebilderten Beschreibung in der Doku müsste es eigentlich fast jeder hinbekommen.

Der Effekt jedenfalls ist toll: Beim Verriegeln per Funkschlüssel (und NUR dann!) chirpt es einmal; beim Entriegeln per Funkschlüssel (und NUR dann!) zweimal. Da der Chirp-Impuls vom Dachmodul generiert wird und völlig unabhängig von der optischen Ver-/Entriegelungs-Rückmeldung (Blinker) ist, erfolgt beim manuellen Ver-/Entriegeln von innen (Schalter neben dem Warnblinkschalter), sowie beim geschwindigkeitsabhängigen automatischen Verriegeln und beim automatischen Entriegeln von innen (Türöffnen) KEIN Chirpen! Ebensowenig chirpt es, wenn man das bereits verriegelte/entriegelte Fahrzeug nochmals per Funkschlüssel zu verriegeln/entriegeln versucht, oder beim widerholten sequenziellen Drücken der Ver- oder Entriegelungstaste des Funkschlüssels (also z.B. beim fernggesteuerten Verdeck- oder Fenster-Öffnen bzw. -Schließen chirpt es nur bein ersten Drücken der jeweiligen Taste und nicht jedesmal).

Das Prinzip ist sehr einfach (und in meiner Doku in T&T genau beschrieben): Der vom Dachmodul generierte Chirp-Impuls aktiviert über den CAN-Bus das serienmäßigen Hupenrelais. Hat man keine Werksalarmanlage, so aktiviert das Dachmodul bei diesen Impulsen somit die Hupen des SLK.

Das klingt allerdings ziemlich eklig (tröööööt…) und ist auch viel zu laut!

Hier kommt nun meine „Bastelei“ ins Spiel: Über den Arbeitskontakt eines (zwischen das serienmäßige Hupenrelais und die Hupen geschalteten) Umschaltrelais wird bei eingeschalteter Zündung der Strom – wie bisher – zu den Hupen geleitet. Bei ausgeschalteter Zündung hingegen läuft der Ver-/Entriegelungs-Hupenimpuls vom Hupenrelais über den Ruhekontakt des Umschaltrelais an eine Sirene, die das authentische Chirpgeräusch erzeugt.

Klingt vielleicht kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach. Vor allem:

- es wird durch den Umbau nicht in den CAN-Bus eingegriffen, und

- der „konventionelle“ Strompfad (bei abgeschaltetem Dachmodul) ist identisch mit dem serienmäßigen Zustand, so dass auch das MB-Diagnosegerät den Umbau nicht erkennen kann!

Trotzdem muss ich natürlich darauf hinweisen, dass der Umbau immer auf eigenes Risiko und eigene Gefahr geschieht und ich keinerlei Haftung irgendwelcher Art übernehmen kann – aber das dürfte ja sowieso klar sein, oder?

So, jetzt hängt es nur noch von Sven ab, der die Doku in T&T reinstellen muss. Wenn ich von ihm die Info bekomme, dass er das erledigt hat, werde ich Euch das mitteilen.

Heizt schon mal die Lötkolben an und wetzt die Seitenschneider…

Fröhliches Chirpen allerseits!

(Die Credits finden sich dann bei der Doku!)

--
Herzliche Grüße!

Hal

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"... she pulls back on the main street in her new Mercedes-Benz: the road goes on forever and the party never ends!" - Joe Ely
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R 171, 200er mit Handschaltung, benitoitblau/akzentrot, Baujahr 11/2007

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   No_5
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.05.2008 um 21:48 Uhr   
Very good job!

Beste Grüße
Frank

   

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Beitrag von:

User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 26.05.2008 um 06:06 Uhr   
Ich bin erstaunt.

Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass der Inhaber des Forums diese Beschreibung in Tipps & Tricks veröffentlicht.

Das Quittieren der Verriegelung mittels Schallzeichen, AUCH SOFTCHIRPEN, ist in Deutschland verboten und das ist auch gut so!

Siehe dazu auch §1, 16 und 30 der StVo.
Ach ja, man könnte ja auch noch die StVzo heranziehen.

Kann nur hoffen, dass so ein Sp*** sein Fahrzeug mit dieser sinnfreien Einrichtung nicht in meiner Straße abstellt und nachts um halb drei von der Disco kommend zweimal prüft ob seine Karre nun verschlossen ist. Ich glaube ich müsste den Vorschlaghammer holen.

--
Grüße

Armin

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   Olli aus Mainhattan



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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.05.2008 um 08:00 Uhr   


NTM schrieb:
Ich bin erstaunt.

Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass der Inhaber des Forums diese Beschreibung in Tipps & Tricks veröffentlicht.

Das Quittieren der Verriegelung mittels Schallzeichen, AUCH SOFTCHIRPEN, ist in Deutschland verboten und das ist auch gut so!

Siehe dazu auch §1, 16 und 30 der StVo.
Ach ja, man könnte ja auch noch die StVzo heranziehen.

Kann nur hoffen, dass so ein Sp*** sein Fahrzeug mit dieser sinnfreien Einrichtung nicht in meiner Straße abstellt und nachts um halb drei von der Disco kommend zweimal prüft ob seine Karre nun verschlossen ist. Ich glaube ich müsste den Vorschlaghammer holen.

--
Grüße

Armin



Na da schiesst aber einer mächtig über Ziel hinaus . Im 170er hatte ich das auch über die Ländervariante freigeschaltet und es hat in 4 1/2 Jahren keiner den Vorschlaghammer rausgeholt. Für mich ein sehr nützliches Feature, da man es auch akustisch mitbekommt ob der Wagen ver- bzw. aufgeschlossen ist. Da ich ein anderes Dachmodul habe, isses leider nichts für mich.


Gude, Olli.

--
V8 - Jage nie was Du nicht töten kannst.

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   lennon



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 Geschrieben am 26.05.2008 um 08:05 Uhr   


NTM schrieb:
Ich bin erstaunt.

Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass der Inhaber des Forums diese Beschreibung in Tipps & Tricks veröffentlicht.


Hallo Armin,

ich bin erstaunt, dass Du Dir das nicht vorstellen kannst: Schau mal unter Tipps & Tricks - da gibt es seit längerer Zeit (auch schon vor dem Betreiberwechsel des Forums) diverse Einbauanleitungen zu Chirp-Modulen, Hilfen zur Umprogrammierung der EDW usw.

Durch eine Anleitung wird die Legalität eines Umbaus nicht bewertet. Zumal wir uns hier in einer Grauzone bewegen - auch andere "Tuning"-Teile sind diskutierbar bezüglich der Vereinbarkeit mit den Zulassungsbestimmungen (und diskutiert wurde schon zur Genüge ...).


schöne Grüsse

Andy

--
Spring Break 2008: "Won't forget these days ..."
http://www.fury.de/cms/fileadmin/playlist/jau/01_wontforgetthese.swf

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   Schalke-Power

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Beiträge: 12887
User seit 21.11.2004
 Geschrieben am 26.05.2008 um 08:55 Uhr   


NTM schrieb:
Ich bin erstaunt.

Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass der Inhaber des Forums diese Beschreibung in Tipps & Tricks veröffentlicht.

Das Quittieren der Verriegelung mittels Schallzeichen, AUCH SOFTCHIRPEN, ist in Deutschland verboten und das ist auch gut so!

Siehe dazu auch §1, 16 und 30 der StVo.
Ach ja, man könnte ja auch noch die StVzo heranziehen.

Kann nur hoffen, dass so ein Sp*** sein Fahrzeug mit dieser sinnfreien Einrichtung nicht in meiner Straße abstellt und nachts um halb drei von der Disco kommend zweimal prüft ob seine Karre nun verschlossen ist. Ich glaube ich müsste den Vorschlaghammer holen.

--
Grüße

Armin




***gähhnn*


@Hal

Glückwunsch!!! Ich habe es durch die EDW und Umstellung auf NL.

--
ciao Marco

*Königsblau bis in den Tod*

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 Geschrieben am 26.05.2008 um 09:08 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von NTM am 26.05.2008 um 09:08 Uhr ]

Hallo,

der Vorschlaghammer sollte nur symbolisch geschwungen werden um mein Unverständnis besser auszudrücken.

Im Übrigen ist der Einsatz in Deutschland eindeutig verboten und eine Anleitung somit auch. Von einer Grauzone ist hier ebenfalls nicht zusprechen. Verboten bleibt verboten und spätestens wenn sich ein Nachbar bei der Polizei beschwert ist das Teil stillgelegt und eine Anzeige im Briefkasten.

Eurer Schlussfolgerung nach ist somit eine Anleitung erlaubt solange sie nicht genutzt wird. Sehr seltsame Auffassung von Recht.

Nochmal zum besseren Verständnis.
Ein Betreiber von einem Forum sollte sich sehr wohl überlegen ob er Anleitungen oder auch Informationen veröffentlicht deren Einsatz in Deutschland nicht Gesetzeskonform sind.

P.S. Ich will hier niemanden an den Karren fahren und jedem sein Himmelreich solange man niemanden auf den Füßen steht, aber derzeit kommt man schon wegen weniger mit dem Gesetz in Konflikt.

Ich kann hier übrigens jedem nur für seinen Mut gratulieren der hier öffentlich seine nicht gesetzeskonforme Konfiguration an seinem Fahrzeug zur Schau stellt.


--
Grüße

Armin

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   SLK172

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 Geschrieben am 26.05.2008 um 10:15 Uhr   



Eurer Schlussfolgerung nach ist somit eine Anleitung erlaubt solange sie nicht genutzt wird. Sehr seltsame Auffassung von Recht.


Hallo Armin,

im Umkehrschluss müsste man wohl die Hälfte aller Threads schließen oder löschen. Bei "Anbringung der Feinstaubplakette..." würde es dann losgehen. Bestimmte Dinge finde ich auch nicht toll, aber ich sehe kein Problem darin, hier drüber zu sprechen. Der eine oder andere wird vielleicht sogar von einer Dummheit abgehalten.

Ich gebe dir allerdings recht, dass es sehr naiv von einigen Usern ist, hier Fotos von illegalen Umbauten mit vollem Kennzeichen einzustellen.

Gruß

Guido

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*** SLK280 schwarz/schwarz ***

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 Geschrieben am 26.05.2008 um 11:43 Uhr   
moin Hal

Habe kein Dachmodul von Daher auch keine Verwendung
für deine Anleitung.
Aber ich muss an der stelle mal schreiben das ich es super
von dir finde das du dir so viel mühe gemacht hast und
es anderen zur verfügung stellst das ist heutzutage nicht
mehr so selbstverständlich denn ich weiss wieviel Arbeit das
macht.
also Danke für die Info

ob verboten oder nicht da kann ich nur sagen typisch Deutsch

mfg.finn

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   hal9000

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 Geschrieben am 28.06.2008 um 17:57 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 28.06.2008 um 18:02 Uhr ]

So, jetzt hol' ich den alten Thread noch mal hoch:

Sven kam jetzt nämlich dazu, meinen bescheidenen Bastelvorschlag nun in "Tipps und Tricks" für den 171er (unter "Sonstiges") einzustellen.

Wer also Interesse hat, möge sich gerne bedienen!

Wer sich hingegen nur als BedeNkenTräger profilieren Möchte, ohne selbst etwas Produktives zu leisten, darf dies gerne auch tun, wenn ihm sonst keiner zuhört - unsere Community hat ja ein großes Herz...

Mein besonderer Dank jedenfalls geht an... - aber das sieht jeder, der es lesen will, ja am Schluß der Dokumentation: einige der üblichen Verdächtigen halt, die immer gerne helfen und ohne die dieses Forum nur die Hälfte wert wäre!!!

Nochmal: viel Spaß!

--
Herzliche Grüße!

Hal

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EDIT: tss, tss, tss: meine Rechtscheibung - hab ich doch tatsächlich ganz versehentlich einige Kleinbuchstaben groß geschrieben...

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